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Die Welt · 1903-06-12 · 24 (12.6.1903) · p. 3

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Journal
Die Welt
Volume
7 (1903)
Issue
24 (12.6.1903)
Article
Ein Brief Max Nordaus
Date
1903-06-12
Page
3 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 24 *Dle & Welt6* Seite 3 „Patriotisme et Sionisme" (Echo Sioniste", 15. Februar 1903), von beiläufigen Bemerkungen in anderen Reden und Artikeln abgesehen, umschreiben meinen Standpunkt in der Frage nach dem Verhalten der zionistischen Juden in ihren Heimatländern so klar und unzweideutig, dass ich ihnen wirklich keine weiteren Erklärungen hinzuzufügen brauche. Wer mich nicht verstanden hat, der hat mich nicht verstehen wollen und bei jemandem, der nicht verstehen will, kann man nicht hoffen, sich verständlich machen zu können. Wenn es Ihnen der Mühe wert scheint, diesen Brief zu veröffentlichen, habe ich dagegen nichts einzuwenden. Nach meinem Gefühle erübrigt sich dies jedoch. Hochachtungsvoll und ergebenst Dr. M. Nordau. Die neuen Massregeln gegen die russischen Juden. Unser in der „Welt" vom 24. April 1. J. publizierte Bericht über die Massnahmen zur Beschränkung der Rechte der Juden in Russland auf dem Gebiete der Erwerbung von Boden und Immobilien, welche die vom Zar eingesetzte Kommission ausgearbeitet hat, findet nun in der Publikation des russischen „Regierungsboten'4 vom 4. d. M. seine vollinhaltliche Bestätigung. Das neue Judengesetz hat in erster Reihe allen sogenannten privilegierten Juden in Russland, d. h. den Juden, welche durch einen akademischen Grad oder ihre Zugehörigkeit zur ersten Kaufmannsgilde das Wohnrecht im ganzen Reiche erworben haben, ein ihnen unter Alexander II. verliehenes, sogar von Alexander III. nicht angetastetes Recht genommen: das Recht, Boden und Immobilien zu erwerben, zu pachten oder zu exploitieren . . . Die unmittelbare Ursache dieses Verbotes ist, wie wir seinerzeit gemeldet haben, nunmehr auch vom „Regierungsboten" bekanntgegeben wird, auf den dem Zar unterbreiteten Bericht der Gouverneure von Nowgorod, Pskow und Smolensk zurückzuführen, in dem der angeblich wachsende jüdische Grundbesitz in den genannten drei Gouvernements als eine Gefahr für die ökonomische Wohlfahrt der christlichen Bevölkerung bezeichnet wurde. Die Folgen dieses neuen Judengesetzes für die in den inneren Gouvernements lebenden Juden dürften unheilvoll sein. Die russischen Behörden werden stets und immer Mittel und Wege finden, um der Absicht des Gesetzes, Juden vom Besitze von Boden und Immobilien fernzuhalten, sogar rückwirkende Kraft zu verleihen . . . Andererseits aber wird das neue Verbot die Auffassung des russischen Volkes von der Rechtlosigkeit der Juden in Russland nur bekräftigen. Aber auch die durch das neue Gesetz erfolgte Erweiterung des Ansiedlungsrayons im jüdischen Niederlassungsgebiete bietet unseren Volksgenossen gar keine Vorteile. Die 101 Ortschaften, welche in den Gouvernements Bessarabien, Wilna, Witebsk, Wolhynien, Grodno, Jekaterinoslaw, Kiew, Kowno, Mohiiew, Podolien, Poltawa, Taurien, Cherson und Tschernigow den Juden zur Ansiedlung eröffnet wurden, gehörten vor dem 3. Mai 1882, vor der Schaffung der bekannten Maigesetze des Grafen Ignatiew dem jüdischen Niederlassungsgebiete an, so dass die Wiedereröffnung dieser Ortschaften für die Ansiedlung der Juden keine Erweiterung ihrer Wohnrechte bedeutet. Andererseits bieten diese Ortschaften den Juden keinen materiellen Vorteil, weil es ihnen doch untersagt bleibt, dort irgendwelche industrielle Etablissements zu errichten. Der wahre Charakter des neuen Judengesetzes kennzeichnet eine Petersburger Zuschrift des „Berliner Tageblattes" in folgenden Worten: „Als eine böse Ironie wird das eben erschienene russische Judengesetz in jüdischen Kreisen betrachtet. In dem engen Wohndistrikte der Juden in Russland sind 101 Dörfer offiziell zu Kleinstädten erhoben worden, um mit dem