Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 2 (1898)
- Issue
- 33 (19.8.1898)
- Article
- Consumvereine zur Vertilgung der Juden
- Date
- 1898-08-19
- Page
- 10 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3315709-3315742-3315776-3362107--07611-3362250- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Haifa 2× ep/1047930
OCR text
Sette 10 jMtyim Nr. 33 Er trägt dabei die Reverend«, in der er in der Kirche das Wort Gottes verkündet. Sehr häufig ist der Hof der Kirche der Schauplatz wilder Lärmscenen. Ungar. Wochschr. Taubstumme unter den Juden. In der „Deutsch, mcd. Wochenschrift" bemerkt Dr. Entzmaun: Auffallend hoch ist die Zahl der Taubstummen bei den Juden. Bei einer in Berlin angestellten Zählung fanden sich unter 1000 Christen 4—5, unter ebensoviel Juden aber 17 Taubstumme. Bei diesem häufigen Vorkommen des Leidens unter der jüdischen Bevölkerung dürfen wir uns nicht wundern über die große Zahl der jüdischen Taubstummenanstalten. Die Juden in l?ran. Die Situation in Algerien ist unverändert. Die Hoffnung, es werde nach Drumonts Wahl bester werden, hat sich nicht erfüllt. Der gesellschaftliche Boycott geht so weit, dass den Inden die befferen Kaffeehäuser verschlvffen sind. Tag für Tag durchziehen Pöbelhaufen die Straßen mit dem Rufe: „Nieder mit den Juden!" Bei den öffentlichen Concerten der städtischen Musikbaude duldet mau ebenfalls keine Juden. Ein Beamter der „Alliance Jsraölite", der die Schulen der Gesellschaft in Algier inspiriert, wurde, als er mit einem Bekannten, Herrn Carus, der einer angesehenen jüdischen Familie Algiers angehört, dem Concerte beiwohnen wollte, von einer Bande angegriffen. Herr Carus vertheidigte sich, so gut es gieng, mit dem Stocke. Carus sandte einen Bericht über sein Erlebnis nach Paris an die Negierung. Er erklärte, er werde mit seinem Freunde auch weiterhin die öffentlichen Concerte besuchen und sich, wenn ihm, dem Steuerzahler, von der Regierung kein Schutz zutheil werde, selber zu vertheidigeu wiyen. Daraufhin kam ein Erlass, die Concerte einzustellen. Das rief wieder Exceffe hervor. Und das Ende vom Liede: Die Cavallerie zum Schutze unserer ärmsten Brüder. „J. Chr.“ Enttäuschte Tempeldiebe. Aus Balaffa-Gyarmat wird dem „Pester Lloyd" unter dem 3. d. berichtet: Heute nachts wurden im hiesigen israelitischen Tempel die Opferbüchsen erbrochen. Die Diebe sahen sich aber in ihren Erwartungen arg getäuscht, denn die Tempelverwaltung hat, da ähnliche Einbrüche in der jüngsten Zeit sich wiederholten, vorsichtigerweise die Geldgaben in kurzen Zeiträumen herauSgenommen, so dass den Dieben nun das leere Nachsehen blieb. Jüdische Siudeutinnen in Russland. Der Minister für öffentliche Erziehung hat angeordnet, dass die Jüdinnen in die Mädchengymnasieu nur in einer beschränkten Proportion zn der Gesammtzahl der Studentinnen erfolgen dürfe. Diese Maßregel, welche eine Ergänzung der bereits seit 1887 für Knaben- Gymuasien bestehenden Maßregeln bildet, wird bei dem bekannten Bildungsdrange der russischen Jüdinnen besonders schwer empfunden. rJ. Chr.” (Eine ^interessante Entscheidung in Aachen des jüdischen Eides ist dieser Tage von einem preußischen Gerichtshöfe gefällt worden. Es stand die Klage eines jüdischen Kaufmannes gegen einen Bettler zur Verhandlung, der jenen angeblich auf offener Straße thätlich angegriffen haben sollte. Der Kläger, aufgesordert, den vorgeschriebenen Eid zu leisten, verweigerte dies, — da die Verhandlung an einem Sonnabend stattfand, mit Berufung auf das jüdische Religionsgcsetz, das einen Schwur am Sabbath untersagt. Da demgegenüber der Staatsanwalt auf seinem Verlangen, dass der Eid geleistet werden solle, bcharrte, zog sich der Gerichtshof zu kurzer Berathung zurück und entschied folgendermaßen: „Religiöse Bedenken sind allerdings generell nicht als ausreichendes Motiv für das Gesuch der Dispensierung vom Eide anzuerkennen: trotzdem beschließt das Gericht in Berücksichtigung der ganzen Sachlage, um den Kläger nicht mit den Vorschriften seiner Religion in Conflict zu bringen, da sonst nichts im Wege steht, den Termin zu