Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 6 (1902)
- Issue
- 39 (26.9.1902)
- Article
- Dr. Rülf
- Date
- 1902-09-26
- Page
- 2 (sequence 1)
- Language
- German
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Seite 2 „Die x> Welt" Nr. S9 Ueber die Todesursache wird uns mitgeteilt, dass I>r. Rülf auf einem Ausfluge von einem Wagen gestreift wurde und sofort in Ohnmacht fiel. Nach Hause gebracht, verschied er an Herzschlag infolge Aufregung. I)ie Beerdigung fand Montag um 11 Uhr vom Trauerhause in Bonn unter grosser Beteiligung von Zionisten aus Frankfurt, Neuenahr, Wiesbaden, Warschau etc. statt. Am Grabe sprachen Herr Rabbiner Kallischer - Bonn, Herr Dr. Carl eb ach - Memel, Herr Dr. Frank für den deutsehen Rabbinerverband, Herr' Dr. Bodenheimer für das engere A.C. und die deutsche Zentrale, Herr Dr. Wittenberg für die Freunde und Herr Kandidat B e h r für die Verbindung „Rheno-Silesia", Amerika und Rumänien. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat an die Signatarmächte des Berliner Vertrages eine Note wegen der Behandlung der Juden in Eumänien gerichtet. Die grosse transatlantische Republik, welchje bei sich zu Hause die Monroe-Doktrin mit besonderer Energie verteidigt, empfand plötzlieh das Bedürfnis, ihre Stimme gegen die Drangsalierung der Juden in Rumänien zu erheben, und die Berliner Signatarmäehte aufzufordern, Rumänien zur Erfüllung der Bestimmungen des Berliner Vertrages zu verhalten. Die Regierung von Washington begründet diesen ihren Schritt mit den Pflichten der Humanität und der Menschlichkeit, welche alle Nationen und Völker einen. Im Lager der Assimilanten hat die Note der Washingtoner Regierung grosse Begeisterung hervorgerufen. Anders konnte es auch gar nicht sein! Der Mangel an Erkenntnis der historischen Ursachen der Leiden des jüdischen Volkes, die falsche Voraussetzung von der möglichen Milderung der Gegensätze zwischen Nichtjuden und Juden, endlich Lakaienhaftigkeit der Gefühle und Empfindungen haben in den Assimilanten das Verständnis für den wahren Wert von sogenannten Interventionen zugunsten unserer Volksgenossen getötet. In der Geschichte der tausendjährigen Leiden unserer Brüder kann man mehr als einen Versuch einer Intervention zugunsten der Juden nachweisen, die praktisch ganz wertlos blieben, die Lage unserer Volksgenossen nicht um Haaresbreite zu bessern vermochten. Auch die Note der Vereinigten Staaten von Nordamerika "vrird an der Lage der Juden in Rumänien nichts ändern, auch sie wird nichts herbeiführen, was die Begeisterung der Assimilanten rechtfertigen könnte. Will man aber in die wahren Ursachen des Schrittes der Washingtoner Regierung tiefer dringen und die Ursachen näher prüfen, welche die Note der Vereinigten Staaten von Nordamerika herbeigeführt haben, so ergeben, sich untrügliche Beweise, welche die unhaltbare Stellung unserer Glaubensgenossen unter allen Völkern der Erde deutlich illustrieren. Und die amerikanische Note ist nur ein Beweis dafür, dass man auch in der grossen transatlantischen Republik unsere unglücklichen Volksgenossen nicht will, dass man sie um jeden Preis von der Einwanderung nach Amerika zurückhalten will. Nicht die Pflichten der Humanität und der Menschlichkeit, sondern die plötzlich zu lautem Ausdrucke gelangten antisemitischen Gesinnungen sind es, weiche der Washingtoner Regierung die Feder in die Hand drückten und sie sogar zwangen, sieh in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates in Europa einzumischen. Das brutale Vorgehen der Polizei und der Arbeiter von New-York gegen die Juden, welches sich bei dem Leichenbegängnisse des Rabbi Joseph kundmachte, die Ausschliessung der Juden aus amerikanischen Hotels — das sind untrügliche Zeichen für die immer zunehmende antisemitische Bewegung in Amerika^ gleichzeitig! aber auch genügende Erklärungen für die wahre Triebfeder der Washingtoner Note wegen der Behandlung' der Juden in Rumänien.' Hervorragende englische Blätter sind in den Fehler der Assimilanten und deren Anhanges nicht verfallen;; sie haben den Wert der Washingtoner Note richtig taxiert. So sagen „Standard" und „Globe", dass die Note der Vereinigten Staaten von