Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 7 (1903)
- Issue
- 21 (22.5.1903)
- Article
- Der sechste Zionisten-Kongress [Nachricht]
- Date
- 1903-05-22
- Page
- 1 (sequence 1)
- Language
- German
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Redaction . und Administratiom: WIEN IX., Tflrkenstrass« Nr. 9, Telephon 14199, Ericheint jeden Freitag. Zuschriften sind nicht an einzelne Personem, sondern an die Redaction odei Administration: "Wien, IX., Türkenstrasse Nr. 9, zu richten. Unfrankierte Briefe werden nicht angenommen und Manusorlpte nicht zurückgesendet. Sprechstunden der Redaction täglich von 10 — 7»I2 Uhr. Preiw der Anzeigen: laut «umliegendem Tarif. Dwr Inaeratentheü wird Diemüug afcsndi geschlossen. Einzelne Kümmern 30 Heller. ■ Oester reich-Ungarn: ganzjährig Kr. 12.—, halbjährige Kr. 6.—, viertel]äLrig Kr. 3.—. Für das w . ■ Ausland: Deutschland ganzjährig Mk. 13.70, halbjährig Mk. 6.85, vierteljährig Mk. 3.45, England ganzjährig Shg. 14.—, halbjährig Shg. 7.—, vierteljährig Shg. 3.10, Russlani ganzjährig R. 7.—, halbjährig R. 3.50, vi&rtel- 'ährig B. 1J5, Schweiz, Frankreich, Italien, Türkei, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Griechenland, Aegypten ganzjährig ^rcs. 17,—, halbjährig Frcs. 8.50, vierteljährig 4.25, Amerika ganzjährig Doli. 3,50, halbjährig Doli. 1.70, vierteljährig Poll, —.85 I? Fj Nr; 21. Wien, 22. Mai 1903 — 25. Ijar 5663, 7» Jahrgang ber sechste Zionisten-Kongress. Das Aktionswimitö hat den sechsten Zionisten-Kongress für den 23. August d. J. uni die folgenden Tage nach Basel einberufen. Die Tagesordnung wir! später bekannt gegeben. ^^^NWWWM^^W^^ Der sechste Kongress. Sonntag den 23. August, wird in Basel der VI. Zionistenkongress eröffnet werden. Auf fünf Kongressen hat der Zionismus durch seine Vertreter öffentlich vor aller Welt Zeugnis abgelegt für das Judentum. Mit achtungsvoller Aufmerksamkeit haten alle gutgesinnten Menschen, Juden und Nichtjuden, die Bestrebungen verfolgt, die darauf ausgehen, einem unglücklichen Volke eine Heimstätte zu schaffen. ■ Viele Missversländnisse mussten während dieser Zeit beseitigt, viel ILebelwollen, viele Anfeindungen ertragen werden. Die selbstlosen, von der breitesten Oeffentlichkeit so leicht kontrollierbaren Anstrengungen mussten sogar die schlimnnsten Verleumdungen erfahren. Alle diese und noch viele andere Hindernisse konnten den Zionismus in seinem Siegeslaufe nicht hemmen. Von mächtigen Regierunjen und einflussreichen Staatsmännern ,als ernster polilnscher Faktor anerkannt, darf der Zionismus nunmehr mit erhöhter Zuversicht und den besten Aussichten a.uf Erfolg an die Erfüllung seines Programmes schreüen. Von der Teilnahme der Juden selbst wird es nun abhängen, ob das Endziel der zionistischen Bestrebungen in Bälde erreicht werden kann oder nicht. Die Zionisten aber dürfen in Wahrheit sagen, dass sie die Erlösung ihres Volkes aus allen ihren Kräften und nicht ohne Erfolg zu fördern bestrebt waren. Die Bestimmungen des Örgan-ißationsstatnks übo den Kongress hurten: § 8. Der Zioraisten-Kongress tagt jedes zweite Jahr an -einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einberufung des Kongresses bestimmt das grosse A.'-C Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechcnscliaitsberichtes des Aktionscomite (A.-C), b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes. c) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungs-Periode. ' d) Wahl des A.-C. und sonstiger Körperschaften fitr die nächste Verwaltungs-Periode. e) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen. n §10. Die Arbeiten eines Kongresses werden nach der vom -III. Kongresses beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. § 11. An den Verhandlungen des Kongresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten teilnehmen. § 12. Jeder Scliekelzahler hat das axtive Wahlrecht zum Kongresse bei erreichtem 18. und da& passive bei erreichtem 24. Lebensjahre. Die Wahlen sind mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses möglichst an ein und demselben Tage in der ganzen Welt vorzunehmen.' Bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginn des Kongresses eine Ersatzwahl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten gleich beim Wahlacts für. den Fall von Verhinderung der Delegierten Ersatzmänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumelden sind. § 13. Die Wahlgruppen sind Hundertschaften. Die Einthealung der Wahlgruppen wird von der Landes-Organisatirn vurgenommen durcli Zuweisung einer Delegierten-Anzahl, welche der Schekelzatiler-Anzahl entspricht, so weit es sich um Ter-