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Die Welt · 1914-07-24 · 30 (24.7.1914) · p. 771

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Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
30 (24.7.1914)
Article
Verbot jüdischer Einwanderung nach dem Rheinland [Nachricht]
Date
1914-07-24
Page
771 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 30 ÖlEXgEELT sehen Industriebezirks zukünftig die Niederlassung von jüdischen Alttrödlem und Händlern nicht mehr gestattet werden. Bereits anwesende Juden sollen ausgewiesen werden. Oesterreich Der Numerus clausus an der Wiener Universität (Der Erlaß des Dekanats — Ein antisemitischer Kommentar — Der Kampf gegen die neue Verfügung) (Von unserem Berichterstatter) a.— Das Dekanat der Wiener medizinischen Fakultät hat,den Numerus clausus eingeführt. Im künftigen Jahre dürfen nur 400 Mediziner in den ersten Jahrgang aufgenommen werden. Von den Bewerbern, welche die Aufnahme anstreben, kommen die Ausländer und die Studenten aus dem österreichischen Osten (Galizien und Bukowina) so gut wie gar nicht in Betracht. Sie können nämlich überhaupt erst dann um Inskribierung ansuchen, wenn die 400 vorgesehenen Plätze nicht von denjenigen Hörern, welchen die Begünstigungsklausel zugute kommt (Studenten aus Niederösterreich, Bosnien und Herzegowina und Kronländem ohne Universität) voll besetzt sein sollten. Eine neue, harte Botschaft für die östlichen, jüdischen Jünglinge, die nach abgelegter Reifeprüfung der alma mater zustreben und denen sich neuerdings eine Fakultät verschlossen hat .... Charakteristisch ist die freudige Genugtuung, mit welcher die antisemitischen Organe diese Kundmachung begrüßten. Die „O stdeutsche Rundschau“ kommentiert die neue Anordnung als wirksames Mittel gegen die „Verjudung der Wiener Universität“, jubelt, daß nunmehr „die einheimischen Mediziner vom unlauteren Wettbewerb dieser meist jüdischen Elemente“ befreit sein werden und ist ganz entrüstet, weil sich gegen den numerus clausus eine starke Bewegung geltend macht. Die Kundmachung des Dekans Hofrats Dr. P a 11 a u f wird nämlich heftig bekämpft. Es wird von Eingeweihten behauptet, daß diese Maßregei keineswegs eine Besserung der allerdings sehr argen Universitätsverhältnisse bedeutet, andererseits aber großen Schaden bringen müsse, weil auf dem flachen Lande noch immer ein großer Mangel an Aerzten bestehe, weil das militärärztliche Korps den nötigen Nachwuchs nicht besitzt, weil Wien unter der neuen Anordnung wirtschaftlich leiden werde und weil Gegenmaßregeln im Auslande zu befürchten seien, da die Einführung des numerus clausus der Residenz und der mangelhafte Zustand der anderen medizinischen Fakultäten in Oesterreich einen Teil der Studentenschaft zwingen werde, ausländische Universitäten zu beziehen. Das Vorstandsmitglied der Wiener Aerztekammer, Herr Dr. Ludwig Stricker, schreibt in der „Neuen Freien Presse“: „Das Dekanat der medizinischen Fakultät hat sich durch diese Dekretierung, welche das Unterrichtsministerium in Ahnung der kommenden Dinge vorsichtigerweise als eine Angelegenheit des autonomen Wirkungskreises der Universität bezeichnet, zu der die Vorgesetzte Unterrichtsbehörde erst dann Stellung zu nehmen hätte, wenn etwa wegen einer Inskriptionsverweigerung ein Rekurs beim Ministerium einlaufen würde, in schroffen Gegensatz zu der kompakten Masse derjenigen gebracht, welche in der Einführung des Numerus clausus den sicheren Ruin der Wiener Schule, eine Degradierung der Welt- und Reichsuniversität zu einer Provinzanstalt und eine