Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 18 (1914)
- Issue
- 22 (29.5.1914)
- Article
- Das Wahlrecht der Duisburger Ausländer
- Date
- 1914-05-29
- Page
- 536 (sequence 1)
- Language
- German
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536 DIEMKE LT ■■ - --^- Nr. 22 Deutschland Das Wahlrecht der Duisburger Ausländer h.— In allen Kreisen des deutschen Judentums hat der Versuch der Duisburger Liberalen, die ausländischen Juden von dem Gemeindewahlrecht auszuschließen, das größte Aufsehen hervorgerufen. Es ist noch in Erinnerung, mit welchen Mitteln die Führer der Duisburger Gemeinde versucht haben, diesen ihren Herzenswunsch durchzusetzen. Nur um die jüdisch-nationalen, und konservativen Elemente nicht in der Gemeinde die Oberhand gewinnen zu lassen, hat man es nicht verschmäht, in Eingaben an die Behörden die Fabel von einer „ketzerischen Sekte im Judentum“ aufzutischen. Und das zur Zeit der Beilis-Affäre! Die von den Duisburger Gemeindebehörden beschlossene Statutenänderung bedurfte aber noch der behördlichen Genehmigung. Zu unserer Freude sind wir in der Lage, unseren Lesern heute mitzuteilen, daß der Herr Minister des Innern durch Erlaß vom 4. Mai d. J. an den Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz dahin entschieden hat, daß nach dem preußischen Gesetz von 1S47 Ausländer in den preußischen jüdischen Gemeinden das aktive und passive Wahlrecht haben. Der Wortlaut des Erlasses ist folgender: „Der Herr Minister des Innern hat am 4. Mai 1914, I b 167 entschieden, daß das Gesetz vom 23. Juli 1S47, die Wahlberechtigung ausländischer Juden zur Repräsentantenversammlung, sofern die Betreffenden im übrigen die Anforderungen des § 41 des Gesetzes erfüllen, nicht ausschließt. Da bereits bei Erlaß des Gesetzes zahlreiche ausländische Juden in Preußen wohnhaft waren und das Gesetz selbst in § 71, Abs. 2 die Uebemahme von Kultusämtern und anderen dauernden Beschäftigungen durch ausländische Juden ohne deren Naturalisation vorsieht, so mußte der Gesetzgeber mit der Zugehörigkeit ausländischer in Preußen wohnhafter Juden zu Synagogengemeinden rechnen, und es hätte nahe gelegen, diese Zugehörigkeit und die daraus sich ergebenden Rechte solcher Ausländer auszuschließen, wenn der Gesetzgeber dies wollte. Wenn demgegenüber im § 37 des Gesetzes die Zugehörigkeit für ,alle innerhalb ihres Bezirkes wohnenden Juden' schlechthin ausgesprochen und in § 41 daselbst die Wahlberechtigung zur Repräsentantenversammlung sämtlichen männlichen, volljährigen Mitgliedern der Synagogengemeinde zugesprochen wird, welche sich selbständig ernähren und mit Entrichtung der Synagogengemeinde-Abgaben in den letzten drei Jahren nicht im Rückstand geblieben sind, so bietet das Gesetz keinen Anhalt dafür, daß es in diesen Punkten zwischen einheimischen und ausländischen, nicht naturalisierten Juden einen Unterschied hat machen wollen. Im übrigen ist durch die Anforderung dreijähriger Abgabenentrichtung Vorsorge dafür getroffen, daß lediglich fluktuierende Elemente keinen Einfluß auf die Zusammensetzung der Repräsentantenversammlung gewinnen, andererseits fehlt es an einem inneren Grunde, Personen, welche seit Jahren an die Synagogengemeinde Abgaben zahlen, die Rechte aus der Mitgliedschaft bezüglich der Wahlen vorzuenthalten, sofern sie im übrigen den Erfordernissen der Wahlberechtigung genügen.“ Dieses hocherfreuliche Ergebnis verdanken wir der unausgesetzten Aufklärungsarbeit der Leiter des „Reichsvereins der deutschen Juden“ und der tatkräftigen Unterstützung ihrer Aktion durch die deutsche Orthodoxie, insbesondere durch die „Freie Vereinigung“. Ihren Bemühungen um die Aufklärung der Öffentlichkeit über das Unjüdische und das Ungesetzliche jenes Beschlusses ist es zuzuschreiben, daß der Anschlag auf die religiöse Einheit des Judentums zurückgewiesen worden ist. Oesterreich Nationalismus und Sozialdemokratie (Von unserem Berichterstatter.) a.