Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 7 (1903)
- Issue
- 16 (17.4.1903)
- Article
- Die rumänische Judenfrage im österreichischen Abgeordnetenhause
- Date
- 1903-04-17
- Page
- 6 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 6 ,oW« A^WettS* statuiert, dass der Erwerb von Grundbesitz nur jenem, der die politischen Rechte besitzt, folglich nur dem, der im Besitze, des Staatsbürgerrechtes sich befindet, gestattet ist -r- oder wie es im Gesetze heisst* #Das Recht, Realgüter zru besitzen,, ist ein politisches- und kein hürge^^ Die Signatarmächte des Berliner Staatsvertrages verhielten sich anfänglich ablehnend, in der Folge aber überreichten Deutschland, England und Frankreich am 8. Februar 1880 eine identische Note, in welcher sie die Unabhängigkeit Rumäniens anerkennen und bezeichnend genug Folgendes erklären: „Die Regierung kann die ihr bekanntgegebenen neuen Verfassungsverfügungen nicht als den Absichten, von welchen die Unterzeichner des Berliner Vertrages geleitet waren, entsprechend ansehen; jedoch im Vertrauen auf den Willen der fürstlichen Regierung, sich in der Anwendung dieser Verfügungen dem liberalen Geiste, welcher die Mächte beseelte, zu nähern und von den formalen gegebenen Versicherungen Kenntnis nehmend, hat die Regierung beschlossen, das Fürstentum Rumänien als unabhängigen Staat anzuerkennen, um damit der rumänischen Nation den Beweis der Freundschaftsgefühle zu liefern." Wie Rumänien seine Versicherungen gehalten hat, geht aus der Tatsache hervor, dass seit 1879 bis heute bloss etwa 200 Juden und auch diese nur mit schweren Geldopfern das Staatsbürgerrecht erlangen konnten — von welchem überdies die vor erhaltener Emanzipation geborenen Kinder ausgeschlossen sind — und das seither die folgenden fremden- und judenfeindlichen Gesetze beschlossen worden, sowie Reglements, Verordnungen und Erlässe der königlichen rumänischen Regierung und ihrer Behörden ergangen sind. (Nun folgen 35 solche Gesetze resp. Verordnungen und Dekrete.) Angesichts dieser exzeptionellen Verhältnisse ist es eklatant, dass der Gerechtigkeit und Humanität zum Hohne, dem Willen der Signatarmächte zuwider und entsprechend seinen eigenen formalen Versicherungen Rumänien in seiner Gesetzgebung und Verwaltung entgegen den Bestimmungen des Artikels 44 des Berliner Staatsvertrages vom 13. Juli 1878 die Verpflichtung „zur politischen und bürgerlichen Gleichstellung und Gleichberechtigung aller in Rumänien lebenden Konfessions- und Religionsangehörigen" ' mit den . eingeborenen Rumänen, sowie „zur Behandlung' der in Rumänien lebenden Staatsangehörigen aller Mächte, ohne Unterschied der Religion, auf dem Fusse vollständiger Gleichheit und deren Zulassung zu allen öffentlichen^ Aemtern, Funktionen und Ehrenstellen/ gleichwie die eingeborenen Rumänen — nicht nur nicht erfüllt, sondern die offenbar diametral entgegengesetzten gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsverfügungen erlassen hat. Diese politische und bürgerliche Entrechtung und dieser wirtschaftliche Boykott bewirkte zahlreiche Auswanderungen der Juden aus Rumänien, welche insbesondere nach den| Exzessen und Plünderungen vom 17. und 23. November 1898 in Bukarest und vom 16. Mai 1899 in Jassy bedeutende Dimensionen angenommen haben. Hierauf folgt die Interpellation wegen der Lage der Armenier und die Antragsteller erklären: Angesichts der geschilderten Zustände einerseits über die Rechtlosigkeit der rumänischen Juden, bezüglich deren ausser den angeführten Gesetzen, Reglements und Regierungsverordnungen noch vielfache andere krasse Ausnahmsbestimmungen zum Nachteile der Juden bestehen, die ihnen jede Lebensmöglichkeit benehmen — anderseits über die Rechtsunsicherheit der armenischen Christen ist es eine auf den Grundsätzen des internationalen Rechtes und de* ewigen Gerechtigkeit beruhende heilige Pflicht der Signatarmächte des Berliner Vertrages, und somit auch unseres Kaiserstaates, auf die endliche Durchführung der zitierten Vertragsbestimmungen zu dringen. Die Unterzeichneten stellen daher an die k. k. Regierung und an Seine Exzellenz den Herrn k. k. Ministerpräsidenten die Anfrage: „„1. Hat die k. k. Regierung von den