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Die Welt · 1902-05-02 · 18 (2.5.1902) · p. 6

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Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
18 (2.5.1902)
Article
Könnte man die Bundeslade wiederfinden?
Date
1902-05-02
Page
6 (sequence 2)
Language
German
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Seite 6 ■ -i- „Die £ WeltF :Nr. 18 ausgrobem Missverstand auf die Zeit derPtolemäer bezogen; der wahre Zusammenhang ist jedoch leicht zu erkennen. Ein weiterer Umstand ist auch, dass diese Mittheilung nicht die Bundeslade selbst, sondern vielmehr das in derselben der Gewohnheit nach aufbewahrte Gesetzbuch betrifft, die Bundeslade und das Gesetzbuch theilten jedoch, nach allem zu urtheilen, dasselbe Schicksal. In einer Schrift, die auf arabisch und lateinisch von Fabricius „Opp. Hippolyt." II. 33, sowie auf englisch in „The Ante-Nicene Christian Library", vol. 6, pag. 489 wiedergegeben wird, heisst es nämlich: „Arnims, der Verfasser des Buches der Zeiten, hat gesagt: Im 19. Jahre der Regierung des Königs Ptolemäus wurde den Aeltesten der Kinder Israels befohlen, ihm eine Abschrift des Gesetzes zu übergeben, und er verlangte, dass jeder von ihnen gegenwärtig sein solle, um dasselbe auszulegen. Folglich erschienen die Aeltesten und brachten das höchste Gesetz. Da befahl er, dass jeder von ihnen ihm das Gesetz auslegen solle. Er billigte jedoch die Auslegung nicht, welche die Aeltesten gaben. Und er befahl, dass man sie in Ketten legen und ins Gefängnis werfen solle. Und das Gesetzbuch ergreifend, warf er es.m eine tiefe Grube und häufte sieben Tage lang Feuer und heisse Asche darauf. Darnach gebot er, später, dass man alleUnreinlichkeit derStadt in dieselbe Grube werfen solle, wo das Gesetzbuch lag. Und die Grube wurde bis zum Rande gefüllt. Das Gesetzbuch blieb siebzig Jahre unter der Unreinlichkeit in derselben Grube liegen, gleichwohl wurde es nicht verzehrt, und auch kein einziges Blatt wurde beschädigt. Im 21. Regierungsjahre des Königs Apianutus nahmen sie das Buch aus der Grube, und nicht ein Blatt war beschädigt." Wie eben angedeutet, hat dieser Bericht scheinbar wenig Zusammenhang mit dem Verbergen der Bundeslade, weil der erwähnte König Ptolemäus heisst, ich glaube aber vollkommen berechtigt zu sein, diesen Namen gegen den des Josias zu vertauschen. Die Erzählung handelt nähmlich vom Verbergen des Gesetzes während eines Zeitraumes von „70 Jahren", und dies sind keine anderen als die 70 Jahre der babylonischen Gefangenschaft. Dies geht auch aus dem ganzen Zusammenhange hervor. Der Name des betreffenden Königs hat sich in der Originalschrift nicht vorgefunden. Irgend ein Abschreiber, welcher sich der Sage von der Zusammen beruf ung der 70 Ausleger nach Alexandria erinnerte, hat — den Inhalt missverstehend — den Namen Ptolemäus hinzugefügt, aber der Bericht hat durchaus nichts gemein weder mit der Justinianischen Ueberlieferung, noch mit der älteren Darstellung bei Aristeas. Die einzige Aenlichkeit besteht darin, dass Priester zusammengerufen wurden. Aber auch in diesem Punkte herrscht keine vollständige Uebereinstimmung; denn die von den Ptolemäern Zusammengerufenen wurden freundlich eingeladen und mit Geschenken überhäuft, während in dem obigen Berichte den Zusammengerufenen befohlen wurde, zu erscheinen, und als sie kamen, wurden sie ins Gefängnis geworfen. — Die äussere Aenlichkeit ist so gering wie möglich, und von innerer Uebereinstimmung findet sich keiner Spur. (Schluss folgt.) Eine neue Charteret! Company. Im Nordosten der südamerikanischen Republik Bolivia, angrenzend an Brasilien und Peru, befindet sich das Territorium von Acre. Es ist Urwaldgegend, um die sich eigentlich bis vor kurzem niemand kümmerte. Einige Abenteurer aus der benarchbarten brasilanischen Provinz Amazonas sind