Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 2 (1898)
- Issue
- 51 (23.12.1898)
- Article
- Musterstatut für österreichische Zionsvereine
- Date
- 1898-12-23
- Page
- 11 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3315709-3315742-3315794-3365155--09728-3365256- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
-fr. 51 j?i<5$Wde Seite 11 § 10. Der Ausschuss ist verpflichtet, am Schlüsse eines jeden Verwaltungsjahres der Generalversammlung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. (Schluss folgt.) G Eorrespondenskn. Oesterreich-Uugarn. Wien. Als die Zionisten vor Monaten au den Protestversammlungen theilnahmen, welche gegen den bekannten Bzirksschulrath-Erlass betreffs der confesffonellen Claffen statlfanden, da waren sie diejenigen, welche immer wieder verlangten, die Inden mögen Beschlüsse fassen für den Fall, als dieser Erlass trotz aller Proteste nicht ansgehoben werden sollte. Man hat uns damals niedergeschrien und lustig sortprotestiert, ohne sich darüber klar zu werden, was nach dem Protestieren folgen werde. Es gab eine große Menge von Optimisten, welche von der Aushebung des Erlaßes durch das Ministerium träumten. Als ob dieser Erlass der Ausfluss einer momentanen Erregung und nicht die Folge der ganzen politischen Lage in Oesterreich und speciell in Wien wäre. Tie Beantwortung der Interpellation, welche von einigen Abgeordneten bald nach dem Erlaffe cingebracht worden war, erfolgte in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 20. December, erst nach wiederholten Urgenzen, durch den Unter»ichtsministcr Grasen By landt in folgender Werse: „Der nieder-österreichische Landesschulrath als Vorgesetzte Instanz hat sich in seinen Sitzungen vom 28. September und 5. October mit dem gedachten Erlasse befasst und hat denselben vom Standpunkte der geltenden Gesetze und Verordnungen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Bei diesem Anlasse wurde sestgestellt, dass die in einzelnen Schulbezirken Wiens in Bezug auf den Stundenplan wahrgenommenen bedenklichen Uebelstände eine Abhilfe erheischen, zugleich aber ausgesprochen, dass der erwähnte Eircular-Erlass in mehrfacher Richtung einer Richtigstellung bedürfe. Temgemäs; hat der Landesschulrath den Bezirksschulrath ausgesordert, den Eircular-Erlass vom 5. September I 808, Zahl 5108 durch einen an alle Schulleitungen gerichteten Erlass unter genauer Beobachtung vergeltenden Gesetze und Normen richtigzusiellen, zugleich^ aber für jene Schulen, an welchen speciell und concret erwiesene Uebelstände wahrgenommen wurden, und zwar lediglich hinsichtlich der Gruppierung von Schülern desselben Geschlechtes je einer in parallele Abtheilungen getheilten Classe, unter Berücksichtigung des concreten Falles Weisungen zu erlassen. Mit Rücksicht hieraus habe ich angcordnet, dass eine weitere Durchführung dieses Erlasses vor seiner Richtigstellung, das ist eine Anwendung aus die Ueberprüfung und Abänderung der bereits erfolgten Schülereintheilung, nicht mehr Platz zu greifen habe, und dass in jenen Fällen, wo seine Handhabung zu Unzukömmlichkeiten geführt.haben sollte, dieselben zu beseitigen seien. Das hohe Haus wolle aus diesen meinen Ausführungen den gegenwärtigen Stand dieser Angelegenheit entnehmen. Bei diesem Anlasse möchte ich 'jedoch aussprechen, dass das confessionelle Moment im Sinne der geltenden Gesetze und der v»uf Grund derselben erlassenen allgemeinen Verordnungen keinen generellen Einlheilungsgrund der Schüler in Elasten bildet. Sollten sich aber in vereinzelten Fällen bei Entwurf des Stundenplanes in Ansehung des Religionsunterrichtes technische Schwierigkeiten ergeben, welche bei Be st and von Parallelclassen nur durch eine entsprechende Einrhei l u n g d e r S ch ü l er z u l ö s e n s in d, so könnte ich in einer solchen Massnahme an sich eine Verletzung des Gesetzes nicht erblicke n." Diese Beantwortung, die so gerne 'allen Theilen etwas Angenehmes sagen möchte und deshalb in geradezu mitleiderregender Weise zwischen allen Standpunkten' hin- und herpeudclt, erhebt sich nur in dem Schlusssätze zu-einer Erklärung, welche die Nutzlosigkeit der ganzen Protestaction ins hellste Licht setzt. Man hat sich auf jüdischer Seite geweigert, Vorsorge zu treffen für den Fall des Bestehenbleibens des Erlasses. Was nun? Dass doch diese Zionisten immer Recht behalten müffen l Wien. Der Verband der israelitischen Religionslehrer anden 5 ft e r r e i ch i s ch e n M i t re ls chulcn versendet die Einladung zum zweiten V.rbaudslage der iscael.tischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen, welcher am 27. und 28. December 18'.