Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 2 (1898)
- Issue
- 28 (15.7.1898)
- Article
- Berliner Brief
- Date
- 1898-07-15
- Page
- 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite S jpitOWtr Str. 28 Dann kam die verfassungsmäßige Gleichberechtigung. Durch die schien die Laufe überflüssig geworden zu sein; man hatte es ja als Jude nun schwarz auf weiß, dass kein bürgerlicher Unterschied mehr existiere. Ach, wenn es nur so gienge, dass der Unterschied durch Paragraphe hinwegdecretiert werden könnte! Dann freilich wären Herr Maybaum und Herr Vogelstein e tutti quanti von heute aus morgen nicht bloß recipierte, sondern echte, unverfälschte Deutsche. Aber es geht eben nicht. Und wenn es auch gar keinen Antisemitismus in der Welt gäbe, wenn von staats- und rechtswegen gar kein Hindernis bestünde, dass der Jude in Deutschland Deutscher, in Frankreich Franzose, in Russland Russe sei, so bliebe der Jude dennoch Jude, einfach deshalb, weil es gar nicht in seiner Macht steht, etwas anderes zu sein. Eine Weile hat „Europas übertünchte Höflichkeit" dem Anschein Vorschub geleistet, als ob eine gewisse staatliche Entwicklung das jüdische Individuum in zwei von einander unabhängige Hälften zu theilen vermöchte, eine confessionelle und eine, wie sage ich doch nur, vermöge der Entnationalisierung nationalisierbare. Wie etwa Frauenhaare dadurch, dass sie entfärbt werden, von selbst eine röthlich-blonde Farbe bekommen. Damtt ist es doch wohl vorbei. Europa hat die übertünchte Höflichkeit gegen die Juden von sich ab gestreift, und nun streben die confessionelle und die „entfärbte" Hälfte wieder zueinander, sie finden einstweilen nur den Weg noch nicht, der zur Vereinigung zurücksührt. Sage ich Ihnen aber, verehrter Freund, mit alledem irgend etwas Neues, irgend etwas, das Sie nicht selbst wüssten? Je nun, ich sage es als Berliner und nach mancherlei Wahrnehmungen, die ich bei meinen Streiszügen durch den Berliner Zionismus gemacht habe. Einige dieser Wahrnehmungen gedenke ich Ihnen auch nicht vorzuenthalten. Ich begegne in einer Gesellschaft dem Professor Z., der unabhängig, reich, freisinnig, von echtem jüdischen Blute ist und früher an einer Universität Geschichte dociert hat. Unsere Conversation ist, kaum begonnen, bei dem Zionismus. Der Professor schwärmt für die Colonisierung der armen Juden des europäischen Osten, er beklagt ihr Elend, ihre Rechtlosigkeit, aber — die Colonisierung, wie sie der Zionismus ins Werk setzen will, die Ansiedlung in Palästina unter dem Zeichen nationaler Wiederherstellung, „nein, das ist eine gefährliche Sache, denn man würde ja dann auch hier uns sagen können: „Schert Euch nach Jerusalem!" Ein andermal komme ich mit Dr. I., einem jüdischen Theologen vom linksten Flügel, in ein Gespräch über den Zionismus. „Uns Juden", sagt der salbungsvolle Mann, „ist durch die Propheten verkündet, dass wir unter die Volker gehen und unter ihnen leben sollen, um ihnen die Lehre zu bringen; diese prophetische Weisung erfüllen wir, und es widerspricht derselben, nach Palästina wieder zurückzustreben. Der Zionismus ist ein Feind unserer Lehre." Ich starre den frommen Herrn ganz verblüff! an, der sich so unheimlich wohl in seiner Pfründe fühlt, dass er um ihretwillen sogar unsere Propheten und unsere Lehre verunglimpft, und appelliere an die Unterstützung eines in unserer Nachbarschaft plaudernden jüdischen Schriftstellers, der schon seit vielen Jahren im Bereiche der jüdischen Literaturgeschichte gure Arbeit leistet. Er zuckt die Achseln. „In unserer Lehre", meint er dann nach einiger Ueberlegung, „ist für den Zionismus wohl kein Hindernis, aber man verlangt von uns, dass wir die jetzige Heimat aufs Spiel setzen, bevor man uns eine neue unter Bedingungen, dre hinter den jetzigen nicht