Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 7 (1903)
- Issue
- 12 (20.3.1903)
- Article
- Berlin
- Date
- 1903-03-20
- Page
- 9 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 12 »Die £ Wettf* Seite 9 Deutschland. Berlin. (Jüdische Volksschullehrer.) Eine Petition der israelit. Volksschullehrer des Regierungsbezirkes Kassel, betreffend Gleichstellung mit ihren christlichen Kollegen bezüglich der durch das Gesetz vom 3. Mirz 1897 gewährleisteten Vergütung für die Versehung des KircheLamtes fand bekaDiitlich, nachdem ein Regierungskommissär die unverständliche Erklärung abgab, der ktaat körne hier nichts tun, dieses sei Sache der Verwaltungen und der einzelnen Gemeinden, durch Uebergang zar Tagesordnung ihre Erledigung. In dem Augenblick, wo »das Wort „Parität" so mannigfach interpretiert wird, müss es sc-Li btfremden, dass die israelitischen Volksschullehrer, die, was Studiengang, Bildung und Leistung anbetrifft, ihren christlichen Kollegen würdig an die Seite gestellt weiden können, der Segnungen des § 4 genannten Gesetzes, der für die Verwaltung eines mit dem Schuldienst organisch verbundenen Kirchen amtes ein entsprechend höheres Grundgehalt fordert, verlustig gehen und so zu Lehrern zweiter Klasse hei abgedrückt werden. Die neuerdings erfolgte sophistische Deutung des § 4, wonach dessen Anwendung auf israelitische Volksschulen grundsätzliche, insbesondere aus dem Wortlaute dieser Bestimmung herzuleitende Bedenken entgegenstehen, widerspricht ebenso dem Geiste der Gesetzgebung, wie die anderweitige Auslegung des genannten Paragraphen, dass Kirchendienst kein Synagogen dienst sei und umgekehrt. Einzelne ßezirksr^gierungen gingen noch weiter und verweigerten sogar der geineindeseitig bewilligten Vergütui g des Kirchensynayogendienstes die ei forderliche Genehmigung, obgleich der Staat zu den Kosten dieser Vergütung auch nicht den geringsten Beitrag zu leisten hatte, beziehungsweise leisten sollte. Wie der Regierungskommissär sich die Mitwiikung der Verwaltungsbehöi den zwecks Erfüllung dieser nur zu gerechten Forderung der israelitischen staatlich angestellten Volksschullehrer denkt, bleibt somit ein Rätsel. Unseres Erachtens kann sich die Regierung diesem Ersuchen für die Dau^r nicht entziehen, zumal in den Meisten von den königlich preussischen Regierungen vollzogenen Anstellungsurkunden dem israelitischen Leterer gleichzeitig die Versehung des Synagogendienstes im Hauptamte übertragen ist. Abgesehen von der persönlichem Zurücksetzung des jüdischen Elementarlehrers vor seinen christlichen Kollegen büsst derselbe durch die Vers^ung einer Entschädigung aus § 4 -des Gesetzes vom 3. März 1897 in seiner Geh altsein nähme einen erheblichen Betrag jährlich ein; auch bei der späteren Pensionierung macht sich diese Einbusse empfindlich geltend, da die Ein nahme aus dem Kirchendienste zu dem pensionsfähigen Gehalt gerechnet wird. Wir hoffen, dass im nächsten preussischen Landtage sich eine grössere Anzahl Abgeordnfiter finden wird, welche das dem israelitischen Volksjschullehrerstan d widerfahrene Unrecht gut macht. V elldcht ergibt sich auch bei der erstrebten Revision des Lahrerbesoldungsgesetzes, das so viel Erregung in alle Lehrerkreise getragen hat, Gelegenheit, die in den § 4 hineingetragene Härte zu mildern oder gänzlich zu beseitigen. Russland. Petersburg. Einer soeben erüossenen Entscheidung des dirigierenden Senates gemäss ist es den Juden, welche in einer 50 Werst von der Grenze liegenden Ortschaft angesiedelt sind, nicht gestattet ihren Wohnsitz nach einem anderen Orte zu verlegen. Petersburg. Die von den russischen Blättern verbreiteten Gerüchte von der angeblicher» Absicht des russischen Ministeriums des Innern, das jüdische Nieierlassungsgebiet zu erweitern, werden nun von offizieller Seite gänzlich dementiert. Die offizielle Erklärung besagt, dass das Ministerium des Innern nur den Plan he£&, einige Dörfer im Niederlassungsgebiete, welche auf dun Gebiete des Handels- und der Industrie eine Roll« spielen, in Städte zu - verwandeln und den Juden das Wohnrechtin denselben einzuräumen. Somit haben sich die Hoffnungen, welche unsere Volksgenossen aus dem Niederlassun$?s{r/& biete auf ein« eventuelle Erweiterung des Ansiedlungsrayons setzten, nicht erfüllt. Petersburg. Die jüdische Deputation aus Tiflis, welche, wie wir bereits gemeldet haben, in Petersburg eingetroffen ist, um für die Belassung der zur Ausweisung aus dem Kaukasus bestimmten 120-jüdischen Familien auf ihren bisherigen Wohnsitzen zu petitionieren, wurde dieser Tage von dem in Petersburg weilenden Chef des Kaukasus, Fürsten Galitzin, in