Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1903-06-05 · 23 (5.6.1903) · p. 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
7 (1903)
Issue
23 (5.6.1903)
Article
Was die deutschen Behörden gestatten [Nachricht]
Date
1903-06-05
Page
12 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3315709-3316013-3316044--40615-3333220
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 12 JN9;-^ WS*** ItorM: Was die deutschen Behörden gestatten. Aus Könitz wird gemeldet: Am 23. Mai wurden die vor kurzem gefundenen, bis dahin noch fehlenden Körperteile des ermordeten Ernst Winter auf dem hiesigen evangelischen Friedhofe zu Häupten des Grabes des unglücklichen jungen Menschen in aller Stille beigesetzt. Gleichzeitig fand auch die Aufstellung des Grabdenkmales statt. Dieses enthält nach dem „Konitzer Tageblatt" in seinem unteren Teil eine schwarze Granittafel, welche folgende Inschrift trägt: „Hier ruhet in Gott Ernst Winter, von ruchlosen Händen geschlachtet (!) Seines Körpers Ueberreste wurden, so weit sie gefunden, am 27. Mai 1900 zur Ruhe bestattet. Geboren 27. Sept. 1881. Gestorben am IL März 1900." Die Seiten des Denkmals tragen die folgende Inschrift: „Gewidmet von seinen Volksgenosse n.*' Die Inschrift unter dem Kreuze lautet: „Der Tod ist verschlungen in den Sieg,** die auf dem Sockel: „Irret euch nicht, Gott lässt ■ sich nicht spotten/* Ueber die Zulassung ausländischer Geschäftsreisender jüdischen Glaubens in Russland schreibt die Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen: Ueber den tatsächlichen Zustand, wie er augenblicklich existiert, sind noch immer nicht ganz zutreffende Meldungen im Umlauf. Beispielsweise sagt der österreichische Vizekonsul in Rostow am Don in seinem letzten Berichte, dass nach dem dortigen Amtsgebiete nach, den geltenden Spezialgesetzen nur christliche Reisende entsendet werden dürfen. Ausnahmen, wie man sie im übrigen Russiand für Vertreter von bedeutenden ausländischen Banken und Handelsfirmen mache, kenne man im dortigen Bezirke nicht. Dem ist entgegenzuhalten, dass ein solches sowohl iür inwie ausländische Juden geltendes Verbot zwar -seit langer Zeit existiert, dass jedoch mit Erlaubnis der zuständigen Zentralbehörden israelitische Geschäftsreisende in jenen Gebieten verweilen und ihre Geschäfte abwickeln dürfen. — Die Erlaubnis zum Aufenthalt hat für die Kosakengebiete der Kriegsminister zu erteilen. Jüdische Geschäftsreisende aus Deutschland gelangen, wenn bei den russischen Behörden sonst nichts gegen sie vorliegt, auf dem Wege einer Eingabe nach Petersburg regelmässig binnen kurzer Frist zum Ziel, zumal wenn sie sich der Vermittlang ihres Konsulates in Petersburg bedienen. Geistlicher Boykott. In einer Wahlversammlung Hat, wie aus Derenburg a. Harz gemeldet wird, der Oberprediger Moldenhauer erklärt, die Geistlichkeit sei angewiesen worden, in jüdischen Geschäften nichts mehr einzukaufen. Das ist offenbar der erste Schritt. Der zweite wird bald folgen, wenn ein eifriger Seelenhirte, der für die Winke von oben besonders empfänglich ist, auch seinen gläubigen Schaf lein ein ähnliches Vorgehen empfiehlt. .Die Sonntagsruhe. In der Verhandlung über die Sonntagsruhe beantragte Abg. Breiter (Wien) eine Resolution, in welcher die Regierung aufgefordert wird, in offizieller Weise die Initiative zur Abhaltung einer bezüglichen Enquete, zu