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Die Welt · 1903-07-10 · 28 (10.7.1903) · p. 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
7 (1903)
Issue
28 (10.7.1903)
Article
Wien [Nachricht]
Date
1903-07-10
Page
12 (sequence 1)
Language
German
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Seite 12 ,',Die & Welt" Nr. 28 Korrespondenzen. Wien. (Israelitische Allianz.) Die Sammlung zugunsten der Opfer der Massacres in Kischenew hat bis heute insgesamt ca. K 208 000 erreicht. In den bereits veröffentlichten Sammlungs-Ergebnissen sind folgende hinzugekommen, bezw. nachzutragen: Mäh r.-O s t r a u (durch Herrn Moritz Krassny, Obmann des Lokal-Komitees der „Isr. Allianz"): K 2682.50, darunter von Mähr.- und Poln.-Ostrauer Gemeindemitgliedern K 2025.4Q, von Pfivoser Mitgliedern K 190.60, vom Verein „Emunah" K 30.—, aus Witkowitz K 232.—, aus Oderberg K 104.50, aus Hruschan K 100.—; A g r a m, durch die Israelitische Kultusgemeinde, 2. Sammlung K 1300 (zusammen mit der 1, Sammlung K 2500, ausser den durch die löbl. Redaktion der „Agramer Zeitung" infolge der verdienstlichen Initiative des Herrn Ign. Granitz gesammelten und bereits mitgeteilten Beträgen; E s s e g g, 2. Sammlung K 555.10, darunter aus Essegg-Unterstadt K 142.60, aus Neu-Gradiska K 197.90, S. H. Gutmann de Gelse in Belisce K 100.—, Emil Rosenfeld K 20.—, Sammlung Oskar Rottmann K 10.68, Dr. H. Plachte, Alex. Büchler, Geza Bauer, Dr. Reinfeld je K 10.—, zusammen mit der 1. Sammlung K 1873.18; Olmütz durch Herrn Rabb. Dr. B. Oppenheim, und zwar: 2. Sammlung der Kultusgemeinde K 92.—; Erlös aus Sammelbüchern, veranlasst durch Herrn Vize-Präsidenten Josef Low K 50.06; Reinertrag einer Kinderakademie im k. städtischen Redoutensaal K 1282; Sammlung bei der Hochzeit Gessler-Klein in Kunzendorf K 70; zusammen K 1494.06. Prag, weitere Sendung K 534.50, B ö h m.-L e i p a K 571.38, Trautenau K 429.—, Hefmanmestec K 340.—, W s e t e n K 100.—, T e s c h e n, durch die Israelitische Kultusgemeinde K 742.—, K a r 1 s t a d t K 375.-—, darunter Kultusgemeinde und Chewra-Kadischa je K 50.—, S. und H. Kramer K 25.—, Sarajewo K 347.—, Krumau K 227.—, VlasimK 171.40, Clirzan o w K 159.—, DrohobyczK 130.—, Krakau (B. B.) K 100.— Floridsdorf K 386.30, T r i e s c h K 249.— M i s t e 1 b a c h, 2. Sendung K 40.—, Baden K 53.— Qr.-Enzersdorf K 57.—, B r ü x K 99.80, Butschowitz K 50.—, Weitentrebitsch K 48.—, durch die Oester r.-I s r. Unio n K 64.—, S n i a t y n (durch Vermittlung der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien): Sammlung der Herren Josef Rosenkranz und Gedalie Kohn K 105.53, darunter B. Silberbasch K 20.—, H. Weisselberger K 14.— M. Wechsler, Josef Kohn und Juda Kohn je K 10.—. — An der am 28. und 29. Juni in Berlin abgehaltenen Konferenz der humanitären Vereine, die sich an der Hilfsaktion beteiligen, war die Israelitische Allianz durch die Herren Dr. Alfred Stern, Wilhelm Parvoenheim und Dr. Armand Kaminka vertreten. Auf Grund der von Herrn Dr. Kaminka für die Israelitische Allianz und von Herrn S. Pergel für den Berliner Hilfsverein erstatteten Berichte wurden dem Komitee in Kischenew zur Fortsetzung seiner als zweckmässig erkannten Wirksamkeit neuerlich grössere Beträge zur Verfügung gestellt. Wien. (Die Sonntagsruhe im Handelsgew e