Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 6 (1902)
- Issue
- 48 (28.11.1902)
- Article
- Die Juden in Sibirien
- Date
- 1902-11-28
- Page
- 4 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 „Die s*s Welt" Nr. 48 nal-russisehen Blattes genügen vollkomihen, um die 'Leidensgeschichte unserer Brüder in Sibirien vollauf kennaiii zu lernen. Aber wir besitzen noch viele andere Daten aus jüngst publizierten russischen Werken über das Leben der Juden in Sibirien, welche die Mitteilung des „Wosstotschnoje Obossrenje" vervollständigen und so in die Geschicke unserer Stammesgenossen in Sibirien tiefen Einblick gewähren. Auf dein ausgedehnten Territorium von West und Ostsibirien leben im ganzen ungefähr 50 000 Juden. Es sind teilweise Verbannte, teilweise ausgediente Soldaten Nikolai'scher Regierungszeit und deren Nachkommen, welche in Sibirien geboren wurden und dort auch die Zuständigkeit erlangt haben. Aber in jedem einzelnen Gouvernement Sibiriens existieren besondere Zirkulare und Verfügungen der Gouverneure^ welche das Leben der Juden in der betreffenden Ortschaft reglementieren. So wurden z. B. aus Tobolsk zahlreiche jüdische Familien ausgewiesen, und zwar mit der Begründung, diese Familien seien nicht nach Tobolsk, sondern nach Tomsk zuständig. Diese Ausweisung war umso befremdender,, als die christliehe Bevölkerung von Tobolsk für die Juden warm eintrat und gegen die Ausweisung protestierte. Dasselbe geschah mit den jüdischen Warenverkäufern im Transbaikalgebiete. Ihnen wurde plötzlich der Aufenthalt in einer Entfernung von hundert Werst von der Grenze und von den dem Zar gehörenden Goldwäschereien verboten und sogar der Verkauf von Waren auf der Durchreise untersagt. Die christlichen Warenverkäufer benützten die Ausweisung der judischen Konkurrenten dazu, um die Preise auf alle Waren in die Höhe zu schrauben. Die jüdischen Warenverkäufer wurden ausserdem gezwungen, die verbotenen Ortschaften binnen 24 Stunden zu verlassen; war es aber hie und da einem jüdischen Warenverkäufer nicht möglich, der Ordre sofort zu gehorchen, so Wurde seine Ware konfisziert. Im Amurgebiete ordnete der General- Gouverneur die Ausweisung der Juden an, welche dort seit 1ST40 lebten. In Irkutsk wurden auf Verfügung des General-Gouverneurs die nicht nach Irkutsk zuständigen Juden ausgewiesen, auch solche Juden, für deren Belassung das Offizierskorps der Irkutsker Garnison warm eintrat. Der jüdische Posamentierer Butom, dessen Arbeiten von den Offizieren Ostsibiriens sehr geschätzt wurden, mussle sich wochenlang gleich einem Verbreeher verbergen, um nicht ausgewiesen zu werden. Ebensolchem Schicksale werden die Juden in den anderen Ortschaften Sibiriens unterworfen. Der General-Gouverneur des Steppengebietes. General Suchotin, hat die. Ausweisung von 60 jüdischen Familien aus dem Gebiete Akmoliusk angeordnet, deren Mitglieder in Sibirien geboren waren und die Zuständigkeit nach verschiedenen Städten der Gouvernements Tomsk und Tobolsk erhalten hatten. Und das alles geschieht, trotzdem die Bedeutung der jüdischen Ansiedler für die Hebung der ökonomischen Lage Sibiriens eine grosse ist. Diese Bedeutung wurde von dem ehemaligen hervorragenden General-Gouverneur des Steppengebietes, Baron v. Taube, der die Ansiedlung von Juden in den ihm unterstehenden "Ortschaften vielfach förderte, weil er in ihnen „ein nüchternes, redliches und arbeitsames Element" sah, das „neuen Zweigen dar Volkswirtschaft neue Wege zu öffnen imstande ist", bereits hervorgehoben. Aber alle diese Verordnungen, welche die Lage der Juden in Sibirien in höchstem Masse schwierig gestalten, entspringen dem Wunsche der administrativen Behörde Sibiriens, den in Sibirien geborenen, dorthin zuständigen Juden die Freizügigkeit in Sibirien nicht zu gestatten. Somit werden alle in Sibirien lebenden Juden de facto noch immer als Verbannte behandelt, die ihren Verbannungsort nicht verlassen dürfen. — Dass es unter solchen Umständen den sibirischen Juden unmöglich ista sich und ihre Familien zu erhalten, ist selbstverständlich. In den entlegenen Ortschaften lebend, von der Verkehrs- und Handelsader abgeschnitten, ist es den sibirischen Juden unmöglich, einem Erwerbe mit Erfolg nachgehen zu können. Und auf diese Sachlage weist der Artikel des national-russischen Blattes „Wosstotschnoje Obosrenje" hin. Da der Petersburger Senat die Einschränkung der Freizügigkeit der sibirischen Juden neulich durch eine Entscheidung sanktioniert hat, so wird die unerträgliche Lage der Juden in Sibirien noch unerträglicher. So heisst es in dem betreffenden Artikel des „Wosstotschnoje Obosrenje" wörtlich: „So lange die sibirischen Juden noch irgendwelches Hecht der Freizügigkeit besassen, vermochten sie sich den schweren Lebensbedingungen anzupassen. Nach der bekannten Entscheidung des Senates aber, welche die Freizügigkeit der Juden auf den Kreis ihres Zustündigkeitsortes beschränkte, und nach der Verordnung der Behörde, Juden keine Pässe