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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-03-20 · Heft 12 (20.3.1841) · p. Seite 168

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 12 (20.3.1841)
Date
1841-03-20
Page
Seite 168 (sequence 8)
Language
German
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168 Diese Verfügung ward ihrem ganzen Inhalte nach, von Einem hohen Ministerium, an welches Der zur Ruhe gewiesene provocirte, in nachstehendem Erlasse bestätigt: „Auf Ihre an.das Königliche Ministerium des Innern und der Polizei gerichtete, von diesem ressortsmäßig hierher abgegebene Vorstellung vom 22. Marz dieses Jahrs, davon Anlagen hierneben wieder zurückerfolgen, eröffnet Ihnen das Unterzeichnete Ministerium hierdurch, daß dasselbe Ihrem Anträge wegen Aufhebung des von dem Vorsteher der dortigen jüdischen Synagoge gegen Sie verhängten Bannes, nicht willfahren kann. Es liegt in der den Juden gestatteten freien Ausübung aller ihren Religionsgrundsätzen gemäßen Gebräuche, daß ihnen der Staat auch ein Strafrecht gegen ihre Gemeindeglieder, sobald es sich um innere Vergehungen, die sie als Synagogengenossen begangen haben, handelt, verliehen hat. Entziehung der Synagogenrechte aber ist eine innerhalb richtiger Grenzen sich haltende Strafe, welche nur den Charakter einer kirchlichen Buße trägt, und die Staatsbehörde mischt sich in das Innere der jüdischen Kirchenzucht nicht dergestalt ein, um darüber zu entscheiden, ob der Rabbiner Gewalt habe, eine solche Satzungsstrafe, als gegen Sie verhängt ist, auszusprechen oder nicht." Berlin, den 26. Mai 1840. Ministerium der geistlichen, Unterrichts¬ und Medizinal-Angelegenheiten. „„ (gez.) v. Ladenberg. den jüdischen Einwohner I. G. «, Brilon. So von allen Thüren zurückgewkesen bat er nach einem jahrelangen Ausschlüsse um Rehabilitation in den Gemeindeverband, die ihm nach protokollarischer Abbitte zu Theil ward. So seien denn diese Aktenstücke noch einer späteren Generation eine Urkunde über mein Wirken. — Von meinem Amtsantritt an bis jetzt hatte ich der Verdrüßlichkeiten viele; von des seligen Crefelder Rabbincn Carlburg Kriegsmanifest an (S. Rheinisch- Westphälischer Anzeiger 1834 No. 56) bis auf die Jetztzeit verfolgten mich Andersdenkende mit Fluch und Bann und suchten mein Streben bei meinen Vorgesetzten zu verdächtigen. Es ist ihnen Gott Lob!! nicht gelungen, und getrost hoffe ich, daß durch diesen letzten Kampf dem religiösen Antagonismus einige Zeit der Weg verrammelt, die Guten durch dies Beispiel zum ernstlichen Streben er-, die Bösen entmuthigt und so die heißersehnte Einheit auf dem religiösen Gebiete des Ludenthums allmälig herbeigeführt werden möge. — Wie man aber auch meine Thätigkeit auffassen mag, für mein hohes Alter von 84 Jahren hat sie der Unannehmlichkeiten gewiß sehr viele. Joseph Abraham Friedländer, Landrabbiner im Großhcrzogthum Westphalen und in der Herrschst Wittgenstein. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 8. Marz. Es wird gewiß Viele intereffiren, folgende Annonce in der Leipz. Allg. Zeit, zu lesen: (Bitte an die Verehrer Moses Mendelssohns.) Moses Mendelssohn's Werke werden nächstens in einer Gesammtausgabe bei F. A. Brockhaus in Leipzig herauskommen. In dieser Ausgabe sollen auch die einzelnen zum Theil anonym in verschiedenen Zeitschriften erschienenen Aufsätze, sowie mehre bisher noch ungedruckte Manuscripte des Verewigten gegeben werden. Ferner wird dieselbe eine philosophische Einleitung und eine Lebensbeschreibung Mendelssohn's enthalten,, welche durch glaubwürdige Beiträge noch lebender Zeitgenossen vollständig gemacht werden soll. An alle Verehrer Moses Mendelssohn's ergeht nun die ergebene Bitte: dem Unterzeichneten Sohne des Verewigten Alles^ was sie handschriftlich ,von Moses Mendelssohn besitzen und zum Druck geeignet ist, sowie Altes, wa.s auf seine Lebensbeschreibung Bezug hat und noch nicht allgemein bekannt sein möchte, bald gefälligst durch die Post oder Herrn F. A. Brockhaus mitzutheilen. Der Unterzeichnete verspricht, die ihm anvertrauten Autographa gewissenhaft zu bewahren und möglichst bald zurückzusenden. Berlin, im Februar 1841. Joseph Mendelssohn.

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