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Die Welt · 1902-10-31 · 44 (31.10.1902) · p. 6

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Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
44 (31.10.1902)
Article
Zur bevorstehenden Rabbinerkonferenz in Petersburg
Date
1902-10-31
Page
6 (sequence 2)
Language
German
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Seile 6 Jöfe %e^ Mr. 44 muss. Der Unterricht im Hebräischen ist jedem Juden zu erfeilen erlaubt. Weder'Prüfungen, noch irgendwelche pädagogische Fähigkeiten werden von den Melamärm gefordert. Der Cheder kann somit seine wahre Aufgabe nicht »erfüllen, zumal die Schüler, die Talmidim, dem ganzen jüdischen Unterrichte derartiger Lehrer und Pädagogen gegenüber eine nicht genug zu rügende Haltung bekunden. Zur Sanierung dieser Zustände erlauben wir uns,, der hohen Kömmission folgende Massnahmen in Vorschlag zu bringen: 1. Eine Lehrerprüfungsanstalt zu errichten, gleich der, welche in Odessa bereis besteht. Wer einen Cheder eröffnen will, muss vorher einer Prüfung unterzogen werften -mM erst nach bestandener Prüfung soll ihm die Erlaubnis dazu erteilt werden. 2. Die bestenenden Talmud-Thoras müssen geschlossen werden, weil sich geeignete Lehrer für diese Lehranstalten nicht vorfinden. Um jedoch dem völligen Kuin der jüdischen Elementarschule rechtzeitig vorbeugen zu können, muss die Erlaubnis der kompetenten Behörde zur Gründung eines Melamed-Seminars erwirkt werden. 3. Da die national-jüdische Erziehung darunter bedeutend leidet, dass die jüdischen Mädchen ohne hebräischen Unterricht erzogen werden, so muss die Rabbinerkonferenz dafür Sorge tragen, dass überall, wo es nottut, Chadarim Y banoth, Mädchenschulen, eröffnet werden sollen, wo die Mädchen eine tollständig jüdische Ei ziehung gemessen könnten. 4. Die Rabbinerkonferenz muss auch dafür Sorge tragen, dass dem hebräischen Unterricht in den jüdischen Volksschulen mehr Lehrstunden eingeräumt werden sollen und dass in den allgemeinen Mittelschulen die Lehrzeit für den hebräischen Unterricht für Schüler jüdischer Nationalität erweitert werden soll/ Die Reform des Eherechtes im russischen Judentum. Eine der sichersten Garantien für die Fortdauer und die normale Existenz eines Volkes ist die selbständige Jurisdiktion. Das jüdische Volk hat durch alle Jahrhund erte des Diasporalebens, durch die verschiedenen Schicksalfügungen, die es erlebte, sein bestes Gut rein und unversehrt aufbewahrt — nämlich seine Rechtssatzungen. Die jüdische Rech&lehre stand nie still, befand sich im steten Fluss und entwickelte steh schritthaltend mit der Zeit Mit der französischen Revolution aber und mit der darauffolgenden Emanzipation der Juden in den westeuropäischen Staaten wurde den Juden ihre eigene Jurisdiktion entzogen, und sie wurden den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. Aber das jüdische Familien- und Eherecht wurde doch in manchen Ländern nicht aufgehoben mit Rücksicht auf die traditionellen Gesetze und Bräuche. So z. B. in Oesterreich (vergl. a. b. Gb., § 123—136). In den Ländern aber, wo die Juden vollständig emanzipiert sind und wo noch ausserdem nur die Zivilehe staatliche Bedeutung hat, haben die Juden alle ihre besonderen Rechte inbezug auf Ehe und Familienleben eingebüsst und spüren es in sehr bemerklicher Weise. So in Italien, wo die von der jüdischen Gesetzgebung sanktionierte Ehescheidung nicht giltig ist und die Scheidung einer jüdischen Ehe auch nicht mehr möglich ist. Die Juden von Russland und Polen hatten mehr als alle anderen dieses Privilegium bewahrt, im rechtlichen Leben ihre eigenen Wege zu gehen, sich nach eigenen Gesetzen zu richten. Ihre innere juridische Organisation war von staatswegen anerkannt, und dieser Umstand trug ungemein viel dazu bei, das Gefüge des jüdischen Nationalbaues durch alle Stürme und Ungewitter hindurch zu retten, die Integrität des jüdischen Volkes zu bewahren. Die russische Regierung hat es zwar zu wiederholtenmalen versucht, den Juden ihre Jurisdiktion zu entziehen und hat es auch in mancher Hinsicht und Beziehung durchgesetzt, so z. B. wurde den Rabbinern tatsächlich die Rechtsprechung in Zivilprozessen unter Juden entzogen. Aber auf einem Gebiete, das das heiligste enthält, was die Juden besitzen, was die Grundlage ihres so viel und mit vollem Recht gerühmten Familienlebens bildet — im Familien-und Eherecht — liess man den Juden freie Hand. Aber auch seine Stunde hat geschlagen. Die russische Regierung geht in ihrem Bestreben, die Rechtsverhältnisse in ihrem gewaltigen Reiche zu uniformieren, ans Werk, um auch diesem autonomen Rechtsleben ein Ende zu machen. Dem nunmehr kodifizierten, in das allgemeine russische Gesetzbuch aufgenommenen