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Die Welt · 1903-07-24 · 30 (24.7.1903) · p. 10

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Journal
Die Welt
Volume
7 (1903)
Issue
30 (24.7.1903)
Article
Der Verein für unentgeltlichen Arbeitsnachweis
Date
1903-07-24
Page
10 (sequence 2)
Language
German
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Seite 10 „Bie 4 Welt" Nr. 3J 44 Hilfsarbeiter, 3 flutmacher, 11 Kellner, 5 Kutscher, 10 Laufburschen, 7 Lehrlinge, 6 Magazineure, 1 Maschinist, 8 Metallarbeiter, 10 Monteure, 46 Schlosser, 37 Schneider, 6 Schuhmacher, 33 Spengler, 3 Tapezierer, 3 Taschner, 19 Tischler, 7 Uhrmacher, 1 Zeichner, 7 Zimmermaler, 5 Zuckerbäcker, 11 tüchtige und verlässliche Hausbesorger. II. Klasse. Kaufmännische Angestellte: 6 Brantweinverschleisser, 29 Buchhalter und Korrespondenten, 116 Kommis diverser Branchen, 74 Kontoristen und Strazzisten, 3 Inkassaaten, 3 Kanzlisten und Schreiber, 6 Manipulanten und Expedienten, 6 Platzagenten und -Vertreter, 16 Praktikanten, 11 Reisende. Weibliche Abteilung: 2 Boimen, 41 Kontoristinnen und Kanzlistinnen, 1 Dienstmädchen, 13 Expedientinnen und Manipulantinnen, 1 Hilfsarbeiterin, 14 Praktikatinnen, 35 Verkäuferinnen, 3 Verschleisserinnen, JO Wirtschafterinnen und Stützen der Hausfrau. III. Klasse. Geistige Arbeit: 40 Hauslehrer und Hofmeister (meistens Hochschüler, welche Gymnasiasten und Realschüler unterrichten), 2 Lehrerinnen und Erzieherinnen. Das Bureau des Vereines hat seit seiner Eröffnung im November 1899 bis inklusive 18. Juli 1903 6743 Vermittlungen durchgeführt, und zwar: 3154 Vermittlungen in der I. Klasse (manuelle Arbeiter), 1569 Vermittlungen in der II. Klasse (Handelsangestellte), 1888 Vermittlungen in der weiblichen Abteilung, 132 Vermittlungen in der III. Klasse (geistige Arbeit). * An die P. T. Vereine und Vertrauensmänner des innerösterreichischen Distrikts-Komitees! Nach dem Stande des mit dem 14. Juli a. c. abgeschlossenen Schekclinkasso hätten wir in unserem Distrikt 1373 Schekelzahler und zirka 14 Mandate. Die Einteilung der Wahlkreise wird seitens des L.-K. baldigst bekanntgegeben werden, lieber vielfachen Wunsch werden spezielle Wahlgruppen für Erauen und Mädchen, für Handelsangestellte und Arbeiter und studentische Organisationen gebildet. Die Wahlen sind bekanntlich schriftlich. Die Stimmzettel müssen die eigenhändige Unterschrift des Wählers tragen. Eine Bevollmächtigung ist unstatthaft. Die Vornahme des formellen Wahlakte s und Anfertigung des Wahlprotokolls findet öffentlich und zwar für alle Wahlgruppen am 7. August ac. (14. Ab. 5663) im Kongressbureau, IX., Tiirkcnsr.rassc 9, zwischen 6 und 7 Uhr statt. Gleichzeitig mit dem Delegierten ist auch ein Ersatzmann zu wählen. Kür jede Wahlgruppe nominieren wir einen Wahlleiter, und ersuchen wir die P. T. Vereine und Vertrauensmänner, uns schleunigst geeignete Personen vorzuschlagen. In den nächsten Tagen werden Ihnen Stimmzettel und Wahllisten zugehen. Wenngleich die bis nun angemeldeten Kandidaten erklärt haben, die Kosten der Kongressreise aus Eigenem zu bestreiten, wird dennoch den P. T. Vereinen und Vertrauensmännern der Beschluss des III. österreichischen Zionistcutages, in welchem den Organisationen die Beschaffung eines Reisefonds zur Pflicht gemacht wird, zur Darnachachtung ans Herz gelegt, um auch den Unbemittelten die Kandidatur zu ermöglichen. Ucber Wunsch des Vereines Jüdischer Handelsangestellter". Wien, IL, Stefaniestrasse 8, ergeht hiermit an Sie das Ersuchen, eine Liste der zionistischen Arbeitgeber Ihres Vereines (Ortes, Bezirkes) eben dahin zum Zwecke der Stellenvermittlung und Statistik gcfl. übersenden zu wollen. Hochachtungsvoll mit Zionsgruss für das internationale Distrikts-Komitee: Dr. Max B e r n h a r d t, Obmann, jur. Josef H a s s, Sekretär. •X- Der ehemalige Besitzer des dermaligen, in Verwahrung des D.-K. befindlichen Sammelbogens Nr. 287 für Kischenew (mit den Namen Weisblum, Emilie Kornmehl, Salie Eränkel) wird ersucht, seine Adresse bekanntzugeben und zugleich über den Bogen eine Verfügung zu treffen. Jene Personen und Vereine, welche noch Sammelbogen für Kischenew besitzen, haben dieselben unverzüglich an den Kassier des Wiener Hilfskomitees, Herrn Rudolf Pick, I., Jasomirgottgasse 6, einzusenden, widrigenfalls dieselben auf ihre Kosten durch unseren Diener zur Abholung gelangen. An die Mitglieder des Stenographenbureaus des III. österreichischen Zionistentages! Die Herren Stenographen werden höflichst gebeten ihre Adressen dem Sekretariat des D.