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Die Welt · 1900-02-09 · 6 (9.2.1900) · p. 16

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
6 (9.2.1900)
Article
An unsere Vertrauensmänner!
Date
1900-02-09
Page
16 (sequence 1)
Language
German
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Seite 16 „Die 2& Welt4' Mittheilungen des Actions Co mite s. Nr. 6 Alle Zuschriften sind an das Secretariat des Congress-Bureaus, IX., Türkenstrasse Nr. 9. zu richten. An unsere Vertrauensmänner! Wir ersuchen unsere Gesinnungsgenossen, wichtige Pressstimmen über den Zionismus oder die zionistische Bewegung, namentlich aus Zeitungen, die in entfernten Gegenden erscheinen, uns gütigst übermitteln zu wollen. Die Zeitungsausschnitte sind mit genauer Angabe des Namens des Blattes und des betreffenden Datums an das Secretariat des Congressbureaus, Wien, LX., Türkenstrasse Nr. 9, zu senden. England. London, 23. Jänner. Ich freue mich, Ihnen berichten zu können, dass die English Zionist Federation mit gutem Erfolge arbeitet. Seit dem letzten Congresse wurden in folgenden Städten neue Vereine gegründet: London (Knight of Zion, Exiles of Zion), Nottingham, Sunderland, Wolverhampton, Bradford, Hull, Newcastle und Swansea. Die Vereine Cork, Blackburn und Hanley wurden reeonstruiert. Ausser ebengenannten Vereinen existieren deren im Vereinigten Königreiche in: London Bnei Zion-Association, West-London Z. A., Milesend Z. A., Divisional Z. A., North-London Z. A., Young-Zion Ass., Birmingham Z. A., Sheffield, Leeds, Manchester, Liverpool, Grimsby, Glasgow 2 Gesellschaften, - Edinburgh,' Limerick, Belfast und Portsmouth. Dieser Tage wurden ferner in Bristol und Cardiff neue Vereine gegründet. Unser tüchtiger Jargon-Redner Mr. H a 1 p e r n hat das zuwege gebracht. Er wird alle Städte des Vereinigten Königreiches, wo immer Juden wohnen, zum Zwecke der Propagierung der zionistischen Idee besuchen und wird der Erfolg nicht auf sich warten lassen. Auch der Eingang der Schekelgelder wird ein geregelter sein, das Resultat jedenfalls bedeutend besser, als im letzten Jahre. Ein Autruf an sämmtliche jüdischen Gemeindevorstände wird demnächst erlassen behufs Schekelsammlung. Von den beiden auf Veranlassung der Federation herausgegebenen Publicationen „Messenger of Zion" und „Das Volk" wurde bereits berichtet. Sie sind von grossem Nutzen für unsere Bewegung. Eine wesentliche Unterstützung unserer Propaganda bedeutet auch die Jargon-Ausgabe der „Welt", die im East-End grossen Anklang gefunden hat. E. M. C. Zionistische Bewegung. Ung.-Hradisch. Einem lebhaft empfundenen Bedürfnisse der hiesigen jüdischen Jugend folgend, hat es der Verein „Massada" als seine Ehrenaufgabe erkannt, einen Privat- Lehrcurs für die hebräische Sprache auf Grund der Statuten des „Allgem. hebr. Sprachvereines* ins Leben zu rufen. Der Curs, der bereits am 1. October 1899 eröffnet wurde, ist von 37 eifrigen Schülern besucht. Den Unterricht ertheiit Herr Obercantor J. M. Drachmann in ganz ausgezeichneter Weise. Dem Streben nach grösstmöglichster Verinnerlichung jüdischer Gesinnung ist auch die Gründung eines unentgeltlichen Curses für jüdische Geschichte und Literatur entsprungen, welcher allwöchenlich einmal im Saale der löbl. Cultusgemeinde abgehalten wird und von einem gierig lauschenden Publicum besucht ist. Se. Ehrw. Herr Dr. Rabinovicz hat sich zur Uebernahme der Vorträge bereit erklärt. Propaganda im Rheinland. In den letzten 14 Tagen sprach Dr. Löwenstein - Düren in Köln über „Dr. Herzls Judenstaat", Bodenheimer in Bonn über „Assimilanten und Zionisten", Marcus- Köln in Siegburg über „Benjamin Disraeli". Am 4. Februar referierte Dr. Klee in Neuwied über „Ursachen und Wesen unserer Bewegung". Im Verlage des Vereines „Erez Israel" (Bureau des Zionistencongresses) ist soeben die von Herrn York-Steiner bei der Makkabäer- Feier im Sophien-Saale gehaltene Festrede In