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Die Welt · 1914-06-19 · 25 (19.6.1914) · p. 616

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
25 (19.6.1914)
Article
Nationalfonds-Bibliothek
Date
1914-06-19
Page
616 (sequence 1)
Language
German
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616 Nr. 25 Der Jüdische bationaIfonds ist dazu bestimmt, in Palästina Grund und Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes xu er7cerben. Vom V. Zionistenkongreß im Jahre 1901 gestiftet, hat er bereits die Höhe von über 4 Millionen Mark erreicht. Briefe und sonstige Sendungen sind zu adressieren s Hauptbureau des Jüdischen Nationaljonds z. H. des Herrn Justizrat Dr. M. / Bodenheimer, Cöln, Hansahaus, Friesenplatz , MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN CÖLN Nationalfonds-Bibliothek Wie unseren Vertrauensmännern aus den Mitteilungen des Hauptbureaus bekannt ist, hat die Nationalfonds-Verwaltung beschlossen, eine Reihe von Schriften und Monographien über die Tätigkeit, sowie über die Probleme der Palästina-Arbeit des Nationalfonds herauszugeben. Die erste Monographie dieser Sammlung, die Schrift von Dr. Oppenheimer „Gemeineigentum und Privateigentum an Grund und Loden" ist in deutscher Sprache erschienen. Im Vorwort schreibt das Hauptbureau über den Zweck der Nationalfonds-Bibliothek: „Im Laufe seiner Entwicklung hat der Nationalfonds nicht nur seine Mittel in erfreulicher Weise vermehrt, er wurde auch durch Angliederung neuer Fonds ausgestaltet. Zu dem ursprünglich beschlossenen Landfonds kamen hinzu: in der „Baumspende" ein Pflanzungsfonds, sowie ein Arbeiterheimstättenfonds und ein Genossenschaftsfonds. So gilt der Nationalfonds mit Recht als das bedeutendste Instrument der nationalen Kolonisation, und die Frage ist berechtigt, welche Grundsätze er in seiner Siedlungspolitik befolgen soll. Die mit der Palästina-Arbeit zusammenhängenden Fragen werden immer zahlreicher und komplizierter. Die Erwerbung von Grund und Boden, seine Vorbereitung und Kultivierung für europäische Siedler, die Erziehung von Städtern zur Landwirtschaft, die Erprobung der Wirtschafts- und Arbeitsformen, die die Vorbedingungen zur Ansiedlung besitzloser Massen schaffen, die mit der Erbpacht verknüpften Kredit- und Rechtsfragen, die Probleme der Behausung in Stadt und Land, all das veranlaßte den XI. Zionistenkongreß in Wien, der Nationalfonds- Verwaltung die Aufgabe zu übertragen, ein Arbeitssystem des Nationalfonds auszuarbeiten. Entsprechend dem Charakter des Jüdischen Nationalfonds als einer volkstümlichen Institution, die auf der Beitragsleistung der breiten Massen beruht, die durch den Zionistenkongreß auch das entscheidende Wort über seine Verwaltung und Verwendung zu sagen haben, soll die Diskussion über die Probleme unserer Arbeit unter der Mitwirkung und Kontrolle der breiten Oeffentlichkeit geführt werden. Wir beginnen deshalb mit der Herausgabe; einer Reihe von Schriften, die die Grundprinzipien und Arbeitsmethoden des Nationalfonds an der Hand der von. uns selbst in Palästina, sowie von anderen kolonisierenden Völkern gesammelten Erfahrungen erörtern und klären soll. Diese erste Schrift von Dr. Franz Oppenheimer soll den Grundgedanken des Nationalfonds entwickeln, den der Urheber der Idee des Nationalfonds, Professor Hermann Sch a pi ra, sowie der eigentliche Begründer dieser Institution, Theodor Herzl, als Basis der jüdischen Siedlungspolitik in Palästina verkündet haben. Der Nationalfonds beruht bekanntlich auf dem Grundsatz des Gemeineigentums an Grund und Boden; er darf sein Land nicht veräußern, sondern nur in Pacht bzw. Erbpacht geben. Welch überragende Bedeutung dieses Prinzip in der ökonomischen Entwicklung der Völker und Länder hatte und in der modernen Wirtschaft immer mehr erlangt, darüber gibt die nachstehende Schrift erschöpfende Aufklärung." Es braucht kaum gesagt zu werden, daß die Schrift von Dr. Oppenheimer ein Meisterwerk der populärwissenschaftlichen Darstellung ist. In knapper und ungemein klarer Art gibt die Monographie einen Ueberblick über das gemeinsame Bodeneigentum in den Anfängen des Völkerlebens, über das Nachbar- und Vorkaufsrecht der Stammesgenossenschaft bei Juden und anderen Völkern, über die Reste des Gemeineigentums in Europa. Sie schildert die gewaltsame Einführung des römischen Privatrechts, die Vernichtung der freien Bauern in England und Deutschland, um uns dann über die Maßnahmen zu unterrichten, die im letzten Jahrhundert in England und anderen Ländern ergriffen wurden, um das Privateigentumsrecht einzuschränken. Die Nachteile des Privateigentums — die Spekulation, die Entnationalisierung, die Kauf- und Erbverschuldung der Bodeneigentümer — werden nachgewiesen, wobei die Schrift die Vorteile der Dauer bzw. Erbpacht speziell für die Kolonisation auseinandersetzt. Wir sind überzeugt, daß unsere Vertrauensmänner die Nationalfonds-Bibliothek freudig begrüßen undder ersten Schrift unserer Sammlung die weiteste Verbreitung sichern werden. Die Nationalfonds-Bibliothek wird für unsere Freunde und Mitarbeiter ein unentbehrliches Mittel in ihrer Propaganda-Arbeit werden, sie wird aber sicherlich dazu beitragen, dem Nationalfonds neue Freunde und Anhänger zuzuführen. Die Uebersetzung der Schrift in andere Sprachen ist in Vorbereitung. Die Monographie ist in Kommission beim Jüdischen Verlag, Berlin W., Sächsische Straße 8, unsere Vertrauensmänner können sie aber auch durch die Landsammelstellen beziehen. Die Broschüre kostet 30 Pf.

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