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Die Welt · 1902-03-28 · 13 (28.3.1902) · p. 5

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Journal
Die Welt
Volume
6 (1902)
Issue
13 (28.3.1902)
Article
Rumänisches / -y.
Date
1902-03-28
Page
5 (sequence 2)
Language
German
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IM. 13 ,Die Welt66 Seite 6 Der Jude ist auf diese Weise der Zunfi und der von ihr in Bewegung gesetzten Polizei wehrlos ausgeliefert. Und wenn er schon — nehmen wir das Unglaubliche als Thatsa.che — in der Corporation ist, welche Rechte hat er da? Art. 64. An der Generalversammlung können alle Mitglieder der Corporation theilnehmen, welche volljährig sind und die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte nicht verloren haben. Die Votierung und Modification der Statuten sowie die Wahl des Corporationscomites wird in speeieller, bloss aus jenen Mitgliedern der Corporation, welche sich aller b ü rgerlichen und politischen Rechte erfreuen, zusammengesetzten Versammlungen erfolgen. Ueber die Schiedsrichterwahl der Zunft lautet: Art. 73. Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner geschieht in gesonderten Versammlungen der Patrone und der Arbeiter für die Zeit von drei Jahren. Diese Patrone und Arbeiter müssen volljährig sein und sieh der Ausübung der bürgerliehen und politischen Ee.chte erfreuen. Es kann ihnen durch die Statuten für jede Sitzung eine Vergütung gewährt werden. Und wie steht der Staat den Juden gegenüber? A r t. 95. In allen Unternehmungen oder Lieferungen des Staates, der Distriete, der Gemeinden oder der anderen Civil- und Militärbehörden, welche 30 000 Francs nicht übersteigen, werden die Rumänen bevorzugt werden, selbst wTenn ihre Offerten um 5 Percent theurer als diejenigen der Concurrenten sind. Den in gesetzlicher Weise constituierten Gesellschaften von rumänischen Handwerkern wird gestattet werden, bloss die Hälfte der bei den öffentlichen Licitationen verlangten Garantie zu erlegen. Die oben genannten Unternehmer und f Gesellschaften werden ihre Unternehmungen nicht an andere Personen abtreten können, im 'gegenteiligen Falle verlieren sie von Rechtswegen die ihnen durch die beiden obigen Alineas bewilligten Vortheile. Diese Bestimmungen werden auch in dem Falle angewendet werden, wenn die Unternehmer und die Gesellschaften Zwischenpersonen gebrauchen. In den Bedingnisheften von öffentlichen Arbeiten oder von Lieferungen für den Staat, die Di stricte, die Gemeinden und die anderen Civil- und Militärbehörden wird die Clausel vorgesehen werden, dass der Unternehmer fremde Ha nclwerker bloss in dem von de r Verwaltung, nach der Natur der Arbeiten und nach der Gegen d, in welcher sie a tt s - geführt werden, festgesetzten Verhältnisse verwendet werden können. * Zu dem neuen Gesetz bemerkt ein rumänischer Christ, Herr Const. Mille, der einzige Abgeordnete im rumänischen Parlamente, der in der Debatte für die Juden sprach, Folgendes in seinem Blatte „Adeverul": „In der Generaldebatte über das Handwerkergesetz sagte ich der Kammer : „D as Recht auf Arbeit, auf Ausübung eines Handwerkes von dem Besitz der politischen Rechte abhängig zu machen, ist eine- K r i egserklärung für das f r e m d e Element. Der Geist des Gesetzes ist antisemitisch, dabei ist die letzte wirtschaftliche Krise noch nicht verschmerzt." All das hat in den Kreisen des j ü d i - s e h e n Prol e t a r i a t e s eine wahre P a n i k h e r v o r g e r u f c n, in f o 1 g e dessen das B e s t r eb e n auszu w andern wieder zu einem lärmenden Exodus anzusehwellen droht. Wer trägt die Schuld daran? Die Regierung nvusste voraussehen, dass das jüdische Proletariat, welche infolge der Gesehäftskrise sieh bereits in äusserster Misere befand, in diesem Moment, wo man auf den Wiederbeginn der Arbeit hofft, durch ein Handwerkergesetz, wie das jetzt von dem rumänischen Parlament geschaffene, in Verwirrung und Verzweiflung gerathen und gezwungen sein werde, zu dem einzig möglichen Hilfsmittel zu greifen — zur Auswanderung. Es war also eine Kopflosigkeit von der Regierung, sich einerseits in sinnloser Weise vor dem Auslande zu coinpromittieren, andererseits nutzlos die Aiiswanderimgsbestrebungen zu vergrössern und dadurch dem Lande Unannehmlichkeiten zu schaffen und es in Conflicte mit allen europäischen und amerikanischen Staaten zu drängen, welche die Auswanderer berühren werden. Die Unüberlegtheit wird compliciert durch andere Massregeln, die noch mehr der Intelligenz entbehren. Die Regierung begünstigt durch unüberlegte Massnahmen die Auswanderung, wenn ihr aber die begangene Dummheit zum Bewusstsein kommt, sucht sie durch Polizeigewalt die Folgen derselben zu verhindern. Die jüdischen Handwerker werden daran gehindert, sich zu versammeln, diejenigen, welche die Auswanderung propagieren, werden mit Ausweisung bedroht." * Tins liegt folgendes Circular vor: Uebersehrift: Niedere Handwerkerschule der Stadt Braila. Geehrter Herr! Ich habe die Ehre, Ihnen mitzutheilen, dass die Ateliers dieser Schule regelmässig zu funetionieren begonnen haben. In Anbetracht dessen, dass die im Lande geschaffenen Handwerkerschulen eine eminent nationale Einrichtung sind, mit dem Zwecke, n u r r u m ä n i s c h e H a n d w e r k e r zu schaffen und infolge dessen die Jugend einerseits auf den sicheren und festen Boden des Handwerkes und der Industrie zu leiten, andererseits die ökonomische Hebung des Landes zu sichern und derselben zur Höhe der westeuropäischen Staaten zu erheben. In Anbetracht dessen, dass für die Erreichung dieses Zweckes die von Staat und Gemeinde gebrachten Opfer nicht genügend wären, ohne die wohlwollende Unterstützung eines jeden guten Rumänen. Aus allen diesen Gründen appelliere ich an Ihre p a - t r i o t i s c h e n G e f ü h 1 e und bitte Sie, so oft sie Arbeiten, in den Branchen der beigefügten Liste brauchen, sich gütigst an diese Schule zu wenden, wo Sic nebst anderen Vorth eilen die niederen Preise finden werden. Director . . . (Folgt die Unterschrift eines Griechen.) —y- Verdächtigungen. Nach einer jahrelangen Campagne von Verdächtigungen schlimmster Art, die aber immer in einer ungemein vorsichtigen Weise abgefasst waren, um zwischen den strafenden Paragraphen hindurchzukommen, haben zwei antizionistische Blätter in *der vergangenen Woche ein solches Factum gesetzt, welches die Möglichkeit einer gerichtlichen und öffentlichen Abrechnung bietet. Diesmal ist in der Verdächtigung wahrlich das Unglaublichste geleistet geworden, aber zugleich ist die gewohnte Vorsicht in der Entstellung der Thatsachen vernachlässigt worden. Jetzt wird es diesen Leuten nicht mehr möglich sein, sich zwischen den Strafparagraphen durchzuwinden. Die Verantwortungen sind etabliert und werden getragen werden müssen.

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