Separat-Ausgabe erschienen. Die Broschüre ist vom Bureau des Zionistencongresses, IX., Türkenstrasse 9, zu beziehen. Einzelpreis 6 Heller und 3 Heller Porto für das Inland, 5 Heller für das Ausland. Verfassung und Statuten der Federation der zionistischen Vereine Canadas. (Aus dem Englischen übersetzt.) (Fortsetzung.) Artikel HI. Der Zweck der Federation besteht darin, sämmtliche Zionisten-Vereine Canadas unter einer Centratleitung zu vereinigen (Land-, respective Territorial-Comitö, wie des Näheren in Clausel II bestimmt ist), die eine Ueberwachung und Controle über die Thätigkeit der Local-Vereine auszuüben bestimmt ist und in gesetzmässiger Art und Weise die Zwecke des Zionismus fördern soll, wie der erste Baseler Congress es im Baseler Programme ausgedrückt hat, womit sich die Federation einverstanden erklärt. Die Executive der Federation ist der Vermitter aller Mittheilungen zwischen den canadischen Vereinen und dem vom Baseler Congresse gewählten Wiener Actions-Comite. Ebenso ist es auch der Vermittler zwischen jenen und der Jüdischen Colonialbank, sowie allen ausserhalb Canadas befindlichen zionistischen Organisationen. Alle Geschäfte allgemeiner Natur, soweit sie in Verbindung zur Bewegung stehen und alle Vereine gleichmässig interessieren, sollen durch Vermittlung der Executive besorgt werden, in Sachen rein localer Natur aber soll die CeÄtralleitung nicht intervenieren, diese sind einzig und allein von den Localvereinen zu besorgen. Die Executive der Federation soll trachten, die Vereine alle die zionistische Bewegung betreffenden Angelegenheiten auf dem Laufenden zu halten und ihnen alles das anzugeben, was zur Förderung der Bewegung nothwendig ist. Die Federation soll diejenigen Mittel ergreifen, die vom Baseler Congresse zur Ausführung seiner Beschlüsse empfohlen sind. Ebenso darf sie den Localvereinen irgendein Propaganda-Werk übertragen, das für alle übrigen Vereine vorbildlich und von Interesse sein kann. Centraileitung. Artikel L Die Centralleitung der canadischen Federation soll in Montreal sein. Mitgliedschaft. Artikel II. 1. Die Federation wird aus den Delegierten aller zur Federation gehörenden Vereine gebildet, die auf folgender Basis zu wählen sind: Jeder Verein ist zur Ahsendung eines Delegierten für je 10 Mitglieder berechtigt. Vereine von weniger als 20 Mitgliedern dürfen durch 2 Delegierte vertreten werden. Für einen verbleibenden Rest ist der Verein zu keinem Delegierten berechtigt. 2. Die Delegierten sollen von der jährlichen Generalversammlung der Vereine gewählt werden für ein Jahr, sie sind aber wieder wählbar. 3. Die Vereine ausserhalb Montreals sollen durch ihren Ausschuss Stellvertreter nominieren, um das Recht eines Delegierten auszuüben, wenn der Fall eintritt, dass ihr Delegierter der Generalversammlung der Federation nicht beiwohnen kann. Dieser Stellvertreter muss Mitglied eines canadischen zionistischen Vereines und stimm- und wahlberechtigt sein. Eine Person darf Stellvertreter mehrerer Vereine sein, aber kein Stellvertreter darf in der gleichen Versammlung mehr als fünf Vereine vertreten. 4. Alle Mitglieder der canadischen zionistischen Federation müssen das Baseler Programm anerkennen, wie es im Artikel II der Verfassung bestimmt ist. Executive. Artikel III. 1. Die Federation wird geleitet von einem Rathe (Council), bestehend aus einem Präsidenten und so vielen Vicepräsidenten, als Vereine in der Federation sind; einem Schatzmeister, correspondierenden " Secretär, Protokoll- Secretär und sieben Mitgliedern. (Fortsetzung folgt.) Das Protokoll des III. Zionisten-Congresses ist bereits erschienen und durch das Bureau des Ziomsten-Congresses, IX., Türkenstrasse 9, zum Preise von 40 kr. excl. Porto zu beziehen. Herausgeber: P. Naschauer. Verantw. Red.: Erwin Rosenberger. Buchdruckerei „Industrie* (S. Bergmann) VIII., Schlösselg. 11.

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