r b e.) Der Artikel 9 des Gesetzes über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe wurde im österreichischen Abgeordnetenhause in nachstehender Fassung angenommen: „Im Handelsgewerbe ist die Sonntagsarbeit für den Betrieb desselben höchstens in der Dauer von vier Stunden gestattet, welche durch die politischen Landesbehörden nach Anhörung der Handels- und Gewerbekammer sowie der betreffenden Gemeinden, Genossenschaften und des Ausschusses der Gehilfen Versammlungen festzusetzen sind. Diese Festsetzung kann für verschiedene Zweige des Handels und für einzelne Gemeinden oder Gemeindeteile verschieden erfolgen. In gleicher Weise können die politischen Landesbehörden das Ausmass der beim Handelsgewerbe zulässigen Sonntagsarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse auch unter die im ersten Absatz bezeichnete Maximaldauer herabsetzen und eventuell die Sonntagsarbeit für das ganze Jahr oder bestimmte Zeitabschnitte desselben völlig ausschliessen. An einzelnen Sonntagen, an welchen besonderj Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erfordern, wie zur Weihnachtszeit, an den Festtagen der Landespatrone u. dgl. kann eine Vermehrung der Stunden, während welcher der Betrieb der Handelsgewerbe stattfinden darf, durch die politischen Landesbehörden nach Anhörung der betreffenden Gemeinden, Genossenschaften und des Ausschusses der Gehilfenversammlungen bis zu acht Stunden zugestanden werden. Ebenso kann von den politischen Landesbehörden in Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse, wie zum Zwecke des Verkaufes von Devotionalien an Wallfahrtsorten, dann von Lebensmitteln in Ausflugsorten, auf Bahnhöfen u. dgl. nach Anhörung der betreffenden Gemeinden, Genossenschaften und des Ausschusses der Gehilfenversammlungen eine Vermehrung der Stunden, während welcher der Betrieb der Handelsgewerbe stattfinden darf, für alle Sonntage oder für die Sonntage bestimmter Jahreszeiten oder sonstiger Zeitabschnitte bis zu acht Stunden zugestanden werden. Wenn mit einem Handelsgewerbe in gemeinsamer Betriebsstätte noch ein anderes, hinsichtlich der Sonntagsruhe abweichend geregeltes Gewerbe betrieben wird, so hat, falls die Einrichtung der Betriebsstätte nicht eine die Einhaltung der betreffenden Sonntagsruhevorschriften verlässlich verbürgende räumliche Scheidung der einzelnen Betriebe ermöglicht, bezüglich des gesamten Betriebes die strengere Ruhevorschriffc zu gelten. Die Kontor- und Bureauarbeit kann an Sonntagen höchstens für zwei Vormittagsstunden und nur dann gestattet werden, wenn jedem einzelnen Angestellten mindestens jeder zweite Sonntag zur Gänze freigegeben wird. Die Festsetzung dieser Stunden, welche für verschiedene Zweige des Handels und für einzelne Gemeindeteile verschieden sein kann, erfolgt durch die politischen Landesbehörden gemäss den Bestimmungen des ersten Absatzes. In gleicher Wreise können die politischen Landesbehörden das Ausmass der in den Kontors und Bureaus zulässigen Sonntagsarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse auch unter die im vorherigen Absatz bezeichnete Maximaldauer herabsetzen und eventuell die Sonntagsarbeit für das ganze Jahr oder bestimmte Zeitabschnitte desselben völlig ausschliessen." Wien. (Befähigungsprüfung für Kinde rgartn erinnen.) An der mit