>8 in Wien im Saale des Restaurant K h u n e r, l., A d l e r g a s s e (>, stattfinden wird. Die Eröffnung erfolgt Dienstag den 27. December, 10 Uhr vormittags. Tagesordnung: l. Begrüßung der Mitglieder und Gäste durch den Obmann: 2. Bericht über die Thätigkeit des Ausschusses: 3. Cassabericht: 4. Neuwahl des Ausschusses und der Revisoren: 5. Vortrag des Herrn Jnspectors Rabbiner Dr. Jon. Wolf (Wien): „Vergleichende Schulstatistik" : 0. Discussion über diesen Vortrag; 7. Vortrag des Herrn Rabbiner Dr. Kisch (Prag): „Analytischer Grammatikünterricht der hebräischen Sprache in concentrischen Kreisen"; 8. Discussion über diesen Vortrag: o. eventuell ein Vortrag des Obmannes Tr. Adolf Weiß (Wien): „Eine Hebräisch-Stunde": 10. Anträge und Discussionen. Krakau. Am 10. December l. I. veranstaltete die hiesige socialdemokratische Partei eine jüdische Volksversammlung mit der Tagesordnung „Socialismns und Zionismus". Referent Czaki führte aus, dass der Zionismus eine aus dem schon bankerotten nationalen Gedanken basierende Bewegung sei, dass der „reactionäre" Zionismus den Antisemitismus, der nur die Folge der allzu großen Nervosität und des Mangels au Schliff bei den Juden sein' soll, znr Agitation ausbeutet und eine frappante Aebnlichkeit mit der christlich-socialen Bewegung ausweist. Socialdemokrat Münz wollte beweisen, dass Palästina nicht einmal die Inden Galiziens fassen könnte und dass der Zionismus eine Partei der Capitalisten und Ausbeuter sei. Im Namen der Zionisten ergriff das Wort Herr L e h rfreund, welcher die persönlichen Angriffe gegen einzelne Zionisten vorerst znrückwies und dann die Anwesenden daran erinnerte, dass die Zionisten vor allen anderen Parteien die Gefahr der nur scheinbar unbedeutenden antisemitischen Bewegung erkannten und eine radicale Lösung der Judenfrage beabsichtigen, dass der Zionismus im Gegensätze zum Socialismus alle Schichten und Parteien des Judenthums in sich fasst und dass die für die Juden so wichtige Frage einer gesicherten Heimstätte nur im zionistische:! Programme die richtige Lösung findet. Zum Schluffe betonte er, dass eine Bewegung, an deren Spitze Männer, wie Herzl und Nordan, stehen, nicht rückschrittlich genannt werden könne. Der Redner schloss seine Ausführungen unter lautem Beifall der Zionisten. Deutschland. Köln. Tie zionistische Vereinigung für Deutschland veröffentlicht Nr. 10 ihrer von Zeit zu Zeit erscheinenden Eorrespoudenzen. Tie „Rückblicke auf den Cvngress" und die Bemerkungen über die zionistische Bewegung in Deutschland sind von großem Interesse. Heber den Ende December in Berlin siattsiiidendcn Telcgiertentag der deutschen Zionisten veröffentlicht die Correspvndenz folgende Mittheilungen: Der Delegierten tag. Die Delegierten aus Deutschland in Base! beschlossen am 27. August d. I., den Delegiertcntag dieses Jahr in Berlin Ende October abznhalten. Leider war die Durchführung dieses Beschlusses wegen der langen Abwesenheit zweier Mitglieder des Centralausschusses unmöglich. Wir bestimmen daher den Deleqiertenlag für den 26. December d. I in Berlin. Wir bitten alle Mitglieder unserer Vereinigung, ihrer Zahl entsprechend, Delegierte für diese Versammlung zu entsenden und bringen hiermit die Paragraphen unseres Statuts, welche aus den Telegierlentag Bezug haben, zum Abdruck. 8 7- „Alljährlich findet ein Delegiertentag der deutschen Zionisten statt, der von der Leitung der Vereinigung einberusen wird. Tie Wahl des Ortes, an dem der Delegiertcntag stattsinden soll, wird entweder vom vorhergehenden Delegiertentag oder von der Leitung bestimmt. Tie Einberufung des Delegiertentages muss spätestens 14 Tage vor dem Termin der Abhaltung desselben sämmtlichen Mitgliedern der Vereinigung mit der Tagesordnung mittelst Rundschreibens bekannt gemacht werden. Anträge für den Delegiertentag müssen der Leitung spätestens 8 Tage vorher eingereicht werden. Der Delegierte-:: -.; bildet d.-s oberste Organ der Vereinigung. Er beschließt über alle Am-eiegenhcilen des Zionismus in Deutschland :::4 eins rcher Majorität.