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Die Welt · 1903-05-01 · 18 (1.5.1903) · p. 7

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Journal
Die Welt
Volume
7 (1903)
Issue
18 (1.5.1903)
Article
Jüdische Hausierer
Date
1903-05-01
Page
7 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 18 „Die & Welt6* Seite 7 ihre Grenzen, ihre Schrankem gehabt haben. Iß einer solchen Zeit hfctte ein solches Gesetz geschaffen werden können, nicht aber heute.---Der ganze T«mor ist nicht der der aülmählichen Abschaffung oder Reduzierung des Hausierhandels, sondern die rücksichtslose Auslieferung einer ganzen Menschenklassean fiie Willkür, welcher dieses Gesetz Tür und Tor öffn et« In allen Aasführungen, selbst der dem Hausierhandel nicht besonders wohlwollenden Redner, kehrt der Ausdruck „Willkür" wieder, und doch sollte man glaube», dass jemand, der so« zahlreichen Anforderungen entsprochen hat, wie sie in den wenigsten gewerblichen Beririen gefordert werden, und einmal in den Besitz eines Hausierbuches gelangt ist, vor willkürlichen Anfeindungen gesickert ist. Muss ja der Bewerber um ein Ha\isierbuch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 33 Jahre alt sein (vergebens fragte im Hencnhause Hofrat Jeitteles, warum das bisherige Alter von 30 Jahren erhöht wird, da ja sehr wichtige Funktionen im Staatslebei^ die Mitgliedschaft in den gesetzgebenden Körperschaften selbst, an eine geringere Altersstufe gebunden ist), er muss seit mindestens einem Jahr in dem Bezirke der zuständigen Gewerbeb ehörde seinen Sitz haben, er daif nicM mit einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit behaftet sein, noeh abschreckend (!) entstellt (!) sein, «r muss unbescholien sein (ein Fabriksetablissement darf eventuell auch eim entlassener Zuchthausler errichten)», es darf nichts vorliegen, was ihn nicht vertrauenswürdig (!!) erscheinen lässi Gibt es bezüglich der letzteren Bestimmung eine bessere Charakteristik, wie die von Hofrat Jeitteles Batürlicla ganz ohne Erfolg vorgebrachte: „D&.& ist eine so unbestimmte und dem subjektiven Ermessen des einzelnen Beurteilers überlassene Bestimmung, dass es nicht zweckmässig ist sie in ein Gesetz aufzunehmen." Beim Zutreffen aller dieser Bedingungen und Zuerkennung an den Bewerber, wobei der jüdische Gesuchsteller sich gewiss nicht eines allzu grossen Entgegenkommens zu erfreuen hat, wird ihm nicht etwa das Hausierbuch für so lange erteilt, bis er sick etwas zuschulden kommen lässt; er erhält es stets nur für ein Jahr, vor dessen Ablauf er wieder alle Bedingungen, nachweisen muss. Auch muss er — was bei keinem einzigen Berufe oder Gewerbe zutrifft — die Erwerbsteaer samt Zuschlägen im vorhinein entrichten; die Bemessung erfolgt auch nicht wie bei de» anderen Gewerben durch eine Kommission mit dem bezüglichen Rechtsmittel verfahren; dieHöhfe der sofort zu erlegenden Steuer bestimmt ein Beamter, gegen dessen Ausspruch wohl the<rretisch berufen werden kann, dem aber praktisch der Hausierer entsprechen nruss, weil ja „vorgängige Entrichtung" Bedingung der Hausierberechtigung ist. Dass die »Hochschätzung" der jüdischen Hausierer in umgekehrtem! Verhältnisse zu dezr Judenfreundlichkeit des Beamte» steht, liegt auf der Hand; Einschätzungen auf Grund eines angenommenen Einkommens von K 4000.— und mehr (die VIII. Rangklasse, in welche Minis-terial-Vizesekretäre,Staatsanwalt- Substituten, Steuer-Oberinspektoren u.dgl. gehören, beginnt mit einem reinen GehaHe von K 3600.