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Die Welt · 1914-03-27 · 13 (27.3.1914) · p. 319

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Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
13 (27.3.1914)
Article
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Date
1914-03-27
Page
319 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 13 -^ — ■ ■ ■ — DIE^^ELT - - —^ " ■-=-^== 319 her Jüdische Nationalfonds ist dazu bcstm-mt, in I'aläsiina Gttnd und Beden als unrtrövßerlehes Eigentum des jüdischen Volkes xu etuerben. Vom V. Zionisitnkongrtß mt Jahre 1Ü01 gestiftet. hat er bereits die Höhe ton circa 4 Millionen Mark erreicht. Zur gefl. Beachtung! Ab 12. März d. Js. befindet sich das Hauptbureau des J. N. F. Cöln, Hansahaus. Alle Sendungen sind zu adressieren: Hauptbureau des Jüdischen Nationalfonds, z. Hd. des Herrn Justizrat Dr. M. J. Bodcnheimer, Cöln, Hansahaus, Friesenplatz. Die gesinnungsgenössischen Blätter werden um frdh Abdruck dieser Notiz ersucht MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Berichtigung In dem Aufsatz „Die Baumspende“ in der letzten .Nummer hat sich ein unangenehmer Schreibfehler eingeschlichen. Der Satz soll richtig heißen: „Selbst wenn wir beim Durchschnitt von ca. 3 Frcs. (Jahresertrag) pro Baum bleiben,' so werden hunderttausend Bäume des Herzhvaldes in voller Ertragskraft soviel ergeben, als zur Erhaltung des neuerstandenen hebräischen Schulwerks nötig ist.“ Das Ergebnis des Jahres 1913*) IV. Arbeiterheimstätten Die fortschreitende Entvölkerung des flachen Landes beschäftigt unausgesetzt die Parlamente und die Presse der Kulturländer. Allmählich gelangt die Erkenntnis zum Durchbruch, daß die Landflucht nicht nur auf die niederen Löhne zurückzuführen ist, sondern auf die Aussichtslosigkeit, sozial aufzusteigen und auf die ländlichen Wohnnngsverhältnisse, die noch trostloser sind als jene der Arbeiter in den Großstädten. In Palästina ist das Wohnungsproblem der jüdischen Arbeiter lange Zeit stiefmütterlich behandelt worden. Und doch ist diese Frage in Palästina, wo das bisher Niedagewesene unternommen wird, große Massen von Städtern dauernd mit der Scholle zu verbinden, unendlich schwieriger, als die Aulgabe, den Abkömmling vieler Bauerngenerationen aut dem Lande in Europa festzuhalten. Dieser hat als bäuerlicher Tagelöhner in den meisten Fällen mindestens eine Lehmhütte und ein Stückchen Gartenland zur Verfügung. Der eingewanderte jüdische Arbeiter in Palästina hingegen war in den meisten Fällen fast obdachlos. Er schlief oft in Ställen, elenden Baracken oder auch im Freien. Die Folgen waren Erkrankungen der Arbeiter an Malaria, Typhus usw., die viele hinwegrafften und noch mehr aus dem Lande trieben. Erst der IX. Kongreß in Hamburg suchte diesem Zustande abzuhelfen, indem er folgenden Beschluß faßte: „Der Nationalfonds wird beauftragt, bei Wahrung seiner statutari-, sehen Bestimmungen noch in diesem Jahre mit dem Bau von Arbeiterwohnungen in allen denjenigen Kolonien zu beginnen, wo eine größere Anzahl von jüdischen Arbeitern schon vorhanden ist.