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Die Welt · 1902-09-26 · 39 (26.9.1902) · p. 3

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Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
39 (26.9.1902)
Article
Das neue rumänische Handwerkergesetz
Date
1902-09-26
Page
3 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 39 „Die & Welt** Seite 3 Drängens des Herrn C. Mill zu dieser Erklärung nicht hatte verstehen wollen. — Wäre dieser Paragraph im Gesetze enthalten, es hätte das eine gewisse Bedeutung, so ,aber bürgt uns nichts dafür, dass nicht morgen, wenn Rumänien die schwebenden Finanzangelegenheiteii geordnet haben wird, ein anderer Minister kommt, „der Joseph nicht kennt". Von diesem Paragraphen abgesehen, ist alles beim Alten geblieben. Die drückendsten Bestimmungen sind: Art. 59. Um eine Genossenschaft zu bilden, ist es nötig, dass wenigstens 5 0 Handw erker da sind, Meister und Arbeiter zusammen, die die freie - Ausübung der bürgerlichen und; politischen Rechte geniessen. Art. 04. Jede Genossenschaft muss ihr Statut votieren. Art. 65. Die Statuten enthalten al 2. die Rechte und Pflichten der Mitglieder, 3. die Höhe des Beitrages, den jedes Mitglied leisten muss, 6. die Bestimmungen in Bezug auf die Verwendung und Verwaltung des Genossenschaftsvermögens. Art. 08. Jeder Handwerker der Ortschaft ist von rechts wegen und obligatorisch Mitglied der Genossenschaft. Im Art. 90 wird des weiteren bestimmt, dass nur die Handwerker, die bürgerliche und politische Rechte besitzen, an der Wahl des Komitees teilnehmen und an der Votierung und Aenderung der Statuten mitwirken dürfen. Es wird also der jüdische Handwerker gezwungen, einer Kürperschaft anzugehören, deren Gründung ohne und vielleicht gegen seinen Willen geschieht, an deren Statuten er nicht mitarbeiten darf, in deren Leitung er nicht sitzen kann, deren Leitung er nicht mitwählen darf. Und doch bestimmen die Statuten seine Pflichten und die Höhe des Beitrages, den er zu leisten hat, und die Art der Verwaltung des Genossenschaftsvermögens, das mit seiner Hilfe zusammengetragen wird. Art. 74 bestimmt unter anderem: Die Genossenschaften sind verpflichtet, ... 3. Fachschulen und Fortbildungsschulen für Erwachsene zu erhalten. In diesen Schulen muss die Zahl der Rumänen mindestens drei Viertel betragen. Die ganze Wichtigkeit dieser Bestimmung wird erst klar, wenn man weiss, dass es in der Moldau viele Gemeinden gibt, wo weitaus die Majorität der Handwerker Juden sind. Diese Schulen werden also zumeist von jüdischem Gelde erhalten werden. Die jüdischen Kinder aber werden umsoweniger dieselben besuchen können, je mehr jüdische Beiträge ihnen zufHessen. Ein Beispiel zur Illustration: Nehmen wir an, dass in einer Gemeinde 120 jüdische und wirklich fremde und 60 rumänische Handwerker wären, die gleichmässig für die Erhaltung der Schule beitragen, und jeder dieser Handwerker hat ein Kind, das er in diese Schule schicken will, so werden im Falle der liberalsten Anwendung des Gesetzes neben den 00 rumänischen Kindern nur 20 jüdische und fremde zusammen aufgenommen werden können. Ueber die Versammlungen der Genossenschaft bestimmt das Gesetz: Die Handwerker versammeln sich in allgemeinen und speziellen Versammlungen. Der sehr unklare Paragraph 64 des Gesetzes, welchen man so auffassen musSj dass die fremden Handwerker von jeder Generalversammlung ausgeschlossen sind, wird im Reglement dahin erklärt, dass alle Handwerker an den allgemeinen Versammlungen teilnehmen können. Doch bleibt nach wie vor die Votierung und Aenderung der Statuten ebenso wie die Wahl des Komitees den Rumänen vorbehalten, die allein das Recht haben, an den speziellen Versammlungen teilzunehmen, in deren Kompetenz Komiteewahl und Statuten gehören. — Dass in den Handwerkerkammern, die Art. 101 des Reglements einsetzt und deren Befugnisse ziemlich weitgehende sind, kein Jude sitzen darf, ist bei dem Geiste der rumänischen Gesetzgebung so selbstverständlich, dass es hier nur nebenbei erwähnt werden soll. Art. 73 des Gesetzes bestimmt die Einsetzung von Schiedsgerichten. Art. 74 bestimmt, dass zur Wahl in dieselben nur Handwerker, welche im Besitze der bürgerlichen und politischen Rechte sind, befähigt sind. Es ist wohl überflüssig, des Längeren auszuführen, wie vexatorisch diese Bestimmungfür die Juden sein wird, die ganz diesen, aus Konkurrenten und Feinden bestehenden und mit grosser Machtvollkommenheit ausgestatteten Schiedsgerichten preisgegeben sind. Art. 127 und die folgenden des Reglements enthalten die S t r a f b e s t i m m u n g e n. Dieselben liegen zum grossen Teile in der Hand des Genossenschaftskomitees und der Handwerkerkammern. Armer jüdischer Handwerker! Art. 95 des Gesetzes und 141 ff. des Reglements bestimmen, dass bei allen Unternehmungen, und Lieferungen, die Staat, Distrikt, Gemeinde oder irgendwelche Zivil- oder Militärbehörde zu vergeben haben, die Rumänen vorgezogen werden müssen, selbst wenn sie um_5 Perzent teuerer sind. Die Bestimmung, dass dies nur