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Die Welt · 1903-07-03 · 27 (3.7.1903) · p. 14

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
7 (1903)
Issue
27 (3.7.1903)
Article
Der sechste Kongress
Date
1903-07-03
Page
14 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Seite 14 Ute. WelKT* Nr. 27 Der sechste Kongress. Die Forderung, die Kandidaten zu einer deutlichen Erklärung zu verhalten, welche Stellung sie zu den Hauptfragen des Zionismus nehmen, ist allseits als richtig erkannt und schon akzeptiert worden. Eine Bevormundung der Sehekelzahler ist damit selbstverständlich nicht gemeint. Das Aktions-Komitee kann und wird den Wahlgruppen gewiss nicht vorschreiben, welche Delegierte sie nach Basel entsenden sollen. Aber ebenso selbstverständlich ist die Pflicht des Aktions-Komitees, die Delegiertenwahlen mit allen Bürgschaften der Aufrichtigkeit und Redlichkeit zu umgeben, denn es hat dafür zu sorgen, dass das Prinzip des ersten Kongresses, die Vertretung von örtlich zusammengefassten Hundertschaften durch Delegierte in Basel, auch wirklich durchgeführt werde. # Die Zentrale in Russland hat alle Vereine verständigt, dass diese verpflichtet seien, * dem Zentral- Komitee rechtzeitig alle Kandidaturen bekannt zu geben. Das Zentral-Komitee dagegen ist berechtigt, diese Kandidatenliste durch Neueintragungen zu ergänzen. Die Ergebnisse der Delegiertenwahlen müssen umgehend dem Zentral-Komitee übermittelt werden, werden von diesem bestätigt und an die Vertrauensmänner zur Berichterstattung an das Kongressbureau wreiter geleitet. * Die rumänische Landsmannschaft hat für die Delegiertenwahlen ein Regulativ herausgegeben, dem wir folgende Bestimmungen entnehmen: 1. Jeder Schekelzahler erhält eine Wählerkarte (Wahllegitimation). Das Wahlrecht kann nur auf Grund dieser Wahllegitimationen ausgeübt werden. 2. Das F.-K. prüft das Resultat der Wahlen und bestätigt dieselben. Nur vom F.-K. bestätigte Wahlen sind als giltig zu betrachten. .* Nach den Bestimmungen des Organisationsstatutes müssen die Delegiertenwahlen am 23. Juli bereits abgeschlossen sein, An diesem Tage muss auch das Sekretariat des Kongressbureaus im Besitze aller Wahlergebnisse sein. iiö Dieser Mitteilung ist hinzuzufügen, dass es im Interesse der Delegierten liegt, die Wahlen möglichst zu beschleunigen. Der Kongress wird am 23. August eröffnet. Die Vorberatungen dürften auch die ganze Woche vorher in Anspruch nehmen. Die Delegierten müssen also schon in der ersten Hälfte des August ihre Reisedispositionen treffen können. Es ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Schekelzahlung und alle Vorbereitungen für die Delegiertenwahlen mit grösster Energie und Beschleunigung zu treffen. * Die Sitzung des grossen Aktions-Komitees findet Freitag, den 21. August in Basel statt. * Unsere Baseler Freunde werden wie in den vergangenen Jahren ein Empfangs- und Wohnungs- Komitee bilden. Den Bedürfnissen der Presse wird ein Press- und Postbureau dienen.. Jüdischer National? <nds. Das Goldene Buch. Anlässslich der silbernen Hochzeit des David Jappa und seiner Frau Sarah zur Eintragung des Vereines „Zion" in Riga.................Kronen 240«— Palästina für die Juden. Angesichts dessen, dass Palästina die einzige Rettung für die verfolgten Juden ist, beschlossen die methodistischen Geistlichen Chicagos in einem Montag am 15. Juni daselbst abgehaltenen Meeting, eine diesbezügliche Resolution anzunehmen und dem Präsidenten Roosevelt ihren Wunsch bekannt zu geben, er möge diese Frage wieder aufnehmen im Sinne des Memorandums, welches im Marz 1891 dem Präsidenten Harrison vorgelegt wurde. Das Memorandum, das nun den von den methodistischen Geistlichen angenommenen Resolutionen beigeheftet ist, war beinahe von sämtlichen Chefredakteuren, Finanzmännern, Advokaten und Predigern, darunter auch jüdischen, von Chicago, Boston, New-York, Baltimore, Philadelphia und Washington unterfertigt. Das Memorandum enthielt eine dringende Bitte an alle Völker, den Juden das Heilige Land zurückzugeben, in derselben Weise, wie die europäischen Mächte Bulgarien den Bulgaren und Serbien den Serben zurückgegeben haben. Die „Jewish Colonisation Association" Bill. (Haus der Gemeinen, Session 1903.) Eine Petition von Israel Zangwill an das Parlament der Vereinigten Königreiche von Grossbritannien und Irland, gegen die Bill Nachdem Zangwill die einzelnen Punkte undParagraphe der Bill rekapituliert und in den ersten sieben Absätzen seiner Petition genau die Forderungen und Ziele der Bill auseinandergesetzt hat, fährt er fort: „8, Ihr Bittsteller erklärt sich gegen die genannte Bill und ihre oben angeführten Vorschriften und behauptet, und ist bereit, diese seine Behauptung zu beweisen, dass die Annahme der Bill die Interessen der jüdischen Gemeinde, deren Mitglied der Bittsteller ist, beeinträchtigen und schädigen wird und zwar aus folgendem Grunde, dem einen unter vielen anderen : 9. Ihr Bittsteller ist ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, zu deren Gunsten behufs einer Auswanderung aus den Ländern der Verfolgung, vom seiigen Baron Maurice de Hirsch grosse Geldsummen hinterlassen wurden. Die Kontrolle der besagten Fonds wurde dem Komitee einer Assoziation, die zu diesem Zwecke vom besagten Baron Hirsch gebildet wurde, anvertraut und ordnungsmässig in die Akte der Kompagnien eingetragen, unter dem Namen „Jewish Colonization Association", die jetzt offenbar die Einreicherin der genannten Bill ist. 10. Die genannte Bill ist ohne Einwilligung und Billigung der an der richtigen Verwendung der besagten Fonds interessierten Personen und sogar ohne den Körperschaften, die direkt an der Verwaltung der genannten Assoziation betheiligt sind, die Möglichkeit gegeben zu haben, sie zu diskutieren, eingebracht worden; die Bill, wie sie jetzt ist, repräsentiert bloss die Ansicht einer einzigen Sektion der gegenwärtigen Verwaltung der Assoziation und steht im Widerspruch mit den wirklichen Interessen derjenigen, denen nach der Absicht des Begründers des genannten Komitees Wohltaten erwiesen werden sollten. 11. Die Ziele, die durch die Vorschriften der genannten Bill, durch die Aenderung des Assoziations-Memorandums der Assoziation erreicht werden sollen, bilden eine gänzliche Umkehrung der ursprünglichen Ziele und Pläne des Gründers des genannten Komitees, da die Fonds, welche ausdrücklich für die Förderung der Emigration aus den Verfolgungsländem bestimmt sind, durch die genannten Vorschriften für alllgemeine Erziehungs- und Wohltätigkeitszwecke in denselben Ländern verwendet

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