jüdischen Eherecht liegt zwar die jüdische Gesetzgebung zugrunde, aber nichtsdestoweniger finden sich darin mehrere und sogar sehr bedeutende Abweichungen, wie auch solche Satzungen, die mit dem jüdischen Rechte in vollem Widerspruch stehen. Wir wollen nur die bedeutendsten Punkte hervorheben. So z. B. wurde die Leviratsehe, die famose „ChläluÄa^ wie auch das Gesetz von der „Aguna" aufgehoben. Nach dem jüdischen Gesetze nämlich, einem Gesetze, das nach der Meinung des Üaimonides (vgl. More Nebuchim III, 49) noch aus der vormosaischen Zeit herstammt, muss die Witwe, falls sie kinderlos ist, vom Bruder des verstorbenen Gaiffceu entweder geheiratet werden oder von ihm d'ie Befreiung, die v,Lös%ng*' bekommen/Dieses Gesetz war immer ein wunder.Pttakt in der jüdischen Gesetzgebung, da die Witwen gar häufig von der Willkür des Schwagers abhingen. So war es auch mit dem „AgunaÄ-Gesetze, wonach die Frau, deren Mann ver- Fchollen ist, nie wieder heiraten konnte. In den positiven Rechtsbestinimungen des neuen russischen Gesetzes über die jüdische Ehe dagegen wurde ein Gesetz von hoher Bedeutung, wie das Verbot derfehe eines Könens mit einer geschiedenen Frau, nicht mit einem einzigen Worte erwähnt, so dass der Rabbiner sich künftighin nicht weigern können wird, eine solche Ehe, die gegen das jüdische Gesetz verstösst, zu segnen. Ebenfalls wurden Eheverbote unter solchen Verwandten eingeführt, wo nach mosaischem Recht die Ehe gestattet ist. Bezüglich der Scheidung wird die wichtige Neuerung eingeführt, dass in gewissen Fallen die Staatsanwaltschaft, die Trennung der Ehe-fordern kann. Wir wollen weder an der neuen Gesetzgebung Kritik üben, noch wollen wir uns in eine juristische Diskussion darüber einlassen. Wir wollen nur die prinzipielle Bedeutung für das russische Judentum erörtern. Sine der wichtigsten folgen wird die Schwächung des Einflusses und der Bedetrtung der Rabbiner und der jüdischen Gesetzgebung überhaupt sein. Zwör an und für sich gut und sogar in manchen Funkten vielleicht erwünscht, kann die Reform unmöglich zu dem gewünschten Resultat führen. Denn jede Rechtsreforra kann nur dann Wurzel fassen und nützlich sein, wenn sie aus dem Volke und seinen Bedürfnissen selbst stammt. Wenn sie aber dem Volke von aussen oktroyiert wird, wird sie trotz der besten Absichten nichts erzielen und weder Verständnis noch Anerkennung beim Volke finden. Wir können uur bedauern, dass in solch einer wichtigen Reform, Sie wahrhaft heilsam sein könnte, die Initiative nicht vom Volke selbst ausgeht. „Die Geschiente ist die Lehrerin des Lebens," sagt ein alter Spruch, und seine Wahrheit bewährt sich auch an diesem Beispiel. Wir können auch aus diesem Ereignis eine Lehre ziehen, eine Lehre, die wir unseren Kultur- Zionisten, welche die Gegenwaftsarbeit an die Spitze stellen, möchten, vorhalten und einschärfen möenten, dass das Leben des jüdischen Volkes, solange dasselbe unter den gegebenen Umständen lebt, nicht in seinen eigenen Händen liegt, und deshalb aller inneren wirklich radikalen Reform die Autonomisierung des jüdischen Lebens vorangehen müss# A. C o r a 1 n i k. Die Juden in Russland. Berisslaw. Die jüdischen Ackerhau- Kolonien im Gouvernement Cherson leiden seit geraumer Zeit, wie die Zeitschrift „Juga meldet, unter den räuberischen Ueberfallen von Banden, welche die von den Kolonien nach den Städten führenden Landstrassen und Wege unsicher machen. Die jüdischen Ackerbauer aus den Kolonien Seidemiuucha und Bobrowy-Kut sind jetzt ausserstande, ihre landwirtschaftlichen Produkte nach Berisslaw zu führen, weil sie auf der J'ahrstrasse von den Banden aufgelauert und beraubt werden. In der abgelaufenen Woche wurden den jüdischen Kolonisten 40 Säcke Roggen geraubt und schwere Misshandlungen zugefügt. Auch die Landstrassen nach N-ukolajew sind unsicher, weil in Konstantin owka sich eine Bande gebildet hatte, welche die Juden überfällt und beraubt... * Kiew. Die Universität zu Kiew hat, wie die vNo#oje Wremja" meldet, das Unterrichtsministerium ersucht, die Aufnahme von sechzehn Juden zu gestatten, welche das Gymnasium mit der silbernen Medaille absolviert haben. Wiewohl das akademische Jahr bereits begonnen Hai;, ist dieses Gesuch der Universität bis jetzt noch nicht erledigt worden. * Nowosybkow. Der Jude Jankel Sereb^rjanikow, welcher in diesem Jahre die städtische Schule von Nowosybkow absolviert hat, unterbreitete dem Kaiser von ffcussland eine Bittschrift tun Aufnahme in die Steigerschule Tön Lissitschangk auf Staatskosten. Die Bittschrift wurde dem Domänenminister, von diesem dem Chef der Bergwerksverwaltung Südrusslands übersendet, wo sie bis jetzt unerledigt blieb.

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