zurückstehen, anzubieten ververmag. Das ist voreilig, gefährlich, utopisch. Ich behalte den Sperling in der Hand und lasse mich durch die Taube auf dem Dache nicht verlocken." Da haben Sie eine kleine Auslese der Argumente, welche von sogenannten berufenen Leuten wider den Zionismus erhoben werden. Es sind doch nur Verlegenheitsargumente. Der Professor spricht wie ein geheimer Commerzienrath und der Prediger wie der famose Go ethische Pfarrer, der einen Comödianten lehren könnte. Sie glauben aber alle im Stillen an die Sendung des Zionismus, nur je nach dem Maße, wie sie als Einzelne die antisemitische Spießruthe mehr oder minder zu spüren bekommen, tönen sie die Bedenken ab, welche sie gegen das nationale Resurroxit nicht etwa empfinden, nein, bloß ihrer zionistischen Anonymität halber glauben geltend machen zu müssen. Von dem Widersinn, als jüdischer Schriftgelehrter den Zionismus zu bekämpfen, rede ich gar nicht; dieser Widersinn richtet sich selbst. Aber ich behaupte, dass es neben dem offen bekannten Zionismus, der ja auch in Berlin schon seinen ansehnlichen Anhang hat, einen viel zahlreicheren geheimen Zionismus gibt, der nur allmählich aus dem Zwielicht hervortritt, und dass dieser vielleicht nirgends einen so verlässlichen Nachschub liefert, wie in Berlin. Ich rechne mich zu diesem Nachschub. Da haben Sie meine Legitimation, Sie von dem Berliner Zionismus zu unterhalten, der gesund ist und Sie schönstens grüßen lässt & Die Ersatzpstichk in Galizien. Von A. G. von Suttner. Harmannsdors, im Juli 1898. Geehrte Redaction! In der vorletzten Nummer der „Welt" eröffnen Sie eine Subscription zugunsten österreichischer Staatsbürger, die von ihren Mitbürgern ausgeplündert und beraubt worden sind. Also soll wieder einmal nach österreichischem Gewohnheitsrechte die öffentliche Mildthätigkeit für solche in Anspruch genommen werden, die ein gesetzlich begründetes Recht haben, den vollen Ersatz des ihnen zugesügten Schadens zu fordern! § o4 der galizischen Gemeindeordnung lautet: „Wenn jemand aus Anlass der Vernachlässigungen der Gemeinde in den ihr hinsichtlich der Ortspolizei obliegenden Verpflichtungen zu Schaden kommt, so ist die Gemeinde zum Ersätze des erlittenen Schadens verpflichtet... Insbesondere ist die Gemeinde für denjenigen Schaden, welcher innerhalb ihrer Grenzen durch eine mit Zusammenrottung verübte öffentliche Gewaltthätigkeit zugesügt wurde, Ersatz zu leisten verbunden, wenn nicht ein einziger Thäter zustande gebracht wird, und der Gemeinde eine Vernachlässigung in betreff der Verhinderung dieser Gewaltthätigkeit zur Last fällt. Das Erkenntnis über die Verpflichtung zum Ersätze des Schadens ist von der politischen Bezirksbehörde nach vorläufiger Einvernahme des Bezirksausschusses zu fällen. Kommt über das Maß der Entschädigung zwischen der Gemeinde und dem Beschädigten kein Einverständnis zustande, so ist diese Entschädigung im ordentlichen Rechtswege gellend zu machen." Ich denke, der Fall trifft hier nach dem Buchstaben zu, und unsere Pflicht wäre es, mit aller Hartnäckigkeit die stricte Ausführung des Gesetzes durchzusetzen. Eine Sammlung wird nie soviel ergeben, um den Status qu<> ante herzustellen; wohl aber dürften wir das Erforderliche zustande bringen, um einige unserer tüchtigsten Advocaten zu bestimmen, die Sache der galizischen Judenschast in die Hand zu nehmen und mit aller Energie durchzuführen. Dadurch würde einfür allemal ein warnendes Beispiel ausgestellt werden. Dem galizischen Mob und dessen Anstiftern würde kein größerer Dienst erwiesen werden, als wenn andere das Geld beisteuerten und sie mit ein paar Wochen oder Monaten Arrest durchschlüpsten. Man muss sie der Strafe unterziehen, die für sie die empfindlichste ist, und diese Strafe wäre zweifellos die, wenn sämmtliche