dem Oeffentlichkeitsrechte versehenen und mit der israelitischen Kinderbewahranstalt verbundenen Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen in Wien, IL, Schiffamtsgasse 15, fand am 30. Juni unter dem Vorsitze des k. k. Landesschulinspektors Dr. Karl Rieger die Befähigungsprüfung statt, bei welcher sämtliche Kandidatinnen approbiert wurden. Anmeldungen für den 36. Jahreskurs der Anstalt werden bei der Direktion entgegengenommen, welche über Wunsch Prospekte versendet. Im nächsten Schuljahre wird mit dem Kindergärtnerinnenkurse auch ein Bonnenkurs verbun den, in welchem Mädchen bereits nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre Aufnahme finden. Wien. (Arbeitsvermittlung des Allgemeinen jüdischen Arbeitervereines, IL Stefaniestrasse 8.) Offene Stellen: 1 Kappenmacher, 2 Maschinnäherinnen, 1 MaHpulant für Zollwesen, 1 Lehrjunge für Kürschner, 1 Lehrjunge für Druckerei, 1 Tapezierer. Es sind mehrere qualifizierte Arbeitskräfte vorgemerkt und werden die P. T. jüdischen Arbeitsgeber ersucht sich unserer unentgeltlichen Arbeitsvermittlung gefälligst zu bedienen. Troppau. Plenarversammlung des Vereines Jeschurun rm 13. v. M. Obmann H. Weinreb. Begrüssung und Rechenschaftsbericht. Bericht des Kassiers Herrn S. Günhut genehmigt. Bericht des Bibl. Herrn E. Felix beifällig aufgenommen. Wahlen die Herren: Obmann C. W e i n e r t, Vizepräsident F. Eckstein, Kassier E. Felix, Schriftführer E. Eckst ein, Ausschuss L. N a d e 1, H. Grünhut, L. Schwarz, A. Marraorstein. Lebhafte Beteiligung. Sammlung für Kischenew. Berlin. Am 29. und 30. Juni tagte hier eine vorn Hilfsverein der deutschen Juden einberufene Konferenz, an der alle diejenigen Organisationen teilnahmen, die sich in hervorragendem Masse an den Sammlungen für unsere in Kischenew durch die Exzesse geschädigten Stammesgenossen beteiligt haben. Das Präsidium bestand aus den Herren James Simon (Hilfsverein der deutschen Juden), Justizrat Lachmann (Jewish Co- Ionisation Association), Dr. Rosenthal-Breslau (Alliance Israelite Universelle), Dr. Alfred Stern, Wien (Israelitische Allianz), Elkan Adler, London (Anglo Jewish Association). Der Versammlung lagen die Berichte verschiedener Herren vor, die im Auftrage der Vereine Kischenew besucht hatten, um sich an Ort und Stelle von der Grösse des Schadens zu überzeugen und die Zweckmässigkeit des Verteilungsmodus der Hilfsgelder zu prüfen, den das Komitee in Kischenew anwendet. Die Summe des bisher angemeldeten Schadens beträgt 2 332 890 Rubel. Die Geschädigten sind ganz überwiegend arme Leute, Handwerker, Kleinkauf leute, Arbeiter, Kutscher etc. Der Schaden, den die besser Bemittelten erlitten haben und der ebenfalls nicht unerheblich ist, konnte in diese Summe nicht eingerechnet werden, da diese Klasse der Geschädigten aus leicht begreiflicher Rücksicht auf ihren Kredit Bedenken trägt, ihren Schaden öffentlich mitzuteilen. Die genaue Liste der Verletzten stellt sich auf 47 Tote, 92 Schwerverwundete und 345 Leichtverwundete. Die Getöteten und bis jetzt den Folgen der Verletzungen Erlegenen haben zusammen 55 Witwen und 123 Kinder hinterlassen. Dem Hilfskomitee in Kischenew sind bisher an Geldern zirka 700 000 Rubel zugeflossen, darunter ca. 460 000 Rubel aus Russ-

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