welcher sämtliche Kulturstaaten eingeladen werden sollen, zu ergreifen. Die Vorlage bedeute mehr einen Rückschritt als einen Fortschritt. Weil man dem Gesetze einen kirchlichen Charakter aufpräge, entstehen bei der Durchführung Schwierigkeiten, Nicht die Sonntagsruhe, sondern ein 24stündiger, beziehungsweise 36stündiger Ruhetag sollte in der Woche eingeführt werden. Durch die Handhabung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werde die Sonntagsruhe für viele Geschäftszweige einfach illusorisch gemacht. Das Recht der Landesbehörden zur Regelung der Sonntagsruhe sollte aus dem Gesetze gänzlich eliminiert werden. Redner kommt hierauf auf die Petitionen der jüdischen Gewerbetreibenden in Galizien zu sprechen. In Galizien wird von den jüdischen Geschäftsleuten der Sabbat als Ruhetag beobachtet. Wenn nun auch an Sonntagen die Geschäfte geschlossen gehalten werden müssen, so käme für diesen Teil der Bevölkerung mehr als ein Drittel des Jahres in Wegfall, da ausser an Sabbaten auch an den jüdischen Feiertagen und an den gebotenen christlichen Feiertagen die Geschäfte geschlossen bleiben sollen. Redner findet es unmoralisch und unchristlich, wenn das Staatsgrundgesetz, das allen Nationen und Konfessionen Gleichberechtigung gewährt, durch das Sonntagsruhegesetz umgangen würde. Redner stellt den Antrag, den Gesetzentwurf mit dem Auftrage an den Ausschuss zurückzuleiten, eine vollständigere Revision des Sonntagsruhegesetzes vorzunehmen und in kürzester Zeit einen neuen Entwurf vorzulegen, in welchem ein 36stündiger, beziehungsweise 24stündiger Ruhetag in der Woche eingeführt wird. Wie die „gewissen" Blätter ihr Publikum unterrichten. Die in Oesterr. vor einigen Jahren gegründete „stramm nationale und antisemitische deutsche Volkspartei * war und ist merkwürdigerweise hindurch bei der liberal-jüdischen Presse sehr Liebknd. Mochte man sich einbilden, den Antisemitismus mit Samtpfoten leichter niederzuhalten, oder wollen sie von Ariern gelobt .werden.— , all$s, was..die Volkspartei tat und Üess, fand in den liberalen Redaktionen sein Bravo! Und man Hess hier auch immer so durch-., leuchten, dass der Antisemitismus im Programm der Partei nur ein Köder fürs Volk, aber gar nicht ernst gemeint sei. Nun wurde letzthin im österreichiÄchen Parlament «in Antrag gegen die Juden eingebracht, dessen Dummheit nur von seiner Gemeinheit übertroffen wurde. Für diesen Antrag; erhob sich die mächtige Deutsche Volkspartei wie ein Mann. Was taten nun die liberalen Zeitungen? Sie verschwiegen' diese Tatsache ihren Lesern. Liebe macht eben blind:und!i moralische Ohrfeigen tun nicht jedem weh. Aber in .den leichtgläubigen Juden werden derart schwindelhafte Vorstek. lungen und Hoffnungen geweckt. Sabbat und Matura. Der Termin der schriftlichen Ma- ' turitätsprüfungen an den Mittelschulen in Böhmen wurde für dieses Jahr in Prag für den 22. bis 28. Mai festgesetzt,«so dass auch auf Samstag den 23. Mai eine schriftliche Arbeit .gefallen 1 wäre. Der Präsident des Rabbiner-Verbandes in Böhmen, Rabbiner Dr. Kur rein in Teplitz, . wandte : .sich an den Landesschulrat, damit im Hinblick auf das Schulgesetz, nach weichem bei schriftlichen Arbeiten auf den Sabbat der jüdischen Schüler Rücksicht genommen werde, . der Samstag aus dem Termine der schriftlichen Maturitätsprüfungen ausge-; schaltet werde. Auf diese Eingabe vorn 