nun vor einigen Jahren unter grossen Mühen dort eingedrungen und brachten von ihrer Expedition beträchtliche Mengen von Kautschuk und Gummi mit. So gross war in vier oder fünf Jahren der Handel in dieser Gegend geworden, dass die Interessenten in echt amerikanischer Weise den Beschluss fassten, eine unabhängige, Republik von Acre zu gründen. Doch wurde dieser neue Staat von Brasilien nicht anerkannt, und Bolivia sendete eine Expedition über die Anden, weicheres nach Ueberwindung ernormer Schwierigkeiten, deren kleinste der Kampf mit den Rebellen war, gelang, die Autorität von Bolivia wieder herzustellen. Doch ist es praktisch geradezu ausgeschlossen, dass Bolivien mit seinen kargen Finanzen die Occupation eines von seinem bevölkerten Centrum so weit entfernten und so schwer zugänglichen Districtes auf die Dauer aufrecht erhalten könne. Der natürliche Zugangsweg in diese Region ist nicht vom Westen über die hohen unwegbaren Pässe der doppelten Cordilleren, sondern vom Osten den Amazonen-Strom aufwärts. Während vier oder fünf Monate im Jahre sind der Rio Acre und die anderen Flüsse, welche das in Rede stehende Land durchfliessen — lauter Nebenflüsse des Amazonas — schiffbar, sogar für grosse Schiffe. Die bolivianische Regierung bestrebte sichs daher, um ihre Hoheitsrechte auf dieses Territorium nicht zu verlieren, anderer s eit aber das an Naturschätzen reiche Land auszubeuten,eine Chartered Company zu gründen, welche die Occupation- und die Administration des Acre- Territoriums, das an Fläche so gross ist, wie die Vereinigten Königreiche Grossbritannien und Irland, übernehmen würde. Ein capitalskräftiges Syndicat ist in New-York zu diesem Zwecke gegründet worden. Das Syndicat hat mit der bolivianischen Regierung die nothwendigen Verträge entworfen, welche nun kürzlich durch das Votum des bolivianischen Congresses Gesetz geworden sind. Die unter dem Namen „Acre and Caupolican Chartered Company" concessionierte Gesellschaft übernimmt folgende Verpflichtungen und ertheilt folgende Rechte : Sie übernimmt die fiscalische Administration der ihr unterstellten Territorien, gemäss den bolivianischen Gesetzen und den Satzungen ihres Charters, Die Gesellschaft muss bis 15. Februar 19.03 die Volleinzahlung ihres Minimal-Gesellschaftsvermögens von einer halben Million Pfund Sterling nachweisen. Sie erhält jlas ausschliessliche Privilegium, zu einem festgesetzten Hektarpreise Lehnsbriefe für Kautschuk- und Gummiland oder andere Verwertung des Bodens — so weit er nicht im Privatbesitze ist — zu ertheilen. Sie hat das freie Schiffahrtsrecht auf den territorialen Flüssen und das ausschliessliche Recht der Ertheilung von Passierscheinen auf diesen Flüssen. Ihr allein steht das Recht zu, Erz und andere Bodenschätze zu schürfen. Ihre Gewinste sind €0 Jahre lang frei von allen Abgaben. Sie hat das Recht, Steuern und Zölle einzuheben, wovon sie jedoch 60 Percent an die Regierung abzuführen hat. Doch hat, sie wieder das Recht, hiervon die Kosten der nothwendigen Polizei-und Militärmacht in Abzug zu bringen. Sie hat das Recht und die Pflicht, eine Eisenbahnverbindung mit dem ^bolivianischen Eisenbahnnetze herzustellen. Die Regierung wird am Sitze der Gesellschaft durch einen Präsidenten, ebenso die Gesellschaft in La Paz (der Hauptstadt Bolivias) durch einen Agenten und Delegierten vertreten sein. Differenzen zwischen Regierung und Gesellschaft werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Die Territorien, welche bisher trotz ihres grossen Reichthums an Naturschätzen brach gelegen sind, werden nun — das darf mit Zuversicht erwartet werden — in den Händen capitalskräftiger, weitsichtiger und energischer Nordamerikaner bald von sich reden machen, und es ist nicht zu optimistisch, wenn wir glauben, dass das bisher in der

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