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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-03-13 · Heft 11 (13.3.1841) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 11 (13.3.1841)
Date
1841-03-13
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jahrgang. Zeitung Allgemeine No. 11. -es Zudenthums. Ein unpartheiifches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur: Dr. Ludwig Philippfon, Geistlicher der israelitischen Gemeinde zu Magdeburg. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnadigsrer Concession) Leipzig, den 13. März 1841. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers», .w. umfassen. Ln Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Frankreich. Paris, 17. Februar. Sonnabend hatte Sir Moses Montefiore die Ehre, eine Privataudienz bei Sr. Majestät dem Könige zu haben. Sir Moses wurde vom britischen Gesandten, Lord Granville vorgestellt. Er überreichte dem Könige eine Uebersetzung des Firmans, den der Sultan Abdul- Meschid den. Israeliten seines Reiches bewilligt, und der König nahm sie mit vieler Befriedigung entgegen. Sir Moses hatte auch die Ehre, der Königin vorgestellt zu werden, und war vom Doktor Löwe begleitet. Dänemark. Von der jütländischen Grenze, im Febr. Die Viborger Stände haben ebenfalls Anträge auf Veränderungen in der Konstitution an Se. Majestät den König gelangen lassen, aber sie sind dem Beispiele der Roeskilder Stände nicht gefolgt, auch die Wählbarkeit der Mosaiten zu beantragen. Preuße«. Magdeburg, 1. März. (Privatmitth.) Aus besonderer Quelle erhalten wir eine Mittheilugn fol- | genden Circularschreibens, das übrigens, nach ge-! nauererBetrachtung, nur die Form betrifft, und das z Wesen der Verhältnisse nicht im Geringsten ändert.! Den, aus dem Großherzogthum Posen gej bürtigen jüdischen Medizinal-Personen ist seither, in j Gemäßheit des §. 20. der Verordnung wegen des! Judenwesens im Großherzogthum Posen vom 1. Juni! 1833 nur eine, auf den genannten Landestheil bel schrankte Approbation ausgefertigt worden. Da die! Kontrolle der bestehenden Beschränkung der bezeich- - neten Medizinal-Personen auf das Großherzogthum Posen nicht zur Competenz des mir anvertrauten Ministeriums gehört, so werde ich von jetzt ab, die Approbation für dieselben ganz in derselben Art, wie die, der anderen Medizinal-Personen ausfertigen lassen. Da aber hierdurch die Bestimmung nicht aufgehoben wird, nach welcher die, aus der Provinz Posen gebürtigen jüdischen Medizinal-Personen in einer anderen Provinz ohne höhere Erlaubniß sich nicht niederlassen dürfen, so beauftrage ich die Königliche Negierung hierdurch, denjenigen aus dem Großherzogthum -Posen gebürtigen jüdischen Kandidaten, welche dort die Zulassung zu den Staats-Prüfungen für Wundärzte zweiter Klasse, oder für Zahnärzte nachsuchen, sofort bei ihrer Admission zur Prüfung zu eröffnen, daß ihnen, nach bestandenem Examen, zwar eine unbeschränkte Approbation werde ertheilt werden, daß sie jedoch, um sich in einer anderen Provinz niederzulassen, die Erlaubniß dazu bei dem

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