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Die Welt · 1898-01-21 · 3 (21.1.1898) · p. 3

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Journal
Die Welt
Volume
2 (1898)
Issue
3 (21.1.1898)
Article
[Ohne Titel]
Date
1898-01-21
Page
3 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 3. Seite 8. Kritik bewahrt und urtheilt nach Wahrheit und Wahrscheinlichkeit. Von England aus wird auf die verrotteten Zustände in Frankreich hingcwiescn, die selbst den „Jrrthum" eines Kriegsgerichtes als möglich erscheinen lassen. Natürlich versucht der internationale Antisemitismus auch dorthin seine Syndicatsmärchcn zu lancieren, denn es ist den Leuten nicht angenehm, wenn klare Blicke den Dunstkreis, der um die Drcyfnsgeschichte lagert, durchdringen. So hatte man denn erzählt, die Befreiung des Juden auf der Teufelsinsel sei vom — Baseler Congrcss beschlossen und insceniert worden. Vielleicht erinnern sich doch noch einige Leute, dass der Baseler Congress öffentlich getagt hat, dass seine Sitzungsprotokollc in allen Sprachen gedruckt vorlicgen, was diese Bcrathungcn wesentlich von den hinter geschlossenen Thürcn abgchaltencn Sitzungen des Pariser Kriegsgerichtes unterscheidet. Uebrigens hat auch England in diesen Tagen einen kleinen Judcnspectakel gehabt. In Plymouth wurde Herr Ferdinand Sigmund Mendel zum Abgeordneten gewählt. Seine Gegenpartei schlug Lärm und erklärte, cs sei unmöglich, dass ein deutscher Jude das englische Volk vertrete. Die Sache war bald erledigt. Eine kurze Nachfrage ergab, dass Herr Mendel in England zur Welt gekommen, und die „Times" erledigten' den Fall mit den Worten: „Mag die Abstammung Mendels sein wie immer; jedenfalls ist er in England geboren und ein englischer Bürger." Aus diesem geringen Wählerstrcit lassen sich vielleicht Keime des Antisemitismus erkennen. Diese Keime sind auf der ganzen Welt vorhanden, man braucht nicht in Erstaunen zu gcrathen, wo immer man sic findet. Allein die Einfachheit, mit der die Mendelfrage gelöst wurde, zeigt, wie ein unvcrhetztcs Volk sogar in diesen Dingen seine Ruhe bewahrte. Weder die jüdische, noch die deutsche Abkunft setzt Herrn Mendel in den Augen seiner englischen Mitbürger herab. Rosa Benkö, die junge Tingl-Tangl-Sängerin, die ihre Fähigkeit zu amüsieren durch königlich serbische Referenzen beglaubigen wollte, ist von der Polizei cingesperrt worden. Eine schmutzige und thörichte Erpresiungsgeschichte steckt dahinter. Als ob cs weiß Gott wie compromittierend wäre, wenn ein junger König mit einem Mädchen scherzt. Jetzt hat die Behörde sich der spcculativen Hintermänner der Benkö versichert. Ein antisemitischer Agitator und ein antisemitischer Rcdactcur sind dabei. Vielleicht hat man den Einen gerade in dem Momente arretiert, als er gegen die „jüdischen Wüstlinge" zeterte, und der andere wurde am Ende just bei der Abfassung einer wirksamen Notiz über „jüdische Mädchen- Händler" gestört. Die Wiener Geschworenen hatten unlängst über einen peinlichen Fall zu urthcilcn, den man gewöhnlich unter der Rubrik „Düsteres Familiengcmälde" erörtert. Ein alter Mann war angcklagt, auf den geschiedenen Gatten seiner Tochter in mörderischer Absicht geschossen zu haben. Die Verhandlung brachte die trübselige Geschichte einer „Convcnicnzehc" zu Tage. Ja, die „Schadchen" richten viel Unheil an, sagen die Leute, und cs ist richtig. In diesem Falle jedoch war der christliche Oheim der Braut der Vermittler. Die Braut, ihr Vater, ihre Mutter Christen, der zugebrachtc Mann ein getaufter Jude. Die Leutchen waren einander wert. Hüben und drüben wurde um diese Heirat wie um ein Geschäft gefeilscht. Weit ihren spcciellcn Geschichten wollen wir uns gar nicht befassen — nur das Hüben und Drüben ist von Interesse. Es ist gut, solche Fälle gemeinschaftlicher Sünden zu verzeichnen und sic für gelegentliche Abrechnungen im Gedächtnis zu behalten. So sammelt man Antworten auf den gedankenlosen Hohnspruch: „Echt jüdisch!" Vielleicht wird cs in späteren Tagen einmal erkannt werden, was eigentlich „echt jüdisch" ist. In der That, die Juden sind