Nordamerika nur durch den in Amerika immer mehr anschwellenden Antisemitismus entstanden, und von dem Wunsche diktiert worden ist, die Einwanderung der Juden nach Amerika wenigstens einzudämmen . . , Für den Zionismus ist die Note des amerikanischen Staatssekretärs Hiay eine Vermehrung der Beweise für die Notwendigkeit der Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für die Juden. Von der Erfolglosigkeit des amerikanischen Schrittes sind alle, sogar die Assimilanten selbst, überzeugt. Wenn dieser Schritt dennoch irgendwelchen praktischen Wert aufzuweisen vermag, so liegt er nur darin, dass man nunmehr: weiss: auch die grosse transatlantische Republik will die Juden nicht, und noch mehr, sie verheimlicht es nicht mehr .... Gt. Das neue rumänische Handwerkergesetz. Im Brennpunkte des jüdischen Lebens in Rumänien stellt seit einiger Zeit das Handwerkergesetz. Seit 30 Jahren arbeitet die rumänische Gesetzgebung systematisch darauf hin, den Juden einen Erwerbszweig nach dem andern zu verschliessen. — Mit dem Ausschlüsse von jedem öffentlichen Staats-, Distrikts- und Gemeindeamt (unter einem öffentlichen Amte ist auch das des Strassenkehrers gemeint) beginnend, entfernte man den Juden allmählich aus der Apotheke, dem Spital, vom Verkaufe von Farben und Lacken, aus der Drogerie, vom Tabakhandel (auch im Detail), von der offiziellen Getreideverniittlung usw.*) Nimmt man noch dazu, dass die militärische Karriere* ebenso wie die Landwirtschaft (Juden dürfen nur in den Stadtgemeinden wohnen) den Judea verschlossen ist, so blieb als Haupterwerbszweig das Handwerk. So kommt es, dass bis vor kurzem weitaus die Mehrzahl der Handwerker in Rumänien Juden waren und dieselben ein ziemlich gutes Auskommen hatten. Nun hat sich auf einmal die Situation geändert. Nicht mehr darf der Jude in Ruhe arbeiten, denn in Rumänien wird das Handwerk gesetzlich geregelt — das heisst in einfacher, sinngetreuer Uebersetzung: Juden hinaus! Als vor etwa sechs Monaten dieses Gesetz votiert wurde, wobei die Regierung sich gerne alle antijüdischen Amendements aufdrängen liess, aber von einer Klarstellung der Situation der einheimischen Juden nichts wissen wollte, da erst ward vielen klar, was die jüdische Masse längst instinktiv gefühlt, dass nämlich für die Juden in diesem Lande kein Platz ist. Auch die Juden des Auslandes wurden sehend und es begann eine förmliche Kampagne in Parlamenten und Zeitungen gegen dieses Gesetz. Heute liegt nun das Resultat dieser Kampagne in Form eines Reglements zu dem Gesetze vor und es verlohnt sich., dasselbe näher zu betrachten. Zum vollständigen Verständnis der Situation muss aber in erster Linie konstatiert werden, dass das Reglement keine Gesetzeskraft hat; das Gesetz bleibt bestehen. Das Reglement kann jeden M,;omjent geändert Verden,, wenn der Minister will. Die wichtigste Aenderung in dem Reglement betrifft den § 4 des Gesetzes, nach welchem Fremde (für uns — Juden), um ein Handwerk in Rumänien zu betreiben, nachweisen sollen, dass in ihrem Vaterlande (welches ist das Vaterland der rumänischen Juden?) für Rumänien dieses Recht besteht. Im Falle dieses unmöglich, sollten sie eine spezielle Autorisation der Handelskammer (in der keine Juden sitzen, obwohl an vielen Orten der Grosshandel in Händen von Juden liegt) erlangen. Diese ungeheuerliche Bestimmung, welche in der Praxis von vornherein den Ausschluss der Juden bedeutet hätte, wurde durch das Reglement in der Weise geändert, dass gesagt wird: Diejenigen,, welche keinem anderen Staate angehören und unter dem Schutze (!) des rumänischen Staates stehen, sind nicht verpflichtet, die Reziprozität nachzuweisen und müssen keine Autorisation von der Handelskammer erlangen. Interessant ist^ dass sich die Regierung bei der Diskussion des Gesetzes im Parlament, trotz allen *) Das Wort „Jude" kommt in der rumänischen Gesetzgebung nicht A^or; doch ist die rumänische Gesetzgebung sehr fremdenfeindlich. Der wirklieh Fremde flüchtet sich vor derselben unter den Schutz seines Vaterlandes. Die 250 000 Juden haben kein anderes Vaterland, sind also dieser Gesetzgebung preisgegeben. Das wissen die rumänischen Gesetzgeber und nützen es weidlich aus.