Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 2 (1898)
- Issue
- 14 (7.4.1898)
- Article
- Jüdisches aus den britischen Kolonien Südafrikas
- Date
- 1898-04-07
- Page
- 6 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 6 mtw Nr. 14 Fortkommen zu sichern. Bor etwa einem Jahre hatte ein deutscher Unternehmer Johannesburgs in London 54 polnischjüdische Schneider zu 5 Mark.')Tagelvbr: angeworben — der weihe Arbeiter erhält sonst durchschnittlich 25 Mark — und nackPCapstadt befördern lassen. Aber dort,erfuhren sie, dass sie bei diesem Lohne angesichts der in Transvaal herrschenden Thenernng nicht bestehen konnten und setzten die Reise nach Johannesburg nicht fort. Innerhalb dreier Tage hatte die jüdische Gemeindeverwalrung^ für dieselben Stellung gefunden und sie außerdem mit allem Erforderlichen zun: Betriebe einer genossenschaftlichen Schneidereiwerkstätte ausgestattet. In neuerer Zeit hat man überhaupt versucht, polnisch-jüdische Handwerker zu Productivgenossenschaften, auch zu Capitalvorschüssen zu verhelfen, wodurch man sie dem Ausbeuterthum entzieht und selbstständig macht, so dass sie die Früchte ihrer Arbeit ungeschmälert genießen. „Israelit" (Mainz). Eine Eidesleistung mit Hindernissen. Die Frage, ob orthodoxe Juden berechtigt sind, bei der Eidesleistintg v o r G e r i ch t s i ch d e n H n t a u f z u s e tz e n, hat jüngst in Berlin zu gerichtlichen Erörterungen geführt. In einem Civilprocess hatte ein jüdischer Candidat der Philosophie für den Verklagten Zeugnis abgelegt, er hatte sich aber geweigert, den Eid anders zu leisten, als unter Bedeckung des .Kopfes. Die 46. Abtheilung des Amtsgerichtes I hatte darauf durch Zwischenurtheil den Eid des Zeugen für verweigert erklärt, da es keine gesetzliche Vorschrift gebe, die den Bekennern .der mosaischen Religion die von dem Zeugen beanspruchte Vergünstigung gestatte. Hiergegen legte der juristische Vertreter des Zeugen sofortige Beschwerde ein und fühtte aus, dass nur solche Zusätze bei der Eidesleistung unzulässig seien, welche mit dem Wesen des Eides nicht vereinbar sind oder auf eine Negierung der in den Eidesworten enthaltenen Betheuerungen hinauslaufen. Als solcher Zusatz stelle sich aber das Bedecken des Hauptes in diesem Falle nicht dar. Der Zeuge, ein orthodoxer Jude und Rabbinatscandidat, könne beanspruchen, dass ihm eine Formalität zugestanden werde, die seine Religion für alle sacramentalen Handlungen vorschreibe. Das Gericht müsse einem frommen Juden ebenso gestatten, bei der Eidesleistung sein Haupt zu bedecken, wie es kein Bedenken tragen dürfte, einem frommen Katholiken bei der Eidesleistung das Niederknien oder das Auflegen der Hand auf das Evangelienbuch zu erlauben. In Uebereinstimmung mit diesen Ausführungen hat die 15. Civilkammer dahin entschieden, dass das Bedecken des Hauptes nicht als ein Zusatz anzusehen ist, der mit dem Wesen des Eides nicht vereinbar ist, sondern nur eine nach den Vorschriften der Civilprocefsorduung überflüssige Bestärkung der im Eide enthaltenen Betheuernng darstellt, die dem Zeugen auf fein Verlangen zu gestatten ist. Ein Ultimatum an den Himmel. Von einem Ultimatum an den Himmel berichten die in Washington erscheinenden Annalen der Smithsonian Jnstirution. Tie Bevölkerung des Tiftrictes Castanas der Republik San Salvador hatte monatelang durch Trockenheit zu leiden. Alan organisierte wie gewöhnlich Regenproeessionen, doch der Himmel ließ sich durch die frommen Gesänge nicht erweichen. Endlich riss der Obrigkeit der Geduldsfaden und sie erließ ebenso schlau wie energisch eine Proklamation folgenden Inhaltes. 1. Wenn binnen acht Tagen kein Regen fällt, sei niemand mehr gehalten, dem Gottesdienste beizuwohnen. 2. Fällt auch in den nächsten acht Tagen kein Regen, so sollen alle Gotteshäuser und die dem Enltus dienenden Gebäude zerstört werden. 