auf Arbeiten bis zur Höhe von 30 00O Frcs. sich bezieht, ist illusorisch, da man jede Arbeit in kleineren Partien vergeben kann. Eine weitere Erleichterung bietet den Rumänen § 142, welcher bestimmt, dass sie nur die Hälfte der nach dem Gesetze für öffentliche Arbeiten verlangten Garantie erlegen müssen. Diese Bestimmungen sind von den grössten Vorsichtsmassregeln umgeben, welche jede Umgehung absolut ausseid iessen. Art. 146 des Reglements bestimmt, ebenso wie § 95 des Gesetzes: Bei allen öffentlichen Arbeiten und Leistungen für Staat, Distrikt, Gemeinde und alle anderen Zivil- und Militärbehörden müssen rumänische Handwerker verwendet werden. Hat man also den Juden von allen öffentlichen Unternehmungen und Lieferungen ausgeschlossen, so verhindert man ihn auch, mit seiner Hände Arbeit daran teilzunehmen. Wer Rumänien kennt, weiss, dass diese Bestimmung allein genügen würde, um die jüdischen Handwerker brotlos zu machen, denn einerseits ist die private Initiative eine sehr geringe, also sehr wenig PriYatarbeit, zweitens dehnen die Behörden, die antisemitische Liga und die rumänischen Handwerker das Gesetz auch auf die Privatarbeiten aus und verhindern jeden (wir kennen Beispiele genug dafür), einem Juden Arbeit zu geben. Wie sich die Zukunft des jüdischen Handwerkers in Rumänien gestalten wird, zeigt uns das Gesetz. Es entsteht also die Präge: was tun? Die Antwort darauf ist einfach gegeben: Fort! Schwerer ist allerdings die andere Frage zu beantworten: wohin?! Sollten sich noch Juden finden, die sich damit trösten, dass nach der Aussage jenes rumänischen Diplomaten das Gesetz milder gehandhabt werden wird, so geben ihm die Handwerker die Antwort darauf: Sie ziehen fort. Dann allerdings wird unser Diplomat nach einiger Zeit recht haben, denn es werden in Rumänien keine jüdischen Handwerker mehr sein. Ben Ezra. Die dritte bulgarische Zionisten-Larcdeskonferenz in Rustschuk. Der Rustschuker Bahnhof war festlich geschmückt und viele tausende von Neugierigen füllten den Perron» Voran standen m Reih und Glied die Turner der Stadt. Durch ihre kleidsame weiss-blaue Tracht, ihre stramme Haltung, die weiss-blaue Fahne voran, fielen unsere jüdischen Burschen besonders angenehm ins Auge. Alles erwartete den Vsrgnügungszug, der die Turner der Residenz samt Gästen, über tausend an der Zahl, zu einem Turnfest bringen sollte. In demselben Zuge befanden uns auch wir, die zionistischen Delegierten, die nach Rustschuk kamen, um dort unsere dritte Landeskonferenz abzuhalten. Ein sonderbares Schauspiel war es, zu sehen —und dies dieae allen denjenigen als Beispiel, die nur immer fürchten, man könnte sie des Verrates gegenüber ihrem Adoptivvaterlande beschuldigen, wenn sie offen ihre Bestrebungen nach ihrer jüdischen Heimat zeigten — wie die Juden Bulgariens ruhig neben den bulgarischen Nationalisten ihren jüdischen Nationalismus hervorkehren :Sie begrüssten mit Hurra-Rufen ihre Brüder und Verbandsgenossen, jene Hessen die Führer ihres Befreiungswerkes hoch leben. Nun setzte sich der kolossale Zug in Bewegung und die zionistichen Delegierten, mit ihren Abzeichen schritten in Reih und Glied als Gäste neben den jüdischen „Junaks* d. i. den „Braven", wie die Turner hier genannt werden, einher* So ging's durch die ganze Stadt und Juden und Christen, die Spalier standen, konnten sehen, wie die Zionisten und die bulgarischen Nationalisten ganz brüderlich zusammen feierten, die einen das Bulgarentum, die anderen das Judentum. Da wir Zionisten es sehr natürlich finden, unsere Gesinnungen und Gefühle immer und überall zu offenbaren, würde ich dies nicht besonders hervorheben, wenn mir nicht daran gelegen wäre, unseren Notabein eine Lektion zu geben, die, wenn sie eine jüdische Persönlichkeit zu empfangen haben, sie durch die kleinsten Seitengassen führen, aus Furcht, man könnte sie auslachen, dass sie einem Juden auch Ehren erweisen. Unter den Tönen der voranschreitenden Militärmusik vor der Präfekfcur angelangt, trennten sich unsere Wege. Die bulgarische» Gäste bereiteten sich für die Vergnügungen der Festlichkeiten vor und wir für die Arbeit. Unsere Mitbürger benützen ihre Ferien, um sich ihrer Freiheit zu freuen und wir, um uns eine solche zu erkämpfen. Am selben Abend noch fanden wir uns schon im Beratungszimmer zu einer Vorbesprechung ein und am nächsten Tage zu einer eigentlichen Vorkonferenz. Immer neue Delegierte langten an. Schon da konnte man sich einen Begriff von der stattzuhabenden Konferenz machen, wenn man sah, mit welchem Ernst die Delegierten, über vierzig an der Zahl, die Sache auffassten und welchen Eifer sie ihr entgegenbrachten. Die Arbeiten der Vorkonferenz erleichterten die Leitung der Konfereenz bedeutend. Am selben Tage wurden zwei Versammlungen einberufen, bei welchen Agitationsreden gehalten wurden. Herr Persiado Romano hielt eine spaniolische Rede und Herr Carl Herbst eine deutsche im aschkenasischen Tempel. Die Begeisterung des Publikums war gross und

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