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Die Welt · 1910-05-20 · 20 (20.5.1910) · page 62

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
20 (20.5.1910)
Date
1910-05-20
Page
– (sequence 62)
Language
German
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498 DIE30KELT No. 20 \ Der Jüdische Nationalfonds ist dazu bestimmt, in Palästina Grund und Boden, als unveräußerlkJies Eigentum des jüdiselien Volkes m erwerben. Vom V. Zionistenhonpreß im Jahre 1901 gestiftet, tot er bereits die Höhe von über 2 Millionen Mark erreicht. MITTEILUNGEN DES HAUPTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Generalversammlung des Jüdischen Nationalfonds Montag den 11. April fand in den Räumen des Zionistischen Zentralbureaus die ordentliche Generalversammlung des J. N. F. statt, über die schon in Nr. 3 5 der „Welt" kurz berichtet worden ist. Im nachfolgenden geben wir einen ausführlichen Bericht über den Verlauf der Sitzung. Nach Eröffnung der Sitzung verlas der Sekretär folgenden formellen Jahresbericht des Direktoriums: „Das Direktorium des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kajemeth Le Jisroel) Ltd. hat die von der ordentlichen Generalversammlung am 7. März 1909 und von der außerordentlichen Generalversammlung am 14. Oktober 1909 gefaßten Beschlüsse, soweit deren Ausführung bisher möglich war, ^ausgeführt und die entsprechenden Verträge abgeschlossen. Über die Einzelheiten der ausgeführten Beschlüsse und der unternommenen Arbeiten wird in dem vom Vorsitzenden dem Direktorium erstatteten Berichte Aufschluß erteilt. Über die Vermögensverhältnisse des Jüdischen Nationalfonds Ltd. gibt die vorliegende Bilanz Aufschluß. Eine weitere detaillierte Erläuterung der verschiedenen Posten der Bilanz wird der Generalversammlung zusammen mit der Bilanz unterbreitet." Der Vorsitzende, Herr Dr. Boden heimer, wies darauf hin, daß der J. N. F. in diesem Jahre zum erstenmal einen ausführlichen gedruckten Bericht, der ein reiches statistisches Material sowie detaillierte Berichte über die Tätigkeit sämtlicher Landes- Sammelstellen enthält, veröffentlicht hat*). Es erübrigt sich dadurch, in dieser Versammlung ausführlich mündlich zu berichten. Der Vorsitzende berichtete weiter über die in der Direktoriumssitzung gefaßten Beschlüsse, die sich teilweise auf Bodenkäufe und auf andere Angelegenheiten (Nationalbibliothek, Darlehen für verschiedene Zwecke), die noch in der Schwebe sind, beziehen. Das Direktorium hat nach ausführlicher Beratung folgenden Beschluß gefaßt: „Es soll eine Spende geschaffen werden, welche die Möglichkeit gewährt, durch Zahlung von je 50 Frcs. einen Dunam Land in Palästina zu erwerben. Auf diesem Boden sollen jüdische landwirtschaftliche Arbeiter in Palästina als Erbpächter des Jüdischen Nationalfonds angesiedelt werden. Jedem Spender soll für seine Spende ein Diplom ausgestellt werden. Mit der Agitation für die Landspende soll gelegentlich des 50. Geburtstages von Herzl begonnen werden." Es handelt sich hier um die Ausführung eines Beschlusses des Hamburger Kongresses, welcher besagt, daß das E. A. C. an das jüdische Volk appellieren soll, damit jeder Jude einen Dunam Land in Palästina kaufe und denselben als Geschenk dem J. N. F. übergebe. Der J. N. F. hätte dann auf diesem Boden die jüdischen Arbeiter Palästinas und anderer Länder zu kolonisieren. Das E. A. C. hat in Anbetracht dessen, daß der J. N. F. die einzige Institution ist, welche imstande ist, diesen Beschluß prak- *) l)er Jierieht ist beim Hamburger Kongrel.; vorteilt worden, und eine beschränkte Anzahl von Exemplaren ist noch beim llanptlnirean und hei den Landessaimne.lst eilen erhältlich. tisch durchzuführen, ihn dem N. F.-Direktorium zur Erledigung weitergegeben. Das Hauptbureau des J. N. F. wird demnächst ausführlichere Mitteilungen über diese neue Spendenart veröffentlichen, die keineswegs einen neuen getrennten Fonds darstellen soll, sondern nur eine Ausdehnung der Sammelmöglichkeiten des J. N. F. schaffen soll, und zwar in einer Richtung, die den von vielen Seiten in unserm Lager zutage tretenden Wünschen und Bestrebungen entspricht. Der Vorsitzende berichtete weiter, daß ein Vertragsentwurf, der das Verhältnis zwischen der Genossenschaft Jüdischer Nationalfonds und dem Verein Ölbaumspende endgültig regeln soll, nunmehr vorliegt und von den Vorsitzenden der beiden Institutionen bereits genehmigt worden ist. Der endgültige Vertrag wird einer spätem Direktoriumssitzung unterbreitet werden. Der Vorsitzende berichtete weiter über die bisherige Tätigkeit und die Eingänge für den Genossenschaftsfonds. Nachdem der Betrag von 100 000 Frcs. aufgebracht sein wird, soll das Komitee, das gegenwärtig aus Herrn Dr. Oppenheimer, Prof. War bürg und Dr. Boden heim er besteht, erweitert werden, um die Vorbereitungen für die Einrichtung der Siedlungsgenossenschaft zu treffen. Ferner hat das Direktorium folgenden Beschluß gefaßt: „Spenden, die beim Nationalfonds ohne Zweckbestimmung eingehen, fallen nach 3 Jahren ohne jede Einschränkung dein allgemeinen Spendenfonds des J. N. F. zu." Der Vorsitzende berichtete weiter, daß seit langem dringende Gesuche um Errichtung von Arbeiterhäusern vorliegen. Aus einem Gutachten des Palästinaamtes ergibt sich, daß die Arbeiterfrage in Palästina zu einem guten Teile durch Errichtung von Arbeiterhäusern gelöst werden könne. Das Bedürfnis besteht in zwei Richtungen: 1. in der Errichtung von Häusern für Jemeniten und andere Arbeiterfamilien sowie 2. in großen Heimstätten für unverheiratete Arbeiter. Da geplant ist, die Häuser für die Familien der Arbeiter diesen zum Eigentum zu übertragen, so hielt er es nicht für tunlich für den Nationalfonds, sich hieran zu beteiligen, während er anderseits dafür eintrat, daß der Nationalfonds die Arbeiterheimstätten für ledige Arbeiter errichte und an die Arbeiter vermiete oder den Kolonien in Erbpacht gebe. In diesem Zusammenhang teilte der Vorsitzende ferner mit, daß das E. A. C. beschlossen habe, aus dem Heimstättenfonds der David und Fanny Wolffsohnstiftung Häuser für die Arbeiterfamilien zu bauen, so daß der N. F. sich an diesen Häusern nicht zu beteiligen brauche. Das Direktorium beschloß: Der Jüdische Nationalfonds soll sich an der Errichtung von Arbeiterheimstätten in Palästina beteiligen und beauftragt den Vorsitzenden, die Verhandlungen hierüber weiter zu führen. Es wurde sodann die Bilanz und der Rechnungsabschluß pro 31. Dezember 1909 sowie der Bericht der Revisoren vom Sekretär verlesen und zur Beratung gestellt.

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