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Die Welt · 1900-03-02 · 9 (2.3.1900) · p. 5

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
9 (2.3.1900)
Article
Eine Beschwerde
Date
1900-03-02
Page
5 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 9 ,Die & Welt" Seite 5 Während in ganz Deutschland Gesetz und Verfassung in der angegebenen Richtung zur Durchführung gelangten, so dass das religiöse Bekenntnis der Staatsbürger ohne Einfluss auf den Genuss der staatsbürgerlichen Rechte derselben blieb, konnte im Gegensatze hierzu für die Juden Hessens die Gleichheit vor dem Gesetze und die Gleichberechtigung mit den Bekennern anderen Glaubens nicht zur Thatsache werden. So oft jüdische Bewerber sich zu der Bekleidung der Stellung eines Richters oder Staatsanwaltes meldeten, wurden dieselben, auch wenn sie nach jeder Richtung hin einwandfrei waren, in ständiger Uebung unberücksichtigt gelassen, es erfolgte dagegen die Anstellung, sobald die Bewerber die Religion gewechselt hatten. Seit Jahrzehnten haben wir diesen Zustand mit Schmerz und Erbitterung über uns ergehen lassen. Von einem Ministerium zum anderen erhofften wir endliche Aenderung. Anlässlich in der jüngsten Zeit vorgekommener Fälle, in welchen unwidersprochen Bewerber von der Anstellung zurückgewiesen wurden, weil sie Juden waren und bleiben wollten, hatten sich die Juden Hessens bereits zu einer Petition an die hohe Ständekammer entschlossen, als eine bekannte Gerichtsverhandlung dem verantwortlichen Leiter unseres Justizministeriums Gelegenheit zu einer eidlichen Programmerklärung gab. Obwohl unsere Glaubensgenossen seit fünfzig Jahren ihren Beschwerden, wenn auch vielleicht mit allzu grosser Zurückhaltung, häufig Ausdruck gegeben haben, obwohl auch in der hohen Ständekammer der grossherzoglichen Regierung das Verfassungswidrige ihrer seitherigen Uebung vorgehalten wurde, glaubt der Herr Justizminister von eiuem Zustande sprechen zu können, „über den die zunächst hierzu Berufenen sich nicht beklagt hätten." Allerdings waren wir so vertrauensselig gewesen, von den Leitern unserer Justiz vor allem Gerechtigkeit auch ohne laute Klage erwarten zu dürfen, und gaben die Hoffnung nicht auf, dass endlich auch den Juden Hessens gegenüber Verfassung und Gesetz zur Anwendung gelangen müssten. Eine Generation jüdischer Aspiranten nach der anderen hat sich den Regierungen zur Uebernahme von Staatsämtern zur Verfügung gestellt mit dem einzigen Ergebnisse, dass der Glaubenswechsel um äusserer Vortheile willen belohnt, das Festhalten an dem ererbten Glauben bestraft wurde. Gegen eine derartige Verwirrung s i 111 i c h e r B e g r i f f e werden unzweifelhaft unsere christlichen Mitbürger mit uns Verwahrung einlegen. Dieses Vorgehen erscheint umso unbegreiflicher und muss umsomehr verletzen, als es von demjenigen Ressort der Regierung geübt wird, das vor allem berufen ist, das Vorbild unbeugsamer und getreuer Wahning der Verfassung und der Rechtsanwendung in unserem Staatswesen zu sein. Mit tiefem Bedauern haben wir hören müssen, dass höher als Gesetz und Verfassung für den Leiter unserer Justiz die Rücksicht auf eine angebliche Strömung in gewissen Kreisen der Bevölkerung stehe. Der Antisemitismus, der in der Zeit, in der er im Volke nicht bestand, die früheren Regierungen hinderte, Juden anzustellen, hindert nach ihrer jetzigen Auffassung die Regierung, Wort und Geist des Gesetzes anzuwenden, obwohl sie die antisemitische Bewegung selbst auf das entschiedenste verurtheilt. Niemals wurde einer anderen Classe der Bevölkerung gegenüber so verfahren, und es hiesse die