verlängern. Nordasrikanisches, Die ..Irenes Havas“ meldet aus Algier vom 9. August: Heute Nachmittag kam es infolge eines Wortwechsels zu einer Schlägerei zwischen Juden und Antisenliten, wobei einige Revolverschüffe gewechselt wurden. Es wurden einige Verhaftungen vorgenommen. Zum Empfang des deutschen Kaisers in Jaffa auf seiner Palästinasahrt wird auch auf Befehl des Sultans eine besondere Landungsbrücke gebaut, zu der in Gegenwart der zwei Abgesandten des Sultans, des Professors Land und des Obersten Abdurrahman Bey, sowie der consularischen Vertreter, der Militär- und Civilbehörden von Acco und Haifa der erste Stein gelegt wurde. Der Mutessarif von Acco brachte ein Hoch auf den Sultan aus, in das die anwesenden Einheimischen und Deutschen begeistert einftimmten, das Militär präsentierte, das Opferschaf wurde über dem Rande des Grundsteines geschlachtet, und das Opferfleisch unter die Arbeiter und Armen vertheilt. Tie Landungsbrücke wird aus Stein erbaut und erhält eine Gesammtlänge von 75 Meter bei einer Breite von 0 Metern. An der 10 Meter breiten Landnngstreppe beträgt die Meerestiefe 2.5 Meter. Sämmtliche zur Reise des deutscher: Kaisers nothwendigen Straßen- und Brückenbauten unterstehen der Oberleitung des Herrn Regierungsbaumeisters Professor Land aus Constantinopel; mit der Ausführung der Landungsbrücke in Haifa wurde durch Jrade des Sultans der durch seine geographischen Arbeiten im Ostjordanthale bekannte dortige deutsche Ingenieur Dr. G. Schumacher betraut. Professor Land wird nunmehr ohne Verzug die Ausbesserung der Straßen, auf denen der Kaiser zu reisen beabsichtigt, in Angriff nehmen lassen. Die Juden in Ungarn. In der Geschichte der Stadt Pressburg, deren zweiten Theil Ortvay demnächst der Oeffentlichkeit übergibt, widmet er auch den Juden einen bedeutsamen Abschnitt. Die Pressburger Juden sind durch Andreas III. hinsichtlich ihrer bürgerlichen Rechte den christlichen Bürgern der Stadt gleichgestellt worden. Dies ist umso merkwürdiger, als die Juden gerade in jener Zett in den Besitz eines sie so auszeichuendeu Privilegiums gelangten, wo infolge der Kreuzzüge ganz Europa von glühendem Hasse gegen sie erfüllt war. Doch nicht uus purer Begeisterung oder Liebe ward dieser Schutz im Privilegium von 1291 ertheilt; vielmehr ward er in der Ueberzeugung zugesichert, dass die Schonung des jüdischen Elements sowohl für die Gemeinden, als für die Fürsten einen der Cardinalpunkte ihrer Finanzpolitik bilde. Denn die Juden waren die besten und ergiebigsten Steuerträger. Bon solchen fiscalischen Motiven geleitet, erwirkten die Pressburger Bürger von Andreas III. die Sauctionierung der bürgerlichen Rechte, welche die Juden eigentlich schon vor 1291 besaßen. Alle Umstände bekräftigen es, dass nur materielle Interessen hiebei den Ausschlag geben. Am lautesten verkündete dies der Hass und die Verachtung, mit denen die Juden, trotz des ertheilten Genuyes der bürgerlichen Rechte, in Pressburg gerade so gut, wie sonst überall, verfolgt wurden. An dem nur kurz nach der Verleihung des Freiheitsbriefes von 1291 erbauten Thurm der Franciskauerlirche erblickt man auf einem Wasserspeier einen mit Gürtel und Kaftan bekleideten Juden, der auf einem Schweine reitet — ein symbolischer Ausdruck der allgemein herrschenden Abneigung der Masse des Volkes. Diese feindliche Gesinnung offenbart sich auch in der räumlichen Absonderung der Juden von den Christen. Als Ort zur Niederlassung war ihnen die Judengaffe, die heutige Hummelgasse, angewiesen. Nur ausnahmsweise wohnten einzelne Judenfamilieu außerhalb dieses Ortes. Die so abgesondert wohnenden Juden bildeten eine eigene geschlossene politische Gemeinde, sie unterstanden in keiner Weise der Jurisdiction des städtischen Richters, sondern hatten ihren eigenen Judenrichter, der aber stets christlicher Confession war. Er fällte seine Urtheile auf Grundlage des jüdischen Rechtsbuches, von dem nur einzelne Bruchstücke erhalten sind, die Einblicke in die Rechtsverhältnisse der früheren Zeit gewähren. Ernannt wurde dieser Judenrichter vom König, in dessen Händen die Gerichtsbarkeit über seine