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Die Welt · 1898-09-30 · 39 (30.9.1898) · p. 11

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Journal
Die Welt
Volume
2 (1898)
Issue
39 (30.9.1898)
Article
New-York
Date
1898-09-30
Page
11 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 39 jM&m Sette 11 und Lazarus meisterhaft zum Vortrag gebracht wurde Herr Wolfgang -Neu mann sprach den von Dr. Singer verfassten Prolog in wahrhaft künstlerischer Weise. Es folgte sodann ein Eello-Solo von Herrn Adolf W e i s m a n und ein Gesangs- Solo von Herrn M. Heim an, worauf Dr. Michael Singer seine großangelegte Festrede hielt, in welcher er hauptsächlich * die Bedeutung oes zweiten Congrefses würdigte. Ein Cornet-Solo von Herrn Saul H a l p e r n, Biolin-Solo von Herrn Sal. E o h n und ein Schlussgesang von Cantor B a l o g h und Chor bildeten den zweiten Therl des sehr gelungenen Concerts. Enthusiasmus und Beifallssturm entfesselte der aus Basel von den Herren Dr. Herz! und Dr. Nord au eingelangte telegraphische Gruß und die Hochs auf diese beiden Führer schienen gar kein Ende nehmen zu wollen. Oesterreich-Ungar». Wien. In seiner Sitzung vom 27. September hat sich der Wiener Gemeinderath mit dem bekannten Erlasse des Wiener Bezirksschulrathes befasst, durch welchen die Schulleitungen angewiesen werden, dort, wo eigene Classen mit jüdischen Bindern gefüllt werden können, diese in separaten Parallelclassen unterzubringen. Die Angelegenheit hatte eine heftige Debatte zur Folge. Gemeinderath T v m o l a (christlichsocial) berichtete über den Gegenantrag des liberalen Gemeinderathclubs und stellte folgenden Antrag: „Der Gemeinderath der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien begrüßt den Erlass des Wiener Bezirksschulrathes vom 5. September 1898, mit welchem sämmtliche Leitungen der Wiener Volks- und Bürgerschulen angewiesen werden, bei der Vertheilung der Schulkinder in Classen und Classenabthcilungen darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Kinder Christen oder Juden sind, mit lebhafter Freude. Gleichzeitig spricht der Gemeinderath die zuversichtliche Hoffnung aus, der k. k. niederösterreichische Landesschulrath und das k. k. Unterrichtsministerium werden diesen Erlass in der Erkenntnis, dass derselbe keiner gesetzlichen Bestimmung widerspricht, sondern vielmehr geeignet ist, die sittlich-religiöse Erziehung sowohl der christlichen, als auch der jüdischen Kinder zu vertiefen und zu fördern, zustimmcnd zur Kenntnis nehmen, und zwar unbekümmert um die tendenziösen und gehässigen Auslassungen einer auf veralteten Anschauungen fußenden Partcipresse." Der liberale Gemeinderath Dr. Vogler bekämpfte den Antrag des Referenten aufs schärfste. Interessant ist der Passus seiner Rede, in welchem er erklärt: „Ich kann nicht glauben, dass die jüdischen Feiertage, welche gehalten werden müssen, im Jahre 13 bettagen, ich kann auch nicht glauben, dass heute noch vvnseite der jüdischen Enltnsgemeinde verlangt wird, dass der Unterricht an Samstagen so eingerichtet werden solle, das« das Schreiben gänzlich vermieden werde." Von der Cultusgemeinde Wiens ist gewiss nichts verlangt worden, was die jüdischen Kinder von der Schreibarbeit am Samstag befreien konnte. Ta hat der Gemeinderath Dvctor Vogler Recht; aber für viele, für die Ai ehrzahl der jüdischen Elten: ist es ein schweres Opfer, wenn sie ihren Kindern die Erlaubnis ertheilen müssen, das Religionsgesetz zu übcrtteten. Diese Elten: werden gegen einen Modus, der ihren Kindern und ihnen keinen Gewissenszwang auferlcgt, wenig einzuwenden haben. Im übrigen ist nicht einznsehen, warum die jüdischen Kinder mcht ebenso wie die christlichen ihre Festtage feiern sollen, auch wenn es statt 13 etwa 20 wären. Sache der Schulleitung wäre es, die Stunden so einzurichtcn, dass dadurch dem vorgeschriebenen Endresultate kein Schaden erwachse. Dass eine solche Einrichtung thatsächlich getroffen werden kann, auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen, ist wohl nicht zu bezweifeln. Ebenso unzweifelhaft ist es aber, dass die Verhältnisse an allen Schulen fiir die jüdischen Schulkinder jetzt überaus trauttge sind. Ter Antisemitismus der Lehrer und der anerzogene und immer deutlicher durchbrechende Antagonismus der ihnen abgeneigten nichtjüdischen Kameraden führt zu den schwersten'Kränkungen und argen Unzukömmlichkeiten für die jüdischen Kinder, von der Volksschule an bis in die Universitär. Es ist lächerlich, sich