21. April erfolgte schon am 25. April eine Verfügung, durch, welche an Anstalten mit t. jüdischen Schülern am 23. Mai (Samstag) keine schriftliche Maturitätsprüfung stattfände. . . , . Ein interessanter fteligionsslreii Zwei jadische, Schüler : der achten, Klasse der Realschule in der Markogasse in Budapest wohnten während des ganzen verflossener). Schul- jahres dem Religionsunterricht nicht bei, so dass sich der; Religionslehrer gezwungen sah, ihnen die Note „ungenügend", zu geben. Infolge dieser Note sind sie durchgefallen und werden zur Maturitätsprüfung nicht zugelassen. Nun trat aber der katholische Religionslehrer Pfarrer Gallowitsch an den jüdischen Religionslehrer heran und erklärte, diese zwei Schüler seien vor drei Tagen zum katholischen Glauben übergetreten und deshalb sei er es, der ihre Religionskenntnisse zu klassifizieren habe, nicht aber der israelitische Religionslehrer. Dagegen verwahrte sich nun dieser mit dem Bemerken, die zwei Schüler wären während der ganzen abgelaufenen Sehulzeitbei ihm Religionsunterricht zu nehmen verpflichtet gewesen und folglich liege es auch an ihm, ihnen die entsprechenden Noten zu erteilen. Er wies Gallowitsch nach, dass die beiden Schüler bisher die Note „ungenügend" erhalten haben und folglich könne er ihnen auch jetzt keine andere geben. Der Pfarrer protestierte, allein der jüdische Reh'gionslehrer wich nicht von seinem Standpunkt und so werden jetzt die beiden Schüler zur Matura nict zugelassen, da sie das Semestraizeugnis nicht besitzen. Selbstverständlich werden die Schüler an das höhere Forum apellieren und man darf nun gespannt sein, welche Entscheidung der Kultusminister treffen wird. Zuviel. Unter diesem Titel meldeten wir in Nr. 6 der nWelttf d. J. eine Bewegung der Schweizer Studenten gegen die Aufnahme russischer Hörer an Schweizer Universitäten. Weiters stellten wir fest, dass Prof. Herzen in Lausanne gegen den Antisemitismus der studentischen Forderungen protestierte und so die Triebfeder der Bewegung auch dem Nichteingeweihten zu Augen brachte. Wir gaben unserer Hoffnung Ausdruck, dass schweizerischer Freiheitssinn eine Hochschuleperre ablehnen und derart eine Katastrophe hintanhalten werde. Denn eine Katastrophe wäre es, wenn den zahlreichen jüdischen Gymnasiasten Russlands, die an eine noch nicht fruchttragende Bildung schon acht Jahre gewendet, haben, das weitere Studium abgeschnitten würde. Bei der Tatsache, dass von diesen jungen Leuten an den russischen Universitäten selbst nur 2-—570 aufgenommen werden, an vielen ausländischen Hochschulen aber ihre Studienmöglichkeit aufs äusserste beschränkt teilweise auch ganz unmöglich gemacht wurde, stehen ihnen last nur die Schweizer Universitäten offen. Ein« neuewahrscheinlichkeit lässt uns nun für die Schweiz, entgegen unseren früheren Hoffnungen, ©ine Aendarung der Verhältnisse fürchten. Die „Baseler Nachrichten* wenigstens berichten, [dass die Forderungen der Schweizer Studenten massgebenderorts Gehör und Bereitwilligkeit finden. Einige sehr ausdehnunguni auslegungsfähige Massregeln sollen in Bezug auf ausländische Hör^r getroffen werden.: Aufnahme „solange der Platz reicht", Vorweisung eines dem „Schweizer Maturazeugnis gleichwertigen" Attestes werden das Ihrige zum Zwecke beitragen, Nicht altererbter greift eitssinn,. nicht die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.