3. Nach weiteren acht Tagen werde::, wenn auch diese regenlos verstrichen sind, alle Priester :c. beseitigt und es ist jederman ^gestattet, die Gebote Gottes nach Belieben zu übertreten. — Vier Tage nach diesem an den Himmel gerichtete:: Ultimatum gieng ein reichlicher Regen nieder. Antisemitisches aus Russland. Wie „Woschod" sich aus Witebsk melden lässt, wurde einer Deputation von Hochschülern, die um Bewilligung'ansuchten, eine Abendunterhaltung zugunsten der unbemittelten College:: zu veranstalten, dieselbe von der Loealbehörde unter der Bedingung ertheilt, dass die jüdischen Hochschüler von jeder Unterstützung ausgeschlossen werden sollen, da sie „einen zersetzenden Einfluss auf ihre christlichen Commilitonen ausüben." In derselben Stadt findet jährlich ein Festessen der Aerzte des localen Rothen- Kreuzspitales statt. In diesem Jahre absentierten sich die jüdischen Aerzte, die in aufopferndster Weise und vollständig unentgeltlich den Spitalsdienft versehen, gewiss nicht freiwillig, sondern auf einen zarten Wink ihrer christlichen Collegen hin, denen die Arbeitstheilung willkommen ist, die aber durch Theilnahme der Juden an einem Festmahle in ihren heiligsten Tafelfrenden sich verletzt fühlen. Terpsichorc—Antisernilrn. lieber einen für den Geist, der die moderne akademische Jugend in Russland erfüllt, characteristischen Vorfall berichtet „Wolhyn." In Rowno wurde eine Abendunterhaltung zugunsten der unbemittelten Hochschüler, die aus dieser Stadt gebürtig sind, arrangiert. Schon einige Tage vor dem Feste verbreitete sich in der Stadt das Gerücht, die christlichen Akademiker beabsichtigen nach dem Schlüsse des Coneertes die anwesenden jüdischen Gäste, besonders aber die jüdischen Frauen und Mädchen aufzufordern, den Saal zu verlassen, um das Tanzkränzchen judenrein zu erhalten. Die jüdischen Hochschüler davon in Kenntnis gesetzt, beschlossen, auf diese Zumuthung der christlichen Collegen mit einer vollständigen Ablehnung jeder Theilnahme an diesem Abende zu antworten und arrangierten einen eigenen Abend, zu dem nur Juden zugelassen wurden. Uebrigens, setzt die „Wolhyn" hinzu, haben bereits im vorigen Jahre auf dem Abende der Akademiker in Rowno einige antijüdische Skandale stattgefunden. Wie man ersieht, musste man den jüdischen Studenten in Rowno etwas energischer die Thüre vor der Nase schließen, damit sie einsehen, dass auch unter der russischen Studentenuniform noch genug Platz für Racenhass steckt. Das haben vor ein paar Jahren auch die Vorfälle in dem anatomischen Jnstttttte zu Kiew bewiesen: Eine Anzahl christlicher Mediciner weigerte sich entschieden, mit den jüdischen Collegen an demselben Secciertisch zu arbeiten. Ob auf dem Tanzboden, oder beim Seciertische, der Jude soll an seine Stellung in der Gesellschaft stets erinnert werden. Die jüdischen Advocaten in Russland sind bereits auf den Aussterbeetat gesetzt. Diese Frage wurde jüngst in Petersburg, anlässlich des 25 jährigen Jubiläums der Advocatursgehilfen-Commission eifrig von den Blättern discuttert. Der angesehene Polittker und Jurist Wladimir Spasowicz lenkte in seiner Rede die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Vorschriften, die den Juden den Zutritt zur Advocatur unmöglich machen. Das gefiel aber der „Nowoje Wremja" nicht und sie erklärte: »Wieso denn? Auf 447 Advocaten entfallen in Petersburg 74 Juden und auf 260 Gehilfen 102 Juden, und da beklagt sich noch Herr Spasowicz über Anomalien und Bedrückungen? Eher kann man noch annehmen, dass das locale Element unter der jüdischen Knechtschaft zu leiden habe." Darauf antwortete der „Wiestnik Jewropy" : „Vorerst scheint die „Novoje Wremja" die Thatsachen nicht zu kennen oder nicht kennen zu wollen. Seit dem Jahre 1889 ist kein einziger Jude zum Advocaten ernannt worden. So hat sich eine specielle Gruppe der „eisernen Gehilfen" herausgebildet, lvelche die Kammer schon längst zur Ernennung vorgeschlagen hat, ohne dass der Justizminister hiezu seine Sanction gegeben Härte. Indem sie jedoch ewig dazu verurtheilr sind, Gehilfen zu bleiben, vergrößern sie den Percentsatz der Juden, lind daran ttagen weder die Juden noch die Verordnungen vom Jahre 1889 schuld, sondern nur deren Anwendung. Der allerhöchste Befehl hat den Zutritt der Juden zur Advocatur nicht verboten, sondern lediglich von der Zustimmung des Jnstizministers abhängig gemacht. Es hätten daher schon lange die Gehilfen zu Advocaten ernannt werden sollen, umsomehr, als sich unter chnen Männer befinden, deren literarische oder practische Thätigkeit bestbekannt ist. Im Allgemeinen meint der „Wiestnik Jewropy" — ist uns die Reizbarkeit der „Nowoje Wremja" unerklärlich. Warum sollte man denn nicht alle Juden ohne jede Beschränkung zur Advocatur zulassen? Täuschen wir uns nicht: selbst das soeben ausgearbeitete Project spricht von einem Percentsatz. Es sollten aber alle „eisernen" Gehilfin zu Advocaten ernannt werden.