auszufolgen, wurden diese Stiefkinder des Rechtes genötigt, ein schreckliches Leben zu führen. Und was waren die Ergebnisse der Beschränkung? Massnahmen gegen die Juden, welche auch den materiellen Wohlstand der christlichen Bevölkerung hart trafen". Das Unbegreifliche aber ist, dass auch den normalen Funktionen des religiösen Lebens der sibirischen Juden Hindernisse in den Weg gelegt werden. So wird von den jüdischen Gemeinden in Sibirien verlangt, dass sie entweder eigene Rabbiner halten oder sich in allen religiösen Fragen an den Rabbiner Von Irkutsk wenden sollen. Während es aber den armen jüdischen Gemeinden absolut unmöglich ist, eigene Rabbiner zu nbeza^hien, ^t^es^ ih^n ebenso unmöglich, nach Irkutsk zu reisen^umal die^meis^ea^i^ja-, sehen Ansiedlungen in einer Entfernung von 1000 und mehr Werst von Irkutsk liegen, wie z. B. die Städte Witim und Olexminsk .u. a. Die Gesuche der jüdischen Gemeinden, die von ihnen Nominierten mit den Funktionen eines Rabbiner-Stellvertreters betrauen zu dürfen, wurden bis jetzt abschlägig beschieden, so dass die Lage der Juden in Sibirien auch in religiöser Hinsicht als Notlage bezeichnet werden kann. Das Blatt „Wosstotschnoje Obosrenje," das sich nicht scheute, den schweren Lebensbedingungen unserer Brüder im völkerarmen und goldreichen Sibirien ernste Betrachtungen zu widmen, hat jedoch diese Erscheinungen noch nicht in ihrer ganzen Düsterkeit geschildert. Die Wirklichkeit ist noch schauriger; bei Gelegenheit werden wir darauf zurückkommen, gt. Die Wiener Kultuswahlen. Die Wahlschlacht hat, wie wir nichtanders erwartet haben, mit dem Siege der herrschenden Partei geendet Mit rund 1400 Stimmen gegen 3300 Stimmen der Gegner ist unsere Liste in der Minorität geblieben. Wir sagen : wie wir nicht anders erwartet haben, denn man weiss, welche Macht in den Händen einer herrschenden Partei liegt, und dass unsere Gegner davon Gebrauch zu machen wissen, haben wir ja schon bei anderen Gelegenheiten erfahren. Aber diesmal haben sie sich selbst übertroffen. Vor den Wahlen hatte ein oppositionelles Blatt von der „Luegerei* in der Kuitusstube gesprochen. Darob herrschte mächtige sittliche Entrüstung in der Seitenstettengasse. A ber bei den Wahlen bemühten sich die Herren mit allem Eifer, diesen Ruf zu verdienen. Die Herren haben ihre bescheidenen Persönlichkeiten mit dem Judentume verwechselt und sich so benommen, wie sie sich gegen die Feinde des Judentums nicht zu benehmen den Mut haben. Die hässlichsten Wahlpraktiken wurden nicht verschmäht, und speziell die „liberalen" Grössen berauschten sich darin, alle die Püffe und Kniffe, unter denen sie sonst in ihrem Kampfe mit den Antisemiten zu leiden haben, einmal anderen auszuteilen. Ein Präludium zur Wahl bildete folgender Brief, der an einige Vertraute versendet wurde: „Sekretariat der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Wien, 20. November 1902. Euer Ho chwohlgeboren! Im Hinblick auf die durch Agitation von gegnerischer Seite sich als gefährdet herausstellende Wahl verdienter Vorstands-Mitglieder, ersucht der Präsident in dringender Weise, umgehendst Adressen Ihrer Bekannten mitzuteilen, an welche in Ihrem Namen die Bitte gerichtet werden soll, an der am 23. d. M. stattfindenden Kultusvorstands-Wahl zuverlässlich teilzunehmen und bitte ich, mir eventuell die entsprechende Anzahl von Visitkarten zur Verfügung zu stellen. Hochachtungsvoll Dr. Lieben." Obzwar das Verlangen vielleicht nicht unbillig wäre, dass der gesamte Kultusvorstand, soweit er nicht selbst kandidiert, sich als solcher im Wahlkampfe neutral verhalte, so wäre dies doch jedenfalls vom Präsidenten zu fordern. Und wenn dieser schon nicht das Taktgefühl hat, unparteiisch zu bleiben, mit welchem Rechte missbrancht er den von dem Gelde aller Steuerzahler bezahlten Generalsekretär und das amtliche Papier der Gemeinde zur Agitation für eine Partei? Und wer ist für die Kultusgemeinde die gegnerische Seite? Wir sind doch nicht Gegner der Kultusgemeinde, sondern der herrschenden Kiique. Und gleich diesem Stückchen ging es fort. Die. Beamten wurden alle zu Agitatoren. Sie schrieben die Adressen für die en masse versendeten Agitationszettel. Diener verteilten sie. Kam der Wähler am Wahlorte an, wurde er sofort von den Toragitatoren erfasst und bearbeitet, und ergab er sich nicht willig, so wurde auch vor Gewalt nicht zurückgeschreckt und in einigen konstatierten Fällen ihm der Zettel aus der Hand gerissen. Er wurde in das neben dem Wahllokale im Gemeindehause liegende Agitationslokal geschleppt und ihm dort ein bereits ausgefüllter „richtiger" Wahlzettel eingehändigt. Während uns die Ausfolgung amtlicher Stimmzettel verweigert wurde, verfügten die gegnerischen Agitationslokale massenweise über dieselben. Und wagten die Zionisten eine Beschwerde über dieses hässliche Wahlgetriebe, so wurden sie brutal angeschnauzt... Und dann erst die Ungehörigkeiten beim Skrutiniumt Wir hätten wahrlich viele Gründe, um diese Wahl in ihren