-D. umgehend behufs Entgegennahme dringender Mitteilungen anzuzeigen. * . Israelitische Kultusgemeinde Wien. Gebet-Stunden. Freitag den 24. Juli, abends um 7 Uhr 30 Min. Samstag den 25. Juli, abends um 8 Uhr 25 Min. Vom 26. Juli bis inkl. 30. Juli abends um 7 Uhr. Freitag den 31. Juli, abends um 7 Uhr 15 Min. Samstag den 1. August, abends um 8 Uhr 20 Min. Vom 2. August bis inkl. 6. August, abends um 7 Uhr. Freitag den 7. August, abends um 7 Uhr 15 Min. Samstag den 8. August, abends um 8 Uhr 20 Min. Vom 9. August bis inkl. 13. August, abends um 7 Uhr. Freitag den 14. August, abends um 7 Uhr 15 Min. Samstag den 15. August, abends um 8 Uhr 15 Min. Vom 16. August bis inkl. 20. August, abends um 7 Uhr. Der Gottesdienst an Wochentagen beginnt um halb 7 Uhr früh, an Samstagen um 8 Uhr früh. Korrespondenzen. Wien. Am 30. Juni fand unter juissprordentlicb starker Tftilna^mp, das Begräbnis des Herrn Dr. med. F e 1 i x: E fi l e r von M i s e s, Bruders des bekannten Wiener Kultusvor- Steherp, st?dt. Berlin. Am 28. Juni fand die Jahresversammlung des Vereins „Esra" zur Unterstützung ackerbautreibender Juden in Palästina und Syrien statt. Einnahmen 16 062.14 Mk., Ausgaben für Kolonisation 7 700 Mk. Berlin. Direktor Dr. Silbergleit, der seit dem Jahre 1890 dem statistischen Amt der Stadt Magdeburg vorsteht und auf den verschiedensten Gebieten der städtischen Verwaltungsstatistik hervorragende Arbeiten geleistet hat, ist zur Leitung des in Schöneberg bei Berlin begründeten städtischen statistischen Amtes zum Herbst d. J. berufen worden. Silbergleit ist ein Schwiegersohn von Professor Senator. Berlin. Ein Erlass des Ministers des Kultus und des Innern an die k. Regierungen erweckt die Hoffnung, dass die Regelung des jüdischen Religionsunterrichtes beschlossene Sache ist. Der Erlass lautet: Es ist uns erwünscht, einen Ueberblick darüber zu gewinnen, in welcher Weise in denjenigen Sjmagogengemeinden, die nicht zum Bezirke einer als öffentliche Schule anerkannten jüdischen Elementarschule gehören, den gesetzlichen Bestimmungen Genüge geleistet wird, nach denen eine jede Synagogengemeinde verbunden ist, solche Einrichtungen zu treffen, dass es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters au dem erforderlichen Religionsunterrichte fehle. Die königliche Regierung wird veranlasst, hierüber Ermittelungen anzustellen. Dabei sind auch die Anstellungsbedingungen der mit dem Religionsunterrichte beauftragten Lehrer näher zu erörtern. Ganz besonders aber ist die Frage eingehend zu prüfen, ob etwa eine ungenügende Dotierung der Religionslehrerstellen auch einen ungenügenden Religionsunterricht zur Folge hat. Ferner ist zu erwägen, ob nicht die Synagogengemeinden nach Lage ihrer Verhältnisse anzuhalten sein werden, ausreichende Mittel zu 'dem Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis der Ermittelungen ist in einer nach dem beigefügten Formular anzufertigenden Uebersicht zusammenzustellen, deren Einreichung wir binnen sechs Wochen entgegensehen. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten i. A. gez. von Bremen. Der Minister des Innern i. A. gez. von Klitzing. In dem Formular werden etwa zwanzig Fragen aufgestellt. Die wichtigsten sind die folgenden: Hat der Religionslehrer zur Ausübung seines Amtes vom Staate die Erlaubnis erhalten, wenn nicht, welche Vorbildung hat derselbe? Ist der Religionslehrer lebenslänglich oder auf Kündigung angestellt, bezw. welche Kündigungsfrist ist festgestellt? Ist die Besoldung der jüdischen Religionslehrer eine feste, oder steigt dieselbe' in gewissen Zeitabschnitten, bejahendenfalls wie? Ist die Gemeinde verpflichtet, dem Religionslehrer im Falle der Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt zu gewähren, bejahendenfalls welches? Haben dessen Witwen und Waisen Anspruch auf Versorgung seitens der Synagogengemeinde? Sind Mängel in Beziehung auf Erteilung des Religionsunterrichtes vorhanden, welche auf ungenügende Dotierung der Lehrerstelle zurückzuführen sind, und welche? Ist die Synagogengemeinde in der Lage, ausreichende Mittel für die Erteilung des Religionsunterrichtes zur Verfügung zu stellen?

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