dieser Thatsache verschließen zu wollen. Solange nicht die Gewähr geschaffen wird, dass die J::den nicht fürchten müffen, ihre Kinder würden unermesslichen moralischen Schaden in den jetzigen Schulen nehmen, solange wird gerade der ehrliche Jude keinen Grund haben, mit den derzeitigen Verhältnissen zufrieden zu sein. Dass getaufte Juden, deren Kinder und Verwandte bei dieser Trennung der Schulkinder in die peinlichste Lage gerathen dürften, gegen das „Ghetto" in der Schule wettern, können wir recht gur begreifen. Solch: Leute haben aber kein Recht, sich für die Juden besorgt zu zeigen. Sie haben sich von ihnen in der Zeit der Roth, aus welchen Gründen immer, losgelöst, sie thun daher gut daran, wenn sie die Juden selber für ihre Angelegenheiten sorgen lassen. Wir lehnen eine jede Einmischung solcher Beschützer ebenso höflich als entschieden ab. Die Juden werden durch ihre beritfenen Vertreter ihre Meinung kundgeben und aus eigener Kraft für eine moderne Erziehung ihrer Kinder zu sorgen wissen, wenn die confessionelle Schule eingeführt werden sollte; denn nicht die jüdischen Kinder werden es sein und nicht das Judenthum überhaupt, die durch derarttge Maßregeln, wie sie jetzt verfügt werden, irgendwie leiden werden. Wir verzichten gerne auf jeden faulen Frieden. Ein ehrliches Bekenntnis der sonst versteckten Gegnerschaft ist uns lieber. Wir wissen wenigstens, was wir zu erwarten haben. Wir werden uns darnach einttchten. Wien. Ter Jusüzminister hat beiden Häusern des Reichsrathes die Verordnung des Gesammtministettums vom 19. August 1898 vvrgelegt, durch welche die Einstellung der Geschwvrenengettchte für die Kreisgerichre von T a r n o w, Neu-Sandec und I aslo vrrfügt wurde. Der Bericht des Justizministers besprich: zunächst die Einführung des Standrechtes in S a n d e c und L i m a n o tv a, und die Verhängung des Ausnahmezustandes über die dreiunddreißig galizischen Bezirke und erklärt dann betreffs der Geschwornengerichte in den Bezirken Tarnvw, Neu-Sandec u:tt> Jaslo: Bei den Ercessen in den Kreisgerichtssprengeln Jaslo, Neu-Sandec' und Tarnow sind Fälle von Raub und Brandlegung, ferner Diebstähle mi: einer Schadenshöhe von mehr als 300 fl. endlich boshafte Beschädigungen fremden Eigenthums unter besonders erschwerenden Umständen vorgekomrnen, welche Delicte zur Competenz der Geschworenengerichte gehören. In der Erwägung, dass in den genannten drei Kreisgerichtssprengeln eine so tiefgehende Aufregung in weilen Kreisen der bäuerlichen uvd der i s r a e l i t i scheu Bevölkerung platzgegriffen hat, dass aus der Mitte einer derart aufgewühlten Bevölkerung unparteiische und unabhängige Richter kaum entnommen werden könnten, und insbesondere mit Rücksicht auf die Gefahr, dass die Geschworenen entweder ängstlich und furchtsam oder leidenschaftlich erregt zur Ausübung des Richteramtes schreiten und hiebei äußeren Einflüssen selbst terroristischen Charakters ausgesetzt werden könnten, gelangte die Regierung nach Anhörung des Obersten Gerichtshofes zu der Ueberzeugung, dass die Aufrechthaltung der Judicatur der Geschworenengerichte in den erwähnten Gebieten und hinsichtlich der obigen vier Verbrechen der Rechtspflege zum Abbruche gereichen müsste, daher die Einstellung der Wirksamkeit der Geschworenengerichte in dem obgedachten Umfange wenigstens bis 30. Juni 1899 zur Sicherung einer unparteiischen und unabhängigen Rechtsprechung unerlässlich ist. Es sind sehr schwerwiegende Maßregeln, welche die Regierung zn ergreifen, veranlasst wurde. Leider zeigt es sich, dass noch immer die Beruhigung der Gemürher nicht platzgegriffen bat, welche man erhoffte und erzwingen zu können glaubte. Diese Beruhigung wird auch schwerlich eintreten, wenn mcht gründliche Reformen in Galizien durchgeführt werden. Damit würde wenigstens ein Theil der äußeren Gründe zu Unruhen wegfallen, wenn man so sagen darf. Es ist allerdings mehr als zrveifelhaft, ob auch nur ein Bruchtheil der galizischen Juden selbst durch gutgemeinte Reformen vor Excessen gesichert rvürde. Tie jüdische Bevölkeri:ng Galiziens wird selbst bei einer bedeutenden Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage dieses Krvnlandes daran denken müssen, für einen stetigen Abfluss zu sorgen. Nur eine umsichtig geleitete, rattonel! und mit großen Mitteln betttebene Ernigration der jüdischen Bevölkerung kann die "Abhilfe schaffen. Darauf muss auch die Sorge aller derer gerichtet sein, welche

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