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Die Welt · 1902-10-02 · 40 (2.10.1902) · p. 3

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Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
40 (2.10.1902)
Article
Die wichtigsten gegen die Juden gerichteten rumänischen Gesetze
Date
1902-10-02
Page
3 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 40 „Die # Welt" Seite 3 Die wichtigsten gegen die Juden gerichteten rumänischen Gesetze. 1864. Gesetz, welches den Juden den Advokatenstand Terschliesst. 1866. Konstitutidn, deren Artikel 7 alle Juden zu Fremden macht. 1873,28.März. Gesetz, welches den Juden den Spirituosenhandel untersagt 1881, 6. April. Gesetz, welches der Polizei das Recht der Hausdurchsuchung und Ausweisung zugesteht. 1881, 4. Juli. Gesetz, weiches die Berufe der Geldwechsler und Kommissionäre ausschliesslich den Rumänen vorbehält. 1883, 18. Juli. Gesetz, wodurch die Lotterien unterdrückt wurden. (Mehr als 1000 jüdische Familien sind durch dasselbe brotlos geworden.) 188t, 17. März. Gesetz, welches die Kolportage verbietet. (5000 jüdische Familien hierdurch ihres Erwerbes beraubt.) 1884, 8. Juni. Gesetz, welches den Juden das Plaidieren vor den Friedensrichtern untersagt. 1886, 1. März. Gesetz, durch welches bloss die Rumänen berechtigt sind, Mitglieder der Handelskammer zu werden. 1887, 16. Februar. Ministerial - Verordnung, durch welche untersagt wird, die Juden als Einnehmer der Kommunalsteuern zu verwenden. 1887, 28. Februar. Gesetz, durch welches vorangegangene Ministerial-Verordnungen bestätigt werden, wonach die Juden vom Tabakhandel, den öffentlichen Aemtern and Arbeiten ausgeschlossen und jenen Rumänen Strafen angedroht werden, welche Juden im Detailhandel verwenden. 1887, 10. Mai. Gesetz, welches das Recht der Juden beschränkt, Direktoren von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu sein. 1889, 6. Februar. Gesetz, durch welches verboten wird, den Juden wichtige Arbeiten bei Eisenbahn bauten anzuvertrauen. 1889, 23. März. Gesetz, durch welches die Zahl der Juden bei Privat-Eisenb ahn bauten auf 40°/0 sämtlicher verwendeter Arbeiter beschränkt wird. 1893, 14. Jänner. Gesetz, welches die Verwendung von Juden im öffentlichen Sanitätsdienste in jeder Art verbietet. 1896, 6. Juni. Gesetz, welches die Wohltat des kostenlosen öffentlichen Unterrichtes den Rumänen allein vorbehält, die Zulassung der Judenkinder (gegen Bezahlung eines Schulgeldes) aber erst dann gestattet, wenn nach den Rumänenkindern Platz übrig bleibt. 1898, 23. Mai, Gesetz, durch welches die Juden vom Mittelschul- und Hochschulunterrichte ausgeschlossen werden. 1901, Dezember. Gesetz, welches den Juden den Ausschank von ßier und Kaffee, dann den opezereiwaren- und Gebäckhandel in den Land bezirken verbietet. 1902, März. Gesetz, welches die Verwendung jüdischer Arbeiter in jeder Art von Handel oder Gewerbe verbietet. Art. 4. Die Fremden (das heisst die Juden), welche das Recht einen Handel oder ein Gewerbe auszuüben, erlangen wollen, müssen den Nachweis erbringen, dass in ihrem Vaterlande den Rumänen die gleichen Rechte zugestanden sind. Art. 56 schliesst die Juden aus den Fachschulen aus. Art. 64 beraubt die Juden des Rechtes, Mitglieder der Zünfte zu werden und an deren Versammlungen teilzunehmen. Diese Liste , könnte noch bedeutend vergrössert werden, besonders in Bezug auf die Schulgesetze. Ihr Zweck ist aber nur, die Richtung der rumänischen Gesetzgebung zu kennzeichnen. Diese ging darauf hinaus, die Juden aus dem Handel auszuschliessen und in das Handwerk hinüberzudrängen. Die Juden fügten sich diesen Bestrebungen und bilden heute einen sehr grossen Teil des rumänischen Handwerkerstandes. Von 1885 bis 1892 ist die Gesetzgebung bestrebt, die Juden aus dem Mittelstande hinauszubringen und sie durch Beraubung der Möglichkeit