- In den zu Budapest tagenden österreichischen Delegationen wurden von sozialdemokratischer Seite zwei bemerkenswerte Reden über den Nationalismus gehalten. Der deutsche sozialdemokratische Delegierte Leuthner verwahrte sich gegen den Vorwurf, seine Partei hätte kein Verständnis für das Nationalempfinden. Diese Behauptung werde heute nicht einmal mehr von Analphabeten geteilt, ln dem entscheidenden Punkte seien die Sozialdemokraten die einzig wirklich Nationalen. „Wir sind bestrebt, den breiten Massen des Volkes das zu geben, was innerhalb der modernen Zeit die wirkliche Nationalität ausmacht, ihre Kultur, ihre Literatur, ihre Kunstschätze, ihre Ideen und für diejenigen, die noch hinaufreichen können, ihre Wissenschaft und Philosophie.“ Es müsse der gegensatzlose und inhaltsreiche Nationalismus gelehrt werden. Von begeisterten nationalen Akzenten war auch die Rede des italienischen sozialdemokratischen Delegierten P i 11 o n i getragen. Seine Partei fühle sich eins mit den Konnationalen Italiens und auch sie wolle das Band der gemeinsamen Sprache und Kultur pflegen. Der Nationalismus sei das Problem der ehrlichen Aufklärung von Volk zu Volk. Was sagen die Wiener und die galizischen jüdischen Parteiführer zu diesen Konstatierungen? Fühlen sie noch immer nicht, wie lächerlich und im Grunde entwicklungsfeindlich ihr hysterisches Losschlagen gegen den modernen jüdischen Nationalismus ist? Schämen sich die Herren Adler, Ellenbogen, Austerlitz, Bauer, Hartmann, Liebermann, Diamant nicht, vor Männern, wie Leuthner, Pemerstorfer, Pittoni, ihre Nation zu verleugnen? Ein Gegensatz, der festzuhalten ist: die nichtjüdischen Führer sprechen von der heiligen Pflicht, die „breiten Massen zum wahrhaftigen, inhaltsreichen und gegensatzlosen Nationalismus zu erziehen“ — die jüdischen hingegen sprechen einem ganzen Volke das Recht auf die eigene Nationalität ab . . . Eine neue Boykottzeitung in Krakau Vom 15. Mai ab erscheint in Krakau eine neue polnische illustrierte Tageszeitung, deren einziger Zweck darin besteht, den wirtschaftlichen Boykott gegen die Juden nach russisch-polnischem Muster zu propagieren, die Bildung eines christlichen Kaufmannsstandes in den Städten zu fördern, überhaupt den Handel und die Industrie Galiziens zu „nationalisieren“, d. h. die jüdische Bevölkerung aus allen bisher innegehabten wirtschaftlichen Positionen zu verdrängen. Die neue Zeitung will nur von christlichen Firmen Inserate annehmen; trotzdem sprechen ihre Agenten in den jüdischen Trafiken (Zeitungsverkaufsstellen) vor und suchen diese für eine wirksame Verbreitung der neuen Boykottzeitung zu gewinnen. Die wildesten Boykottagitatoren in Russisch-Polen und in der Provinz Posen werden an der neuen Zeitung mitarbeiten. Rußland Zur Frage des Schächtverbots in Rußland In der russischen Reichsduma ist bekanntlich ein Gesetzentwurf. eingebracht worden, der auf ein Verbot der jüdischrituellen Schlachtmethode abzielt. Da nun ein solches Verbot auch in das Leben von Millionen moslimischer Bewohner des russischen Reiches eingreif en würde, hat sich der Scheich-ul-Islam nach Rücksprache mit dem türkischen Großrabbiner Haim Nahum an die türkische Regierung mit der Bitte gewandt, in dieser Angelegenheit durch die Petersburger Botschaft freundschaftliche Vorstellungen bei dem Petersburger Kabinett zu erheben. Man hofft, daß die Duma- Kommission für Volksgesundheit, die dem Plenum ein Gutachten über die Vorlage erstatten soll, schon mit Rücksicht auf die mohammedanische Bevölkerung die Ablehnung des Entwurfs beantragen wird.