Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1840)
- Date
- 1840-08-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 32. UV. Jahrgang. Allgemeine Zeitung des Zudenthvms. Ein unpartheiisches Organ Redacteur: Dr. Ludwig Philippson, israelitischer Prediger in Magdeburg. für alles jüdische Interesse. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung ju Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Concession) Leipzig, den 8. August 1840. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungserpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Großbritannien. London, 15. Juli. Lord Lyndhurst hat dem Oberhause eine Petition des Herrn Salomons vorgelegt, worin dieser um Aufhebung gewisser bürgerlicher Hindernisse bittet, die ihm als Juden im Wege stehen. Herr Salomons hat schon mehrere bürgerliche Aemter bekleidet und ist unter Anderem auch Sheriff von London und Middlesex gewesen. Als er indeß im Jahre 1835 zum Alderman von London gewählt wurde, erklärte man seine Wahl für null und nichtig, weil er sich, weigerte, die durch die Akte 9 Georg's IV. vorgeschriebene Erklärung zu unterzeichnen, und es ward ein Anderer an seiner Stelle zum Alderman bestellt. Herr Salomons wandte sich an den Gerichtshof der Queen's Bench, und dieser entschied, daß er hätte in sein Amt eingesetzt werden sollen; es wurde aber gegen dies Urtheil appellirt, und das Schatzkammergericht stieß es um. Nun bittet Herr Salomons das Oberhaus, daß ihm gestattet sein möge, statt jener Erklärung die durch die Akte 1 Bictoria's, Kapitel 5, vorgeschriebene abzugeben, und Lord Lyndhurst will eine Bill einbringen, um zu beseitigen, was er für einen Widerspruch in dem jetzt bestehenden Gesetze hält. Es kann nämlich ein Jude allerdings Sheriff einer Grafschaft sein, weil er als solcher seinen Amtseid erst sechs Monat nach dem Antritt seiner Amtsführung zu leisten braucht und dann, wenn er ihn nicht so zu leisten im Stande ist, wie die Vorschrift es verlangt, durch die Indemnitäts-Akte geschützt wird. Früher bezweifelte man zwar überhaupt die Wählbarkeit eines Juden zum Sheriff-Amt; vor vier oder fünf Jahren aber entschied das Parlament diese Frage bejahend. Lord Lyndhurst bezeichnet es hiernach als einen Widerspruch, daß ein Jude nicht auch Mitglied eines Gemeinde-Raths sollte sein können, sei es als Stadtrath oder als Alderman. Auch hier kann das Hinderniß zwar durch Nachgiebigkeit des Gemeinde-Raths umgangen werden, wenn dieser ihn nämlich nicht vor seinem Amtsantritt zur Eidleistung nöthigt; denn ist er einmal im Amte, so wird er drzrch die Indemnitäts-Akte darin erhalten; so sind denn in der That in Southampton und Birmingham Juden unter den Mitgliedern der Munizipalität. Lord Lyndhurst's Bill soll diesen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis aufhebW und den Juden nur eine solche eidliche Erkläretg vprschreiben, welche sie mit gutem Gewissen 'Ä Unterzeichnen im Stande sind. Lord Brougham mtd Lord Holland erklärten, daß sie eine solche Bill von Herzen unterstützen wollten, sie zweifelten aber sehr, ob sie sonst noch Unterstützung im Oberhause finden würde. London, 15. Juli. (Privatmitth.) Es wird Ihnen gewiß angenehm sein, zu erfahren, wie die ^englischen Israeliten-jetzt so rührig sind, überall, wo