Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 11 (16.3.1900)
- Article
- Kleine Geschichten
- Date
- 1900-03-16
- Page
- 14 (sequence 1)
- Language
- German
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Seite U ,Die 2$ Welt" Nr. 11 Kleine Geschichten. Von Max Rotter. HL Serie. Ein Carnevalsfest. Der Buchstabe des Gesetzes, das hört man ja so oft, dass es vielleicht schon jedermann weiss, der ist todt, aber sein Geist lebt. Die Paragraphe des Gesetzes sind also, was man auch von den lebenslustigsten Menschen zu sagen pflegt, lebendige Geister. Warum sollen aber diese lebendigen Geister nicht auch einmal ein fröhliches Carnevalsfest feiern? In der That wurde der Vorschlag eines jungen Paragraphen, im Laufe des heurigen Faschings im Hotel Austria eine Reihe von Festen zu veranstalten, bei denen man recht gemüthlich beisammen sein wollte, mit grosser Begeisterung aufgenommen. Da man in Oesterreich — vielleicht ist es in anderen Ländern auch nicht anders — an Paragraphen alles eher als Mangel hat, stellte sich aus Raumriicksichten die Nothwendigkeit heraus, die Einladungen gruppenweise auszugeben. Das Los entschied, dass der erste Abend den Paragraphen des Strafgesetzbuches galt. Alle waren erschienen. Es war eine stattliche, ansehnliche Gesellschaft, die sich — so heisst es ja in allen Berichten über derlei Veranstaltungen — in den festlich beleuchteten Sälen zusammengefunden hatte. Bald entwickelte sich ein ungemein lebhaftes, bewegtes Treiber. Die Paragraphe, die, wie es ihrer hochangesehenen Stellung geziemt, zumeist ungemein ernst und gravitätisch einherzuschreiten pflegen, legten für die paar Stunden die Amtsmiene ab und waren lustig und guter Dinge. Es waren auch durchwegs Freunde und Bekannte beisammen; freilich, viele waren, wie das schon so im Leben zu sein pflegt, durch die Verhältnisse weit auseinandergekommen und hatten einander schon lange nicht gesehen, aber umso herzlicher war die Begrüssung, umso wärmer erkundigte man sich nach den Schicksalen, die man inzwischen durchgemacht. Umso auffallender stach aus der heiteren Schar ein Gast durch sein trauriges, gedrücktes Wesen hervor. Melancholisch sass er einsam in einer Ecke. Niemand sprach mit ihm, niemand schien ihn zu kennen. Kein Wunder, dass der traurige Gast allmählich die Aufmerksamkeit auf sich lenkte. Die Mitglieder des FestcomitSs, drei unternehmende, jüngere Paragraphe, deren Aufgabe es war, dafür zu sorgen, dass nicht unberufene Elempnte etwa auf Grund gefälschter Eintrittskarten sich einschmuggeln, steckten die Köpfe zu einer Berathung zusammen. Der unbekannte Fremdling erschien ihnen höchst verdächtig. Kurz entschlossen gieng der Obmann des Festcomites zu dem Einsamen. »Entschuldigen Sie," flüsterte er ihm leise zu, „ich möchte kein Aufsehen machen . . . Aber es ist ja meine Pflicht. Hier haben nur die Collegen das Recht, zu erscheinen .. . Darf ich um Ihre Mitgliedskarte bitten . .." Der also Angesprochene erhob sich mit allen Zeichen der peinlichsten Verlegenheit von seinem Platze. »Ü bitte, bitte." stammelte er, „hier ist meine Legitimationskarte." Mit diesen Worten zog er aus seinem Portefeuille eine Karte, auf der zu lesen stand: § 302. „Entschuldigen Sie,- rief nun lebhaft der Obmann des Festcomites, „Sind Sie es wirklich? Ich erinnere mich, von Ihnen gehört . . . Ich weiss schon, Sie sind der gute, alte § 302, aha, der da verbietet, die Aufreizung gegen jede Confession . .. Ach, es war ein kleiner Irrthum. Es hat Sie ja niemand gekannt. Aber aut Ehre, wir wussten gar nicht, dass Sie noch leben." Der § 302 verbeugte sich uubeholfen, schüchtern und sagte: „Bitte, ein Irrthum kann ja überall vorkommen. Meine Gesundheit ist schon seit langem eine geschwächte, und da konnte leicht das Gerücht entstehen, dass ich todt sei." Der Zwischenfall hatte aber offenbar nicht dazu beigetragen, die Stimmung des Paragraphen 302 wesentlich zu erheitern. Er verliess bald darauf den Saal. Niemand vermisste ihn. Die Gouvernante. Nachdem Frau v. Veilchenblau eine Woche hindurch mit jener Aufmerksamkeit, die ihr die angestrengten gesellschaftlichen Verpflichtungen ermöglichten, die Eigenschaften und das Wesen des Fräulein Schmidt studiert hatte, kam sie zu dem Entschlüsse: Das ist keine Erzieherin für meine Tochter Laura. Fräulein Schmidt war ein ernstes, nicht mehr ganz junges Mädchen, welches tüchtige Kenntnisse hatte, für Literatur und Musik nicht bloss schwärmte, sondern auch eifrig bemüht war, Fräulein Laura Geschmack daran beizubringen. Als der Herr des Hauses einmal bei Tische eine etwas freie Anekdote erzählte, hatte Fräulein Schmidt gerade in dem kritischen Momente, wo die Pointe erwartet wurde, leise zu Laura gesagt: „Bitte, ich habe Nasenbluten bekommen, begleiten Sie mich auf mein Zimmer." Schliesslich hatte Fräulein Schmidt sogar den komischen Einfall, die Dame des Hauses zu ersuchen, sie möge die schlechten deutschen Uebersetzungen schlechter französischer Romane nicht herumliegen lassen. Frau v. Veichenblau erklärte nunmehr, sie wolle nur noch eine Gouvernante ins Haus nehmen, die bereits in einer vornehmen aristokratischen Familie „gedient" habe. Sie habe schon genug von den spiessbürgerlichen Manieren des Fräulein Schmidt. Die neue Gouvernante war nun in der That ganz anders. Sie liess sich vom Hausherrn die köstlichsten Anekdoten erzählen. Sie machte die Dame des Hauses auf alle die interessanten französischen Romane aufmerksam, welche die Baronin N. zuletzt gelesen. Sie quälte Laura nicht mit ernsten, langweiligen Vorträgen über Literatur, sondern war bemüht, ihr die vornehmen Manieren beizubringen, die in den hochgeborenen Kreisen selbstverständlich sind. Als Laura eines Tages — sie war gerade zwei Jahre verheiratet — von ihrem eifersüchtigen Gatten in ihr Elternhaus zurückgeschickt wurde, jammerte Frau v. Veilchenblau über den Scandal. »Ach, was steht man nicht mit den Kindern aus," sagte sie zu ihrem gleichfalls höchlich entrüsteten Gatten. „Welche Opfer Hessen wir uns Lauras Erziehung kosten! Haben wir sie als Mädchen je einen Schritt allein gehen lassen? Haben wir ihr nicht eine Gouvernante gehalten, die in adeligen Häusern „gedient" hat? Die i«|d.N Der junge Baron Max von Mauthenbarg war zur Jagd bei Herrn v. Fernow geladen. Eigentlich war er nur als Baron jung. Er war es erst seit seinem 50. Lebensjahre. Bei Fernow war das Umgekehrte