Städtereglement auch die ausgedehntere polizeiliche Beaufsichtigung zu bekommen. Da sich diese neuen Kleinstädte in dem Wohndistrikte der Juden befinden, so erstreckt sich auf dieselben nicht mehr das im übrigen bestehen bleibende Verbot für die Juden, in einem Dorfe zu übernachten. Sie dürfen in diesen 101 Ortschaften fortan sich ansiedeln. Trotz dieser anscheinenden Vergünstigung stellt aber das neue Gnadengesetz für Juden, wie es von gewisser Seite bezeichnet wird, doch eine Ausdehnung der grausamen Judengesetze dar, die 1882 vom damaligen Minister des Innern, Ignatiew, erlassen worden sind. Denn das neue Gesetz verbietet auch den privilegierten Juden, die das Recht, ausserhalb des Ghettos zu wohnen, besassen, und für die in den ausserhalb des Judendistriktes gelegenen Gouvernements keine Beschränkung bezüglich des Erwerbes von Land und Immobilien, sowie der Nifizniessung derselben bestand, gleich den Juden des Ghettos devn Erwerb von Immobilien ausserhalb der Städte. Somit wird auch dem Betriebe irgend welcher industrieller Unternehmungen seitens jüdischer Grosskaufleute, die als Steuerzahler erster Gilde zu den privilegierten Juden gehörten, ein Riegel vorgeschoben. Die Errichtung von Fabriken ist nämlich in den Städten durch hygienische, ökonomische und polizeiliche Rücksichten sowieso äuserst beschränkt." — Einen noch stärkeren Beweis für den stark beschränkenden Charakter des neuen Judengesetzes liefert die „Nowoje Wremja" in dem Artikel, welchen dieses antisemitische Blatt der Publikation des „Regierungsboten4' vom 4. Juni widmet. In Worten grosser Begeisterung spricht sich das Blatt über die „erlösende Tat" des neuen Gesetzes aus, häuft Ausfälle auf Ausfälle gegen die Juden in Russland und fordert am Schlüsse die Regierung auf, den Juden auch im Niederlassungsgebiete den Erwerb von Boden und Immobilien gänzlich zu untersagen . . . Und bei der Roile, welche die Ansichten der „Nowoje Wremja" in Regierungskreisen spielen, wird es gar nicht überraschen, wenn man in Bälde auch die Verwirklichung des letzten Wunsches der „Nowoje Wremja" wahrnehmen sollte. gt. Ein Vorschlag. Die Erregung über die Vorgänge in Kischenew zittert noch immer in den Herzen aller fühlenden Menschen nach. Ist es denkbar, dass irgendwo auch nur annähernd Aehnliches Angehörigen eines anderen Volkes zugefügt wird, ohne dass die gesamte gesittete Menschheit in einen einzigen Schrei nach Vergeltung ausbräche? Ein Sturm der Entrüstung würde losbrechen, der Druck der Empörung von ganz Europa würde die Bestrafung der Schuldigen erzwungen und Massregeln durchgesetzt haben, die eine Wiederholung solcher Greuel unmöglich gemacht hätten. Und was geschieht jetzt anlässlich der unerhörten Vorgänge in Kischenew? An vielen Orten sind Sammlungen veranstaltet worden, um den Juden, die diesmal noch dem Tode entgangen sind, Hilfe zu bringen. Auch diese Sammlungen haben vielleicht schon vielen Juden Ueberwindung gekostet, denn die Umgebrachten und Massacrierten sind ja schliesslich doch nur — Juden! Der grösste Teil der Juden hat auch von diesen Bestialitäten sehr wenig und sehr ungern Notiz genommen. Wahr ist es: Das Blutbad von Kischenew ist für die Juden nichts Neues. Noch mehr! Es war sogar diesmal früher auf den Tag, auf die Stunde genau angesagt! Alles übrigens schon früher einmal dagewesen, nur mit dem Unterschiede, dass derartige Vorfälle in früheren Zeiten die Mithilfe der Judenheit der ganzen Welt hervorgerufen haben, dass der Schmerz für das ganze Volk ein gleich tiefgefühlter war. Man hat früher für derartige Opfer Trauergebete eingeführt, die unserer Liturgie für immer eingefügt wurden. Waren es doch Brüder, um die man trauerte! Und jetzt? Eine einzige jüdische Gemeinde — die von Odessa — hat beschlossen, zum Zeichen der Trauer während dreier Monate weder ein Theater noch sonstige Belustigungen zu besuchen. Warum gerade meine Vaterstadt Odessa aliein von

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