Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- Sep. 4 (19.8.1907)
- Date
- 1907-08-19
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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14 Sep. 4 wählte und nur ihm verantwortliche A.-C. Dasselbe besteht aus 52 Mitgliedern. Sieben von diesen bilden das engere A.-C. Die Mitglieder des engeren und des großen A.-C. werden in getrennten Abstimmungen vom Kongreß gewählt. Der Wahl von Mitgliedern in das große A.-C. durch den Kongreß soll die Vorlage des Personalvorschlages der Landesorganisation (Föderationen) vorausgehen. Das passive Wahlrecht in das A.-C. ist von einer dreijährigen ununterbrochenen Schekelzahlung abhängig. § 24. Das engere A.-C. leitet die Geschäfte der zionistischen Bewegung, ist jedoch verpflichtet, zur Beratung wichtiger Angelegenheiten, mindestens aber einmal im Jahre, das große A.-C. mit angemessener Anberaumungsfrist unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Das engere A.-C. hat ferner das große A.-C. von dem jeweiligen Stande seiner organisatorischen und administrativen Tätigkeit auf dem Laufenden zu erhalten, wogegen die Obmänner der Landeskomitees die Verpflichtung haben, mindestens zweimal im Jahre über den Stand der zionistischen Bewegung in ihrem Lande Bericht zu erstatten. Über alle Fragen, welche die Landesorganisationen berühren, kann nur das große A.-C. Beschlüsse fassen. § 24 a. Die Mitglieder des engeren A.-C. erhalten diejenigen Auslagen erstattet, die ihnen durch die Teilnahme an den Sitzungen des engeren A.-C. und die Ausführung von Aufträgen des engeren oder des großen A.-C. erwachsen. § 24b. Das engere A.-C. unterhält am Sitze-der Bewegung ein besoldetes Sekretariat mit einem Generalsekretär an der Spitze. Dieses bildet das Bureau der Partei und wird vom engeren A.-C. ernannt. § 24 c. Auf Antrag von 17 Mitgliedern des großen A.-C. hat das engere A.-C. eine außerordentliche Sitzung des großen A.-C. einzuberufen. Resolution: Vorlagen, welche dem Kongresse unterbreitet w7erden sollen, müssen mindestens drei Monate vor Zusammentritt des Kongresses den verschiedenen Landes-Organisationen übersandt werden. In besonderen Fällen kann hiervon abgesehen werden, falls die Majorität des großen A.-C. die Dringlichkeit der Vorlage anerkennt. 8 25. Da sich die Landesorganisationen aus den einzelnen Vereinen aufbauen und der Verkehr des engeren A.-C. mit der Föderation (Landeskomitee) durch die Mitglieder des großen A.-C. stattfindet, so ist der Verkehr des engeren A.-C. auch mit einer Gruppe von Vereinen ausgeschlossen, so lange diese den Föderationscharakter nicht erlangt haben. Um eine neue Föderation zu bilden, ist es notwendig, daß wenigstens 50 Vereine mit einer Gesamtzahl von mindestens 5000 Schekelzahlern sich zusammenschließen. Eine neue Föderation kann sich nur unter Genehmigung des engeren A.-C. und der A.-C.-Mitglieder des betreffenden Landes bilden. Im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen den Landes-A.-C.-Mitgliedern einerseits und dem engeren A.-C. anderseits in dieser Angelegenheit entscheidet die Landeskonferenz. V. Einkünfte der zionistischen Organisation § 26. Die Einkünfte der zionistischen Organisation bestehen aus den Schekeln, den Beiträgen zur Landesorganisation, den Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. wählte und nur ihm verantwortliche A.-C. Dasselbe besteht aus mindestens 21 und höchstens 60 Mitgliedern. Drei bis sieben von diesen bilden das engere A.-C. Die Mitglieder des engeren usw. wie bisher. § 24 unverändert. § 24a unverändert. § 24b. Das engere A.-C. unterhält ein Sekretariat, das aus besoldeten und unbesoldeten Beamten bestehen kann. Es bildet das Generalbureau der Partei und wird „vom engeren A.-C. ernannt. § 24c. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des großen A.-C. hat das engere A.-C. eine außerordentliche Sitzung des großen A.-C. einzuberufen. Resolution: unverändert. § 25. Zur Gründung einer neuen Föderation ist es notwendig, daß sich mindestens 3000 Schekelzahler zusammenschließen. Sie kann sich nur mit Genehmigung des engeren A.-C. und nach Anhörung der Landesorganisation des betreffenden Landes bilden. Der Landesorganisation steht die Berufung an das große A.-C. offen. V. Einkünfte der zionistischen Organisation § 26 unverändert.