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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-05-21 · Heft 21 (21.5.1842) · p. Seite 320

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 21 (21.5.1842)
Date
1842-05-21
Page
Seite 320 (sequence 16)
Language
German
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320 Herr Kutner steht seinem Amte seit Jahren mit vieler Umsicht, Treue und Gewissenhaftigkeit vor, und hat in de» öffentlichen Prüfungen oft höchst überraschende Resultate seiner Leistungen an den Tag gelegt. Folgendes ist das Zeugniß, welches nach der am 22. März glänzend ausgefallnen öffentlichen Prüfung der hiesige Schulinspektor, der evangel. Prediger Herr Tindeisen ausstellte: „Der jüdische Lehrer, Herr I. Kutner, hat seit „mehren Jahren unter meiner Inspektion den Unterricht „in der jüdischen Schule Hierselbst zu meiner und der „Vorgesetzten hohen Behörden größten Zufriedenheit, so „wie der der dankbaren Mitglieder der Korporation ec- „theilt. Sein ausgezeichneter Fleiß, nicht bloß in ^der „Erfüllung seiner übernommenen Pflichten, sondern auch „in seiner eigenen Fortbildung in höheren Kenntniffen, „so wie auch seine ganze exemplarische Führung, verbunden mit wahrhaft gebildeter Bescheidenheit, sind cs „einzig und allein, was mir Liebe zu ihm eingeflößt und „den aufrichtigen Wunsch, ihm auch ohne sein Wissen „und Willen zu seinem weitern Fortkommen behilflich „zu sein." „Strzellno, den 29. Marz 1842. gez. Tindeisen, cvang. Pfarrer." Dieses Zeugniß/ welches uns der Herr Pfarrer ausfertigte, da wir ihm unser Verlangen, Herrn Kutner öffentlich Dank zu sagen, mittheilten, spricht für den Mann, der seine Schüler zu religiöser Frömmigkeit ernstlich leitet. Möge der Allgütige ferner unserer Schule seinen Segen verleihen, und sie zum Heile unsrer Jugend gedeihen lassen! Strzellno, den 31. Marz 1842. Ein Verwaltungs-Beamter K. Zurückweisung. In No. 18 der Zeit, des Judenth. führt Herr Rabbiner Holdheim, einen mir ganz unbekannten Korrespondenten zweier Artikel im Oriente bitter schmähend, auch meine in jenem Blatte abgedruckte Recension seiner Predigten staunend an. Indem ich dem Ausspruche eines Erzvaters (Zen. 49, 6.) nach welchem ich benannt, gerne Folge leisten, und von diesen wie von allen Schmähartikeln fern bleiben möchte, ersuche ich den Herrn H. wie seinen unsichtbaren Feind, den Korrespondenten Herrn T., welcher wol jetzt öffentlich mit und unter seinem Namen auftreten sollte, mich aus dem Kreise Ihres edlen Kampfes fernerhin ganz auszuschließen. Der Ikeeensent. Nöthige Erklärung. (Verspätet.) Der Verfasser des Aufsatzes in No. 6 der A. Z. d. I., das neue Hamburger Gebetbuch betreffend, fuhrt unter den deutschen Religionsbehörden, die der Hamb. Religionsbehörde und ihrem Interdikt' Unrecht geben und widersprechen, auch die hiesige auf. Der Anonymus befindet sich in Irrthum, welchen wahrscheinlich ein Aufsatz über diesen Gegenstand in die A. A. d. I. herbeigeführt hat, worin das Gutachten des Dr. Geiger, welcher sich „Rabbiner zu Breslau" unterzeichnet hat, rnitgetheilt worden ist. Wir glauben es aber der Wahrheit und der Wichtigkeit des Gegenstandes schuldig zu sein, und um ähnlichen Irrungen zuvorzukommen, hiermit die Erklärung abzugeben, daß Hr. vr Geiger, wie aus mehreren Artikeln in jenen Blättern und besonders aus demjenigen Aufsatze, welcher Herrn Pappenheim zum Verfasser hat (die Nr. liegt uns gerade nicht vor) klar zu entnehmen, nur zum Rabbinats-Assessor, und zwar mit der ausdrücklichen Beschränkung gewählt worden, ist, daß er sich aller Ritual-Entscheidungen zu enthalten habe. Abgesehen von dieser Beschränkung, so ist diese Stellung hinsichtlich einer Rabb.-Autorität an und für sich hier von so untergeordneter A rt (§§. 76 u. 77 der Gemeinde Statuten), daß für diese Funktion nach §. 68 ibid. ein Gehalt gar nicht ausgeworfen worden ist. Wenn daher von einem Gutachten, welches die hiesige Religions-Behörde abgegeben, die Rede sein soll, so kann darunter nur ein solches gemeint sein, welches von unserm würdigen Herrn Ober-Rabbiner Salomon Tiktin selbst oder unter dessen Leitung, oder in dessen Aufträge abgefaßt und unterzeichnet ist. Denn nach §.68 der Statuten ist Herr Tiktin Präses des hiesigen Rabbinats-Kollegium. Wenn übrigens dieser bereits seit 20 Jahren hier als Ober-Rabbiner fungirender Mann in der Frage des Hamb. Gebetbuches, sich noch nicht öffentlich ausgesprochen hat, aber wol nächstens sich aussprechen wird, so kann dies nur darin seinen Grund haben, daß derselbe alle und jede Erläuterung für überflüssig finden muß, worüber Autoritäten, wie solche in dem Werke zu finden, sich bereits gegen den Hamb. Tempel-Gottesdienst und das Gebetbuch ausgesprochen haben. Breslau, den 21. Febr. 1642. Philalethes. Druck von I. B. Hirschfelde

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