Provozierung ähnlicher Repressalien gegen österreichische Studenten im Auslande erblicke n." Da sich im Herbste die Aerztekammer mit dieser Angelegenheit ernstlich befassen dürfte und auch maßgebende Universitätskreise den Numerus clausus als Erschütterung der Fa- 771 kultät verurteilen, besteht noch ein Hoffnungsschimmer, daß das drohende Gespenst gebannt wird. Wieder einmal ist die jüdische Oeffentlichkeit daran erinnert, daß das beste Gut der Nation, die studierende Jugend, von Universität zu Universität heimatlos wandern muß und nirgend Einlaß findet. Die eigene Universität im eigenen Lande ist nicht nur eine ideale Forderung, sondern eine zwingende Notwendigkeit. Ein authentischer „Motivenbericht“ zum Waidhofener Prinzip a.— Bei einer der zahlreichen Gerichtsverhandlungen gegen jene vieledeln arischen Akademiker, welche mit Berufung auf das Waidhof ener Prinzip Juden die Genugtuung verweigern, behauptete der Advokat des angeklagten Ehrabschneiders, daß das Waidhofener Prinzip keine Beleidigung beinhalte, denn es besage nur folgendes: „Die Juden sind seit ihrer Zerstreuung aus Jerusalem auf die Gastfreundschaft der Völker angewiesen und haben an der westeuropäischen Kulturentwicklung nicht teilgenommen; erst seit wenigen Jahrzehnten sind sie zur kulturellen Mitarbeit herangezogen worden. Wie nun das Duell selbst eine Ueberkommenschaft aus dem Mittelalter ist, in dem es auf die ritterlichen Kreise beschränkt war, so halten nun die deutschnationalen Studenten auch daran fest, nur denjenigen Satisfaktion zu geben, deren Vorfahren an der westeuropäischen Kulturentwicklung mitarbeiteten. Hiermit habe man den Juden sicherlich nicht die Ehre abgesprochen.“ Nach dieser köstlichen Motivierung, die — mehr klug als charakterfest — die Ehrloserklärung nur vom Standpunkte der gesetzlich nicht erlaubten „Paukerei“ begründet, ist also das Duell eine aus dem Mittelalter überkommene „Kulturerrungenschaft“, deren die Juden nicht teilhaftig werden dürfen .... Der Anwalt des beleidigten Juden, Gg. Dr. Hermann L ö w, brachte einfach den Wortlaut des Waidhofener Beschlusses zur Verlesung. In dem Beschlüsse heißt cs: „ln vollster Würdigung der Tatsachen, daß zwischen Ariern und Juden ein tiefer moralischer und physischer Unterschied besteht und daß durch jüdisches Unwesen unsere Eigenart schon so viel gelitten hat und'"'in Anbetracht der vielen Beweise, die der jüdische Student von seiner Ehrlosigkeit und Charakterlosigkeit gegeben hat, faßt die heutige Versammlung deutscher, wehrhafter Studentenverbindungen den Beschluß, den Juden auf keine Waffe mehr Genugtuung zu geben, da er deren unwürdig und der Ehre nach unseren deutschen Begriffen völlig Da dieser Wortlaut vom Angeklagten bestritten wurde, sah sich der Richter genötigt, die Verhandlung zur Einholung des Waidhofener Originalbeschlusses und zur eventuellen Einvernahme der Ausschußmitglieder des Waidhofener Kartell Verbandes zu vertagen. Man darf dieser Gerichtssitzung, in welcher die Waidhofener Wächter des rassenantisemitischen Hochgedankens den „authentischen Motivenbericht“ vorlegen werden, mit Spannung entgegensehen. Die bevorstehenden galizischen Landtagswahlen (Von unserem Berichterstatter) w.— Das neue Landtagswahlgesetz ist sanktioniert, der alte Landtag aufgelöst, für die ersten Oktobertage sind die Neuwahlen festgesetzt. Trotz der Ferien haben Polen und Ruthenen bereits ihre Vorbereitungen getroffen, der Wahlkampf hat begonnen. Auch die Zionisten haben mit der Arbeit begonnen.

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