—) gehören durchaus nicht su den Seltenheiten. All diese geschilderten Verhältnisse und die zum Teile nur angedeutetem Fangarme des Hausiergesetzes lassen die gewiss wenig beneidenswerten Verhältnisse erkennen, unter denen ein jüdischer Hausierer sein Brot sucht unfi nicht immer findet; es wird begreiflich, weshalb in Oesterreich vom Jahre 1882 bis 1899 die Zatil der Hausierer von 21.816 auf 15.167 fiel, ohne dass deshdb die stabilen Geschäftsleute, deren Zahl von 157.375 auf 310.518 stieg, besser daran waren als in Deutschland, wo die Zahl der Hausierer stetig zunimmt und gegenwärtig 226.00O beträgt. Wenn aber immer nur wider die jüdischen Hausierer der Vorwurf der Arbeitsscheu und des Vermeidens einer produktiven Beschäftigung erhoben wird, dann muss man wohl erwähnen, dass das, was Fürstbischof Jeglic im Hen enhause über die Hausierer aus Krain sagte, gewiss auch auf die aus Galizien vollkommen zutrifft: „Wenn man ciarauf hinweist, man könne diesen Leuten andere Erwerbsquellen zuweisen, so sage ich, es ist niaht möglich, wie jetzt die Dinge stehen, auf andere Erwerbsquellen zu kommen, die ihnen die Existenz möglich machen würden; diese Leute sind auf den Erwerb angewiesen." Die Hausierfrage kann eben nicht losgelöst für sich behandelt werden, sie muss im Zusammenhalt mit einer Reihe von anderen wirtschaftlichen Fragen behandelt werden. Wer dies tut, wird dann mit dem Genannten gestehen : „Ich muss sagen, dass Ich in früherer Zeit auch gegen diese Hausierer war. . . ♦ ffachdem ich aber . . . Land und Leute besser kennen gelernt habe, bin ich zu einer anderen Ueberseugung gekommem." Wenn a.t>er auf irgend eine Gruppe von Hausierern, dann treffen auf die jüdischen Hausierer die Worte zu, welche der wiederholt genannte Fürst A u er s p e r g in dieser Debatte sagte und derer insbesondere jene eingedenk sein sollten, die sich für viel vornehmer als der Hausierer dünken und diesen oft genug zum Ziele schlechter Witze und boshaften, Spottes machen: „Die Verwirklichung des Hausiergesetze s führt zu nichts anderem, als dass eine Klasse von Menschen mehr oder weniger der Willkür preisgegeben wird. Eine solche Gesetzgebung wird einmal über den Gutsituierten, den Reichen, den Wohlhabenden herfallen und trachten, ihn auszurauben, ein anderesmal wird sie über den Aermsten der Armen herfallen und ihm den letzten kärglichen Rest seiner Existenz wegnehmen; sie wird aber immer den Wehrlosen treffen, denjenigen, um dessen Gut man handelt, weil es ungestraft geschehen kann." $ribiir>e. Auffuf! Zur Pflege edler jüdischer Geselligkeit bedarf es vor alicm einer brauchbaren, reichhaltigen Liedersammlung. Unser „Tereinsliederbuch für Jung-Juda" dessen erste Aliflage nunmehr fast gänzlich vergriffe n ist war bestimmt, diesen Platz auszufüllen und hat auch, trotz zahlreicher Mängel, zweifellos viel zur Hebung der Geselligkeit in jüdischem Kreisen, insbesondere in jüdischen Vereinen, beigetragen. Wenn wir heute an die Herausgabe einer z w e i - t e n , w e s e n 11 i c h verstärkten Auflage treten, so geschieht es in ier sicheren E rwartung eifrigste r Mitarbeit seitens unserer Freunde, und wir richten daher an alle Vereiin vorstände den Appell, alle Vereinslieder, und zwar bei eigener Sangweisc mit Noten, uns baldgefälligst einzusenden; ebenso bitten wir alle, die über eigene sangbare Lieder oder Liederkorn Positionen verfügen, um umgehende Mitteilung. Schliesslich mögen auch jene, weiche uns mit Wünschen oder Ratschlägen irgendwelcher Art zur Seite stehen wollen, sich schnellstens mit uns im Verbindung setzen. Schon jetet können wir versichern, dass die zweite Auflage ausser den bisherigen gründlicli gesichteten Liedern zahlreiche neue, jüdischen und allgemeinen Inhaltes enthalten wird, u. a. auch, viele jüdisch -deutsche und h e b r ä i - scheLieder, Vor allem wird sich die zweite Auflage durch Aufnahmederwe nigerbekannte «Noten texte auszeichnen und. damit ein schon in der ersten Auflage gegebenes Verspjechcni einlösen. Mit jüdischem Turnergruss Jüdischer Turnverein „Bar Kochba", Berlin, Gr. Hamburgerstr. 13/14. Jüdische Toynbee-flsille in Wien. Es hiesse Eulen nach Athen -tragen, wenn man der jüdischen Bevölkerung Wiens noch übdieses so wohltätig wir-

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