unverschämt, sie beuten die wohlthätige Institution der Krankenhäuser zu sehr aus. So weit ist es sogar schon gekommen, dass die antisemitische Presse den Andrang der Juden in die Spitäler bespricht und in gesperrten Lettern die Frechheit hcrvorhebt, dass unter hundert Patienten, die in den Krankenhäusern Aufnahme finden — neunzig Juden find. Neunzig Juden unter hundert Kranken; auch wir wollen das ein wenig lauter sagen, neunzig! Aus dieser Ziffer spricht die Noth der armen Juden mit beredten Worten. Fügt man noch hinzu, dass es sich um polnische Juden handelt, dann weiß man genug. Der fürchterliche Zustand, in dem sich diese Enterbten befinden, wird da schrecklich klar. Wahrlich, wir haben viel an Hass und Verfolgung zu begreifen versucht, aber dass man diesen Unglücklichen auch aus ihrem Fieber ein Verbrechen, aus ihren Schmerzen eine Unverschämtheit macht, ist mehr als wir verstehen können. Alles Erdenkliche hat man schon gehört gegen die Juden: „Du bist schlecht, weil du ein Jude bist; du bist ein Verräther, weil du ein Jude bist; ein Betrüger bist du, denn du bist ein Jude; du bist feig, weil du ein Jude bist" —, aber dass es nun auch heißen soll, „du bist gesund, weil du ein Jude bist!" ist das Neueste. Möge diese Argumentation eine Ausnahme von den übrigen machen, und richtig werden, das wünschen wir für unsere siechen Brüder, die jetzt an die Thore der Spitäler pochen müssen. Die neue Tivilxroressordnung. In der letzten Sylvcsternacht ist die altehrwürdige Josefinische Gerichtsordnung nach 116jährigem Bestände außer Kraft gesetzt worden. Sie ist ins Archiv gewandert, um einer neuen den Platz zu räumen. Aber nicht blos die Civilprocessordnung, sondern auch die Jurisdictionsnorm, die Executionsordnung, ja selbst die Gerichts-Instruction sind gründlich reformiert; die Fragen der Gerichts-Competenz, der Beweiskraft, der Vollstreckbarkeit u. s. w. sollen nach ganz neuen Grundsätzen beurtheilt werden. Und wenn sich auch ihre einschneidende Wirkung auf die Einzelwirtschaft bis in die weitesten Volksschichten fühlbar machen wird, so bekommen wir doch ein modernes Civilvcrfahren, dessen Wesen sich am besten mit drei Schlagwortcn bezeichnen lässt: Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und freie Beweiswürdigung. Das sei ein großer Fortschritt — meinen die Juristen, sowohl die gelehrten als auch die praktischen. Wir möchten ihnen nicht widersprechen. Wir Juden haben an der Rechtspflege und Rechtsprechung nur das gleiche Interesse wie die sonstigen Staatsbürger, nämlich: dass die materielle Wahrheit auf die einfachste und rascheste Weise gefunden werde. Diesem Interesse dient die neue Civilprocessordnung in hervorragendem Maße. Und doch! .. . Und doch nehmen wir schweren Herzens Abschied von der alten Gerichtsordnung. Denn sie war — wie der Vice-Präsidcnt der Wiener Advokatcnkammer in einer Rede richtig bemerkte — von echt Josefinischem Geiste durchdrungen; sie har, obwohl ein Werk des Absolutismus, mehr den religiösen Bedürfnissen unserer orthodoxen Majorität Rechnung getragen als die verfassungsmäßig beschlossene Civilprocessordnung; sic hat endlich das Peincip der formalen Bcwcistheorie enthalten, das wohl dem richterlichen Ermessen keinen freien Spielraum lässt, das aber im Gegensätze zur freien Bcwcismürdigung auch jede richte:lichc Willkür und Einseitigkeit ausschlicßt. In der neuen Civilprocessordnung ist cs nun ganz anders, und darum hat sie für die Rcchtssphäre der jüdischen Bevölkerung eine speciclle Bedeutung. Mag es auch der Laie oder gar mancher rechtskundige Jude mit Erstaunen hören, dass durch die gesetzlichen Neuerungen auch die Juden als solche getroffen, die Gleichberechtigung gefährdet, die Gewissensfreiheit arg verletzt werden — sie werden mir nach der Lectnrc dieser Zeilen wohl die Zustimmung nicht versagen. I. Ireie HLeweiswürdigrrng. De r§ 272 der neuen Civilprocessordnung lautet: „DaS Gericht hat, sofern in diesem Gesetze nicht etwas anderes bestimmt ist, unter sorgfältiger Berücksichtigung der

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