Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 16 (5.2.1839)
- Date
- 1839-02-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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m. Jahrgang. Allgemeine No.LG. Zeitung des Zudenthums. bin uvparthciischcs Organ für alles jüdische Interesse (Mit Königl. SäHsüchtr allergnädigstrr Earrcesiion.) Leipzig, den 5, Februar 1839. Zeitungsnachrichten. Metz, 10. Jan. (Leixz. Mg. Zig.). Herr Tsarphati, ein pseudonymer pariser Gelehrter jüdischer Abkunft, der sein Bestreben hauptsächlich darauf richtet, den Mißbrauchen des gegenwärtigen mosaisch-talmudistischen Cultus entgegenzuarbciten, hat in den letzten Tagen des verflossenen Jahres ein Sendschreiben an den Redakteur des Courrier de la Mosidle gerichtet, welches die Beschneidung der israelitischen 9leugeborcn.cn zum Gegenstände der Untersuchung macht. Hr.' Tsarphati sagt: „Man erbaut Findelhäuser, um dem Kindermorde vorzubeugen, begründet Gesellschaften, um der Thierquälerei zu begegnen, widmet dem Zustande der Galeerensklaven und 'Strästinge die ängstlichste Aufmerksamkeit, aber man bekümmert sich nicht um eine Zeremonie des jüdischen Cultus, die besonders an kleinen Orten und auf dem Lande vielen Knaben (??) der israelitischen Glaubensgenossen Leben und Gesundheit gefährdet. Die Beschneidüng war anfänglich eine einfache Operation, wie sie noch jetzt von den Karaiten (den Anhängern des reinen Pentateuchs) (?) ausgeübt wird. Der Talmud verdreifachte die rein mosaische Bcschneidung völlig willßührlich. Daß diese Operation gefährlich ist, geht aus dem Gebete des Operateurs vor der Beschneidung hervor, in welchem Gottes Hülfe erfleht wird, damit aus der Milah keine Gefahr entstehe. Auch liest man im Codex die Vorschrift: „Wenn einem Weibe zwei Knaben in Folge der Beschneidung starben, so soll der dritte Knabe erst beschnitten werden, wenn er älter und kräftiger ist/' Kennt man die Gefahren nicht, denen zarte Kinder unter den Klauen, eines ungeschickten Pcrironisten ausgcsetzt sind? Will sich die Negierung dieser hülflosen Säuglinge nicht annchmen? Oder glaubt sie, das Recht fehle ihr, einzuschreiten? Als Dalberg zum Großherzog von Frankfurt ernannt worden.war, erließ er sofort eine polizeiliche Bekanntmachung in Betreff der Beschneidung. Diese Handlung zeugt von tiefer Einsicht und von dem besten Willen, das Wohl der jüdischen Bevölkerung zu befötdern, und dicse Verordnung verdient eine dankbare Anerkenntniß, als wenn Dalberg alle Rabbinen seines Landes aus der Staatskasse besoldet hätte." (Man sieht, Tsarphati bringt noch einmal zur Sprache, was er schon in seinem zweiten Briefe (s. No. 55 vor. I.) mit Heftigkeit besprochen. Der -Eifer dieses Mannes erkaltet nicht, und das ist gewiß anerkennenswerth, daß aber seine Heftigkeit in Leidenschaft sich verwandelt, ist zu beklagen. Daß er so weit geht, die bürgerliche Stellung, welche glücklicher Weife die Israeliten in Frankreich eknnehmen, zu gefährden, ist verwerflich, obgleich es in Frankreich wirkungslos ist. Ohne die Ueb er treibung der Gefährlichkeit, die er der Beschneidung zuschreibt, zu verkennen, müssen wir gestehen, daß seine früheren Vorschläge, die Beschneider einem geordneten Unterrichte und einem genauen Examen zu unterwerfen, dringend zu empfehlen sind, besonders in Ländern, wo jüdische geistliche Behörden bestehen, von denen sonderbarer Weise noch keine einzige Schritte zur Regulirung dieses Gegenstandes gethan hat, der selbst in Bezug auf kirchlichen Anstand doch so betrachtungswerth ist, wie Einer. D. Redakt.) Itzehoe, 18. Jan. Nachdem die jüdische Angelegenheit Gegenstand der Berathung auf der jütlandischen und Roeskilder Standeversammlung war, ist sie nun. auch auf der holsteinischen zur Sprache gekommen. Hier handelt es sich aber nicht bloß um Wählbarkeit, sondern überhaupt um Befreiung von vielen Beschränkungen, denen sie noch in Holstein unterworfen sind. Jedenfalls läßt cs sich schon jetzt vorausfehen, daß einige Punkte ihrer Stellung wesentlich verbessert werden wird, wenn auch an politische Rechte noch nicht zu denken ist. Das Jtzehoer Wochenblatt spricht sich unter d'em heutigen über die stattgesundenen Debatten folgendermaßen aus. In der Ständcsitzung am 22. Nov. v. I. war an der Tagesordnung die Motivirung einer von dem Vorstände derhochdeutschen israelitischen Gemeinde zu Altona cingereichten Petition um Verwendung bei dem Könige für die Gleichstellung der Bekenner des mosaischen Glaubens mit den christlichen Unterthanen in Hinsicht bürgerlicher Gerechtsame. EtatSrath Donner unterstützte die Petitionjedoch nicht nach ihrem ganzen Inhalt, sondern nur dahin, daß der König zu bitten sei, den Zustand der holsteinischen Israeliten $u bessern, und ihnen zu einer rechtmäßigen und redlichen Industrie in mehreren Zweigen Gelegenheit zu geben. Vom Kirchspielvoigt Engelbrecht, Abgeordneten Kleinworth , .Professor Burchardi und Grafen v/ Schimmelmann geschah dasselbe; auch Jusiizrath Gahler trug auf Ernennung einer Committe-an; ebenfalls Kammerjunker d'Aubcrt; ferner Pastor Mau, Etatsrath Wiese, Kammcrjunkcr v. Recrgaard. Der Graf v. Holstein brachte eS zur Sprache, daß die Committe gewisse bestimmte Antrags würde zu machen haben, damit die Regierung sehe, welche Rechte man den Israeliten eingeräumt zu sehen wünsche. Dahin äußerte sich auch Graf Reventlow von Farve. Der K. Commifiarius bemerkte, man werde zwischen staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechten zu unterscheiden haben; von dieser Seite