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Die Welt · 1900-03-02 · 9 (2.3.1900) · p. 15

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
9 (2.3.1900)
Article
Adress-Veränderung [Nachricht] / Loewe, James H.
Date
1900-03-02
Page
15 (sequence 1)
Language
German
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IRI
…/3315709-3315850-3315861--18280-3367259
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Ni. 9 „Die & Welt" Seite 15 JEWISH COLONIAL TRUST (JÜDISCHE COLONIALBANK) LIMITED. Adress-Veränderung. Actionäre und Interessenten der Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited werden hierdurch benachrichtigt, dass die Bureaux der Bank von Broad Street Avenue E. C. nach 49, LEADENHALL STREET, LONDON E. C. verlegt worden sind. LONDON, 25. December 1899. JAMES H. LOEWE General-Secretär. THE JEWISH COLONIAL TRUST (JÜDISCHE COLONIALBANK) LIMITED. fßeßanntmadiung. Im Auftrage des Directoriums werden folgende Mittheilungeti und Beschlüsse zur Kenntnis der Actionäre gebracht: 1. Die Zahlungstermine für die restlichen Raten auf gezeichnete Actien sind endgiltig wie folgt festgesetzt worden: Zahlung der Dritten 20 Percent...........am 28. Februar 1900 „ Vierten 20 „ ...........am 28. Mai 1900 „ „ Fünften und letzten 20 Percent nebst Zinsen am 28. August 1900. 2. Actionäre, welche bis längstens den 2S. Februar er. ihre Actien voll bezahlt haben, sind von der Entrichtung der Gpereenügen Zinsen befreit — Nach Ablauf des 28. Februar müssen die stipulierten Zinsen im Betrage von 7 d. 60 Pf. 35 kr. 28 Kop. 73 Cts. per Actie, zahlbar mit der letzten Rate, entrichtet werden. 3. Es wird jedem Actionär nur ein Certificat für die ganze von ihm gezeichnete Anzahl Namens-Actien gratis zugetheilt; für jede eventuell gewünschte Theilung in mehrere Certificate wird eine Gebür von 1 sh. 1 M. i*25 Frcs. GO kr. 48 Kop. pro Certificat berechnet werden. Diejenigen Actionäre dagegen, welche ihre Actien bis spätestens den 28. Februar voll bezahlt haben, können für ihre Actien "ede gewünschte Anzahl von Certificaten ohne obigen Zuschlag erhalten. 4. Was den Tarif der englischen Stempelgebfir auf I n h a b e r- Actien anbetrifft, so wrird die Gesellschaft von heute ab den Betrag derselben für Rechnung der Actionäre auslegen und von der ersten Dividende oder, falls solche nicht hinreicht, von der zweiten in Abzug bringen und die betreffenden Coupons in diesem Sinne abstempeln. Von dieser Vergünstigung sind jedoch Certificate über nur eine Actie ausgeschlossen. Actionäre, welche ein Inhaber-Certificat über n u r eine Actie wünschen, haben die englische Stempelgebür von 1 sh. 6 d. 1.50 M. 72 Kop. 90 kr. 1.85 Frcs. zu entrichten. 5. Die Ausgabe der voll bezahlten Actien hat bereits begonnen und können diejenigen Actionäre, welche den Betrag ihrer Actien voll bezahlt haben, ihre Aetien-Zutheilungsbriefe nach Londou einschicken, wogegen ihnen die entsprechenden Actien-Certificate baldmöglichst übermittelt werden. Diejenigen Actionäre, welche anstatt Namens-Actien I n h a b e r - Actien zu empfangen wünschen, haben hierüber auf der Rückseite ihrer Actien- Zutheilungsbriefe einen dahingehenden Vermerk zu machen. JAMES H. LOEWE, General-Secretär.

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