der Kindererziehung auch auf ein tieferes Bildungsniveau hinabzudrücken. Dann kommen die Gesetze von 1902, welche ihnen überhaupt jede Arbeitsgelegenheit nehmen. Erste Landeskonferenz der russischen Zionisten in Minsk. Von unserem Berichterstatter, Die Rede Achad-Haams. In der Abend-Sitznng von Sonntag den 7. d. M. erstattete der hebräische Schriftsteller IL Gins borg (Aehad-Haam) sein Referat über nationale Erziehung voooi theoretischen Gesichtspunkte. Der Redner, mit rauschendem Applaus und Hedad-Rufen akklamiert, begann damit, dass er eine Lücke füllen wolle, die der Vorsitzende, offen gelassen' habe. Im Programm, der Konferenz sei die Hede von nationaler Erziehung. Als der Redner aufgefordert wurde, in der heutigen Versammlung darüber zu referieren, sei er sich darüber klar gewesen, dass es sieh um eine Paraphrase des unglückseligen Wortes Kultur handle. Diese Umschreibung sei aber ungenau. Wir müssen genau unterscheiden zwischen nationaler Kultur, d. h. der Summe materieller und geistiger Güter, welche ein Volk geschaffen und erworben hat und menschlicher Gesittung, d. Ii. der geistigen Entwicklungsstufe, auf der sich irgend ein Geschlechtsalter befindet. Der Redner wolle nun zuerst von der Nationalkultur des jüdischen Volkes sprechen, die wir im Laufe von Jahrtausenden mit vieler Mühe uns geschaffen und angeeignet haben und die wir weiter wahren und entwickeln müssen; sodann werde er auch auf unseren Gesittungszustand und auf die Mittel zu sprechen kommen, deren wir uns zur Hebimg unseres gegenwärtigen geistigen Niveaus bedienen müssen. Vor der Entstehung des politischen Zionismus — Redner müsse übrigens bemerken, dass auch der alte Zionismus eine politische Grundlage gehabt habe — sah man es als selbstverständlich an, dass die Zionisten auch unsere nationale Kultur pflegen müssen. Der neue Zionismus beschränke sich aber allzusehr auf die politische Tätigkeit. Nicht als ob die Leute, deren Ideal die Wiedergeburt des jüdischen Volkes ist, keinen Sinn für die jüdische Kuli in* hätten; sie sind bloss dagegen und halten es für unnötig, dass der Zionistenkongress die Kulturarbeit sanktioniere. Allein wir Kulturzionisten betrachten die Zustimmung des Kongresses als eine Notwendigkeit — nicht für die Kultur, die sich von selbst entwickle, sondern für den Zionismus, der einer kulturellen Grundlage nicht entbehren könne. Der Referent glaubt nicht, dass es in dieser Versammlung jemanden gäbe, der das Vorhandensein einer spezifisch jüdischen Nationalkultur leugnet; hingegen sei ihm bekannt, dass sieh auch unter den Zionisten Leute von eigentümlicher Anschauung befinden, welche glauben, nur die .Bibel sei ein reines Produkt des nationalen Geistes, die, ganze nachbiblische Literatur jedoch trage die Merkmale des Gohrs an sich. Diese Anschauung ist nach Redners Ansieht grundfalsch. Derselbe Geist, der unter günstigen Umständen die Bibel geschaffen hat, habe in minder günstigen Verhältnissen, andere Schöpfungen hervorgebracht, in denen sich sein Wesen nicht minder treu wiederspieglo. Derselbe sittliche Ernst, dieselbe unbeugsame Konsequenz, die unsere Propbeten, die Verkünder des Ideals einer universellen Gerechtigkeit, kennzeichnet, sei auch-den Rabbinen des Talmud und des Schulchan-Aruch eigen. Unsere Aufgabe sei es, das gesamte historische Kulturgut des jüdischen Volkes zu wahren. Befänden wir uns in glücklicheren Lebensbedingungen, so würden wir möglicherweise auch in der Gegenwart wahrhaft originelle Kulturwerke hervorbringen können. Unter den jetzigen Umständen sei jedoch nichts dergleichen zu erhoffen. Unsere Tätigkeit müsse daher auf die Wahrung und Pflege unserer individuellen Güter wie auf die Regenerierung unseres Volkes im eigenen Lande gerichtet sein. Erst das wiedergeborene, das land-

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