Grundlagen der staatlichen Ordnung erschüttern, wenn Minoritäten mit Rücksicht auf vorübergehende Störungen oder Verirrungen kleinerer oder grösserer Bevölkerungskreise ihre Gleichberechtigung verlieren könnten. Die Verfassung muss der Fels sein, an dem diese Strömungen abprallen. Während im übrigen Deutschland jüdische Richter an allen Gerichten, vom Reichsgerichte bis zu den Amtsgerichten, thätig sind, während selbst in Gegenden, in denen der Antisemitismus seine Hauptwurzeln hat, Juden ohne Schädigung der Justiz als Richter fungieren, hält die hessische Regierung unsere Bevölkerung für so rückständig oder die Juden Hessens für so minderwertig, dass hierorts das, was allenthalben möglich, ausgeschlossen sein müsse. Wir protestieren gegen diese Herabsetzung, die unsere christlichen Mitbürger in gleicher Weise trifft, wie uns. Für die Anerkennung unserer Gleichberechtigung seitens unserer Mitbürger können wir Zeugnisse aufweisen, die höher stehen, als die Meinungen derjenigen Vertreter der Regierung, welche seit fünfzig Jahren sich ausser Stande erachteten, die verfassungsmässige Gleichberechtigung zur Wahrheit zu machen. Ein Blick auf unser Land, ganz besonders auf Rheinhessen, zeigt zur Genüge, dass seit mehr als fünfzig Jahren die Bevölkerung Juden aller Aemter und Würden für fähig erachtet, die s i e zu vergeben hat. Seit dem Jahre 1848 hat in allen communalen und sonstigen Aemtern, in denen das eigene Vertrauen und die eigene Wahl zum Ausdrucke kommt Hessens Bevölkerung nie einen Unterschied zwischen Juden und Christen gemacht, und trotzdem hat Hessen niemals einen jüdischen Richter gesehen, mit Ausnahme von zahlreichen Handelsrichtern, welche zu diesem Ehrenamte durch die berufene Vertretung des Handelsstandes Seiner Königlichen Hoheit dem Grossherzog in Vorschlag gebracht wurden. Von dem festen Vertrauen geleitet, dass über der seitherigen ministeriellen Praxis als Hüterin und Wächterin der Verfassung, als Schutz der Minoritäten in den ihnen gewährleisteten Rechten die hohe Ständekammer steht, wenden wir Hessen jüdischen Bekenntnisses uns an unsere Volksvertretung. Wir sind aufgewachsen in dem Glauben an Deutschlands Grösse und Gerechtigkeit, unsere Glaubensgenossen haben Blut und Leben freudig eingesetzt für des Reiches Einheit und Macht, überall stehen wir in der Vertretung vaterländischer und sittlicher Interessen mit unseren christlichen Mitbürgern in Reih und Glied. Wir fordern, dass wir auf anderen Gebieten nicht als minderen Rechtes behandelt werden. Die seitherige Praxis der Regierung, welche ans zugleich gegen die Juden ausserhalb Hessens zurücksetzt, gibt der antisemitischen Agitation Nahrung und Rückhalt, sie bildet eine ständige Gefahr für das sittliche und vaterländische Empfinden des gesammten hessischen Volkes. Wir fordern unser Recht, das fünfzig Jahre ungerechter Zurücksetzung nicht aufheben konnten. Mögen unsere Landstände mit Entschiedenheit dafür eintreten, dass die Verfassung für uns Juden nicht todter Buchstabe bleibe, sondern zu lebendiger Anwendung gelange. Kundmachung des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited. An die einzelnen Zahlstellen, Vertrauensmänner und Vereine, welche iSubscriptionen für die „Jüdische Colonialbank" entgegengenommen haben, sind bereits vor längerer Zeit die Allotementbriefe (Zutheilungsbriefe) zur Uebermittlung an die Zeichner abgegangen. In dieser Zuweisung der Allotementbriefe haben die Unleserlichkeit vieler Unterschriften und Adressen, sowie die Nichtbefolgung der von der „Jüdischen Colonial-

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