geschilderten Zuständen volle Kenntnis? „% Ist die k. k. Regierung und Seine Exzellenz der Herr k. k. Ministerpräsident geneigt, in Ausübung des ihnen auf die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten des Staates gesetzlich zustehenden Einflusses Seine Exzellenz den Herrn k. k. Minister des Aeussern zu veranlassen, bei der königlich rumänischen und kaiserlich türkischen Regierung vorstellig zu werden, und auf die endliche volle und gewissenhafte Durchführung der in den Artikel» $4 ,* 'ui$ ^e^ ^$^atsv^^gei vi^n 13f Jüli 1878 de£; königlich >ümänischßi^, uM Icaiq Mrki8c#en:> Regierung auferlegtenT Verpflicntw en <?u« Wien, 31. März 1903. An die verehrliclie Redaktion der ..„W.elt", WIEN. S ehr geschätzter Herr Redakteur! Durch die Schilderung eines mir befreundeten christlichen Augenzeugen; wurde ich im September v. J. auf die traurige Lage der jüdischen Auswanderer bei ihren Durchzügen durch Wien aufmerksam gemacht. Mein Gewährsmann versicherte mir, dass er öfters in Wien hunderten jüdischer Emigranten begegnet sei, welche hilf- und ratlos, jeglicher Führung bar, mit Frauen und Kindern erst nach langem Umherirren ihren Weg zu den Bahnhöfen fänden. Von durchaus glaubwürdiger Seite in Wien wurden mir diese Mitteilungen meines christlichen Freundes bestätigt. Seitdem ist in diesen bedauerlichen Verhältnissen keinerlei Aenderung eingetreten. Und so besteigen denn jede Woche hunderte armer jüdischer Emigranten, welche nichtrituelle Kost nicht geniessen, hungernd und frierend, buchstäblich oft nur in Lumpen gehüllt, den Zug, um nach fünfundz wanzigstündiger Eisenbahnfahrt erschöpft in Basel einzutreffen. Dank der Opferwilligkeit der schweizerischen Juden besteht in Basel unter Führung des unermüdlichen Präsidenten Herrn I. B o 11 a g - Feucht wangerein vorzüglich organisiertes Hilfs-Komitee, welches sich der jüdischen Auswanderer wacker annimmt. Infolge meines im vorigen Jahre erlassenen Aufrufes an unsere deutschen Glaubensgenossen sind unseren Baseler und Bremer Freunden so reichliche Spenden an Geldern und Kleidungsstücken zugegangen, dass an beiden Stationen zirka 16.000 Emigranten bewirtet- und bekleidet werden konnten. . . , Umso bedauerlicher ist es, dass bislang in Wien die Privatwohl.tätigkeiteszu keiner gleichen Organisation gebracht hat, welche uns unser Hilfswerk in Basel sehr wesentlich erleichtern, vor allem aber den armen Durchzüglern zu einer immensen Wohltat werden könnte. Erklärlich ist diese schmerzliche Tatsache wohl nur dadurch, dass die Mehrzahl der Wiener Juden gar keine Kenntnis davon hat, dass allwöchentlich hunderte von Emigranten ihre Stadt passieren. Ueberzeugt, dass es nur eines Appells bedarf, um auch in Wien die Teilnahme für unsere unglücklichen Brüder wachzurufen und fest überzeugt, dass sich die „Wiener Allianz" einer solchen Hilfsorganisation mit Freuden anschliesst, bitte ich Sie, geschätzter Herr Redakteur, beifolgenden Aufruf nebst diesen Zeilen in ihrer Zeitung aufnehmen zu wollen. In der frohen Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, bin ich, geschätzter Herr, in vorzüglicher Hochachtung In* ergebenster Dr. med. Arthur Kahn. Bonn a. Rhein, in der Passah wo che 1903. « Dringende Bitte an meine Glaubensgenossen in Wien. Liebe Brüder und Schwestern! Seitdem sich die Lage unserer in den östlichen Ländern Europas wohnenden Brüder von Jahr zu Jahr verschlimmert und Abertausenden derselben den Ahasverstab in die Hand drückt, sind diese Unglücklichen ein Gegenstand der Schmerzen und Sorgen für ihre in anderen Ländern wohnenden Stammesgenossen geblieben. Wie vordem in Amerika, so habe ich mir auch hier zu einer meiner ernsteten Aufgaben gemacht, mit meinen schwachen Kräften diesen Aermsten der Armen zu helfen. Stiefkinder kulturloser Länder, die ihnen nur Bedrückung und Verfolgung, aber keinen Schutz zutheil werden lassen, am allerwenigsten aber Erwerbsmöglichkeiten gestatten, ziehen seit Jahren Tausende und Zehntausende dieser Verfolgten — ein Bild wandelndes Elends — durch die westlichen Länder Europas, um für sich und die ihrigen eine sicherere Heimstätte zu suchen, als jene, die sie verlassen* Obwohl nun die Massenwanderzüge heimatloser Juden für