Audienz empfan#«en. Der Führer der Deputation, Rabbiner Lewin, lenkte in bewegten Worten die Aufmerksamkeit des Fürsten Gali tzin auf die schädlichen Folgen, wdche den 120 jüdischen Familien durch die angeordnete Aus weisung erwachsen würden, und bat um Aufnebung der Ausv öisungsordre. Fürst Galitzin sagte die Rückgängigmachung der Ordre nicht zu, versprach jedoch, die Angelegenheit durch das Ministerium prüfen zu lassen. Kiew. Wie der „J£iew]janin<c meldet, hat die Kiewer Polizei den Juden gestattet, während der bekannten Kiewer Jahresmesse in Kifew leben zu dürfen, aber ihnen untersagt, in den in den wohlhabenden Bezirken liegenden Hotels und EinkehrhäuserD Absteigquartier zu nehmen. Den Juden wurde der Aufenthalt nur in den schmutzigsten Bezirken von Kiew gestafetet. Die Polizeibehörde wurde beauftragt, für die strenge Durchführung dieser Verfügung Sorge zu tragen und jeflen Juden sofort auszuweisen, welcher sich erdreisten soILte, in einem reineren Bezirke Wohnung zu nehmen. Und so wiederholt sich das alte Schauspiel: Den Juden wirJ das Privilegium zum Besuche der Messen eingeräumt, aber unter Schaffung eines jüdischen Ghetto .... Tagantscha. (Gouvernnm*niTaurien). Wie der „Krymskij Wjestnik" meldet, besitzt ik Ortschaft Tagantscha keinen Aizt, weil die Semstwo sich weigert, jüdischen Aerzten, die sich um den Posten bewerben, die nötige Jahressubvention zu geben. Die Semstwo ntotiviert aber ihre Haltung damit, dass der Gouverneur einen Juden als Arzt der Semstwo nicht bestätigen will. ♦. Tiraspol. Im Landesgerichte von Tiraspol spielte sich unlängst folgender Vorfall ab: Zwei Tataren standen vor Gericht unter der Anklage des Vatermordes. Die Geschwornen wählten zu ibrHm Obmann den Juden Doktor Ig er, einen allgemein geachteten Mann. Der Vorsitzende annullierte aber diese Wahl mit der Begründurg, dass Juden zu Obmännern von Geschwornen nach den Bestimmungen des neuen russischen Strafgesetzes nicht gewählt werden dürfen. Nun ist dieses neue Strafgesetzbuch noch nicht sanktioniert wo rden, sondern liegt im Justizministerium auf. Der Vorsitzende hatte sich nur beeilt, die antijüdischen Bestimmungen des neuen Strafgesetzbuches schon jetzt zur Ausführung zu bringen. Odessa. Der Vertreter der Odessaer Handelsfirma T r a p an i, der Jude Eljfcschew, wurde unlängst vom Odessaer Bezirksgerichte zu einem Monat Arrest verurteilt, weil Eljaschew im Dezember vorigen Jahres sich in Petersburg, wo bekanntlich den Juden der Aufenthalt verboten ist, zwanzig Stunden aufgehalten hatte. Gt. England. London Die Sitzung«» der „Royal Commission on Alien Immigration" dauern, noch immer fort. Immer neue Aussagen von verschiedenen Zeugen werden vernommen und protokolliert, und die Aussagen klingen manchmal echt antisemitisch, keine zugunsten der Einwanderung der armen Juden, Die iLtercssanteste Silzung war wohl die, an der Mayor Evans- Gc rdon am 27. Februar über die Lage der Juden in Russland, Galizien und Rumänien referierte. Mayor Evans-Grordon hat bekanntlich eine Reise nach diesen klassischen Ländern der Judenrot gemacht, um die Ursachen der Auswanderung an Ort und Stelle zu studieren. Mayor Gordon ist, wie bekannt, ein Antialienist und war ^dner der ersten, die die Frage erhoben hatten. In seinem Berichte sagt Mayor G o r d o n für den Kenner der jüdisc-hen Verhältnisse in den obengenannten Ländern nicHs wesentlich Neues. Er konstatiert die uns allen bekannten Tatsachen der Unterdrückung, der jämmerlichen Armut und des Elends, die das Los der Juden in Osteuropa sind. Seine Reise in Russland beschränkte sich auf einige Provinzen. So besuchte er Wilna, Minsk, Pinsk, Lodü, Warschau nnd manche andere Städte Polens und Lithauems. Das grosse Gebiet, das sich zwischen der Weichsel und derWilia befindet, die Gouvernements Kiew, J^katerin slaw, Wolhynien, Podolien und Witebsk, wo die Juden in überwiegender Anzahl leben, kennt er aus eigener Anschauung nicht. Er berichtete ziemlich umständlich über die Gesetzgebung, die in Russland den Juden das Leben unmöglich macht, das heisst über die eigentlichen Gesetze lind die speziellen, sogenannten Maiöresetze. Er zeigt fermir, dass die Vorurteile, die gegen die östlichen Juden am Kontinent wie auch in England walten, und zwar, dass sie sIs wirtschaftliche Parasiten leben, dass sie sich dem Militärdienste entziehen, falsch sind. Er beschreibt das Leben der Juden in manchen Städten, die er die „typischen Ghetlinennt, so zum Beispiel Wilna, Pinsk u, s. w. Er kommt zia dem Schlüsse, dass die Juden bei all ihrer Tüchtigkeit, ja Unentbehrlichkeit, bei allem ihrem Bestreben, im Laiiide redlich zu leben, auf jedem