Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 18 (1914)
- Issue
- 26 (26.6.1914)
- Article
- Das System des jüdischen Nationalfonds
- Date
- 1914-06-26
- Page
- 627 (sequence 2)
- Language
- German
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627 Nr. 26 DIE2&ELT sofort auch eine enorme Steigerung seiner Popularität und seiner Eingänge zur Folge haben. Der Modus des Obereigentums beseitigt vielerlei Schwierigkeiten, sowohl gegenwärtige wie solche, die sich im weiteren Verlaufe hätten heraussitellen müssen. Heute haben wir z. B. den unnatürlichen Zustand, daß der Nationalfonds gelegentlich Ländereien hat, für die er vergeblich Ansiedler (im Pachtverhältnis) sucht, während andererseits zahlreiche Ansiedler keinen Grund und Boden kaufen können und entmutigt das Land verlassen. Der Nationalfonds war also bisher auf einem Wege, der der Psychologie des jüdischen Einwanderers (auf die er in allererster Linie hätte zugeschnitten werden müssen) diametral zuwiderläuft. Außerdem würde die konsequente Durchführung der bisher gültigen, aber irrigen Nationalfondsidee die Institution bei allen wirklichen Ansiedlern furchtbar unpopulär machen müssen. Denn der Nationalfonds wendet sich ja — immer seinem bisherigen irrigen Sinne nach — gegen jüdisches Privateigentum im Lande. i Demgegenüber bildet dieser Modus des Obereigentums eine vollständige Synthese von jüdischem Privatbesitz und nationaler Kontrolle und Sicherung. Schließlich können unter dem Obereigentum des Nationalfonds nicht nur Geldspenden wie bisher, sondern auch Kolonisationsgesellschaften auf rein geschäftsmäßiger Basis sowie Wohlfahrtsgesellschaften (eventuell solche mit Dividendenbeschränkungen) usw. organisiert werden. Damit bekäme der Nationalfonds einen Radius der Wirksamkeit, demgegenüber alles Bisherige nur ein unbedeutender Anfang gewesen wäre. , Soweit jene kleine Ausarbeitung. Zu ihrer Veröffentlichung im gegenwärtigen Augenblick veranlaßt mich die eingangs erwähnte Schrift Oppenheimers, die ebenfalls in einem „Ober ei gen tum“ des Nationalfonds die Lösung aller Schwierigkeiten sieht. Hier freilich wird nicht das durch die Option, durch das Vorkaufsrecht des Nationalfonds beschränkte Eigentum propagiert, sondern eine dem Eigentum praktisch gleichzustellende Erbpacht. Es heißt dort (unter der Geberschrift „Erbpacht als Ersatz des dauernden Eigentums“): Selbstverständlich wirtschaftet der Erbpächter, der gerade so sicher ist, daß seine Urenkel seinen Boden noch bewirtschaften werden, mit derselben Hingabe und derselben Sicherheit wie der Bauer, dem der Grund und Boden nach römischem Recht zu eigen gehört .... Das einzige Charakteristikum, das hier in Frage kommt, die ununterbrochene, unabsehbare Dauer des Besitzes, ist durch das einfache Besitzrecht unter dem Obereigentum einer Korporation ... vollkommen so gewährleistet, wie durch das römisch-rechtliche Eigentum; und es ist denn auch notorisch, daß überall der Erbpächter gerade so gut und so liebevoll wirtschaftet, wie der wirkliche Eigentümer. Oppenheimer zeigt auch, daß die Besitzform der Erbpacht noch sicherer und unverlierbarer gemacht werden kann als das festeste Eigentum, weil dem spekulativen Verkauf, durch den so oft die späteren Generationen ihres Grundbesitzes verlustig gehen, hierbei ein Riegel vorgeschoben ist. Sehr beachtenswert scheint mir auch Oppenheimers Eintreten für den Kleinbesitz mit so geringem Landausmaß, daß im regelmäßigen Betriebe der fremde Arbeiter durch die eigene Arbeitsleistung der Familie überflüssig wird. Allerdings dürfte es zweckmäßig sein, hier wenigstens für eine Gebergangszeit (zur Umgewöhnung landwirtschaftlich nicht vorbereiteter Elemente) ein organisiertes Zwischenstadium einzuschieben, das die Möglichkeit der Vorbereitung und Bearbeitung des Bodens durch wohlgeleitete jüdische Arbeiter garantiert. Alles in allem ist Oppenheimers Schrift als ein sehr gelungener V ersuch anzusehen, den klaffenden Zwiespalt zwischen der Grundidee des Nationalfonds und der Psychologie des jüdischen Kolonisten (und Would-be-Kolonisten) zu beseitigen. Freilich setzt seine Proposition der Kaufgeld sparenden Erbpacht für die gesamte jüdische Kolonisation eine viel größere Leistungsfähigkeit des Nationalfonds voraus, als mein Vorschlag des ebenfalls dem Obereigentum des Fonds unterstellten, aber käuflich erworbenen resp. käuflich zu erwerbenden „Eigentum s“, durch den die Leistungsfähigkeit des Fonds soweit erhöht wird, als wenn er das Recht hätte zu kaufen und zu verkaufen. , Dieser Modus entspricht zudem auch besser der Psychologie unserer Leute, und schließlich enthält er den Weg zum Gebergang auch des bereits in jüdischer Hand befindlichen palästinensischen Bodens in dauernd gewährleisteten jüdischen Besitz unter der Form des Obereigentums des Nationalfonds. Nationalismus Vernunft und Wissen haben im Leben der Völker stets nur eine zweitrangige, eine untergeordnete, eine dienende Rolle gespielt, — und das wird ewig so bleiben! Von einer ganz anderen Kraft werden die Völker gestaltet und auf ihrem Wege vorwärts getrieben, von einer befehlenden und zwingenden Kraft, deren Ursprung vielleicht unbekannt und unerklärlich bleibt, die aber nichtsdestoweniger vorhanden ist. Es ist die Kraft des drängenden Willens im Volke, sein eigenes Ende zu erreichen, und die sich dabei doch zu gleicher Zeit ständig dieses Endes erwehrt. Es ist die Kraft einer ungeheuren Bejahung des Lebens und zugleich einer ungeheuren Verneinung des Todes. Es ist die Kraft der ewig fließenden Wasser des Seins, von denen die Schrift sagt, und mit deren Versiegen die Apokalypse so furchtbar droht. Es ist der ästhetische Trieb, wie die Künstler, es ist der moralische Trieb, wie die Philosophen ihn nennen. Ich sage einfach: es ist der Trieb zu Gott. (Dostojewski, die Dämonen.) 7lur bei rechtzeitiger 'Erneuerung des Abonnements werden unliebsame Storungen in der Zustellung des Blattes vermieden. Wir möchten daher unsere geehrten Leser, deren Abonnement am SO. <&uni 1914 abläuft, dringend bitten, die Erneuerung unverzüglich vorzunehmen. Alle Abonnements, die bis Ende d. M. nicht ausdrücklich abbestellt sind, betrachten wir als erneuert. 3)ie Veberuteisung der Abonnements beitrage aus Deutschland und Oesterreich-Ungarn erfolgt kostenlos mittels Postschecks, die wir sämtlichen Beziehern, deren Abonnement abläuft, direkt zugehen ließen. Aus dem Auslande überweist man Beträge an uns am einfachsten per Postanweisung, wo dies nicht möglich ist, per Schede auf europäische Banken oder in Briefmarken. T/erlag „3)ie Udelt“ BERLIN W15, Sächsische Straße 8.