“ Die Nationalfondsverwaltung ging auch im nächsten Jahre daran, den Beschluß auszuführen, und errichtete vorerst in den großen Kolonien Pethach-Tikwah und Chedera zwei Arbeiterheime, die ledigen Arbeitern zugute kommen sollen. Ein weiterer Schritt aut diesem Gebiete war die Errichtung von Häusern für zehn yemenitische Filigranarbeiter des Bezalel in Benschemen. Dem letzteren Versuche lag auch der Gedanke zugrunde, Hausindustrie und Gartenwirtschaft zu verbinden. Eine weitere Förderung erfuhr die •) Siehe „Welt“ Nr. 7, S, 9, 10 und 12. Aktion des Arbeiterhäuserbaues durch Angliederung des David- und Fanny-Wolffsohn-Fonds, aus dem bis jetzt etwa zwanzig einzelne Familien-Häuser in verschiedenen Kolonien erbaut worden sind. Hierher gehören auch die aus dem Halperinfonds erbauten Einfamüien-Häuser. Als die Yemeniten-Einwanderung im Frühjahr 1912 einsetzte und immer größere Scharen ins Land strömten, war der Nationalfonds genötigt, sich nach Mitteln für deren Unterbringung umzusehen. Die Jahreskonferenz, die einige Monate später tagte, faßte auf den Bericht von Justizrat Dr. Bodenheim e r hin den Beschluß, eine großzügige Aktion zur Aufbringung von Hausspenden im Betrage von eintausend Francs einzuleiten. Diese wurde sofort mit Elan von der N. F.- Organisation in Angriff genommen und fand wie keine andere in allen Kreisen der Judenheit größten Anklang und Sympathie. Die einen leitete das Mitgefühl für den von der Vernichtung bedrohten Rest eines wertvollen jüdischen Stammes. Andere, die mit den Arbeiterfragen der jüdischen Kolonisation mehr vertraut sind, sahen in den Yemeniten ein erwünschtes Element, um in den privaten Kolonien, wo die nichtjüdische Arbeit überwiegt, die jüdische heimisch zu machen. An der trostlosen Lage unserer Stammesbrüder im Yemen hat sich bis zur Stunde nichts geändert. Nach einem Bericht aus Konstantinopel haben der Großvesier und der Minister des Innern dem Chacham - Baschi Haim Nahum auf dessen Intervention erklärt, daß die Zentralregierung leider keinen Einfluß auf die Haltung des Imam Jahia nehmen könne. Dieses geistige Oberhaupt der Südaraber ist gemäß einem Abkommen mit der Pforte absoluter Beherrscher des südarabischen Gebietes. Es ergibt sich daher mit Rücksicht auf die weitere Einwanderung aus dem Yemen die unabweisbare Pflicht, die Arbeiterheimstätten-Aktion mit aller Energie fortzusetzen und alle jüdischen Kreise für das entsetzliche Schicksal der etwa 40 000 Seelen zählenden yemenitischen Bevölkerung zu interessieren. Der Arbeiterheimstätten - Fonds darf indes nicht als ein-.* bloße Notstandsaktion für die Yemeniten aufgefaßt werden. Die aschkenasischen und sephardischen Arbeiter, die, wie oben ausgeführt, bereits von jeher unter der drückenden Wohnungsnot leiden, haben gleichfalls auf eine menschenwürdige Behausung Anspruch. Die Nationalfondsverwaltung hat deshalb den Arbeiterheimstättenfonds zu einem dauerndenSpendenzweig des Nationalfonds ausgestaltet und gleichzeitig beschlossen, im Zusammenhang mit der Hausspende von mindestens 1000 Frcs. zwei Dunam für Bau- und Gartenland aus seinen allgemeinen Mitteln jedem Hause zur Verfügung zu stellen und sie dem Bewohner in Erbpacht zu geben. Auf diese Weise wird der Arbeiterheimstättenfonds ein wichtiges Instrument zu einer planmäßigen Seßhaftmachung von Arbeitern, und es erscheint daher am Platze, einmal ausführlicher die Grundsätze darzulegen, von denen sich der Nationalfonds bei seiner Tätigkeit leiten läßt. Bekanntlich ist das erste Prinzip des Nationalfonds, im Gegensatz zur Philanthropie den Arbeiter zur vollen Selbständigkeit zu erziehen und ihm - nichts zu schenken. Dem-

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