Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1840)
- Date
- 1840-03-14
- Page
- Seite 147 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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147 len sich jetzt bereit erklärt haben, die Juden aufzunehmen; aber letztere verlangen nun die Ablösung ihrer Magazine. Die Sache schwebt noch; dürste aber bald auf eine, beide Lheile befriedigende, Weise beigelegt werden. Prag, 23. Febr. (Privatmitth.) Die Aufnahmsangelegenheit Rapoport's ist abermals in Stokkung gerathen. Nachdem die Regierungsbewilligung erfolgt, und die Opposition besiegt ist, fangt man sich bei kälterem Blute an, zu fragen, in welcher Eigenschaft R. berufen werden solle. Einen Kanzelredner besitzen wir in vr. Sachs; die Sprache Rapoport's ist für Kanzelvorträge gar nicht geeignet. Als strenger Nabbine und Nachfolger Landaus kann er eben so wenig figuriren, da die Kenntniß des Rituals nicht seine starke Seite ist, und unsere JiN-n!-! sich bereit fühlen dürften, manche Lanze mit ihm zu brechen. Die Belesenheit in der Literärgeschichte besticht nicht jeden, so wie der Werth der Kritik nur von einzelnen Gelehrten gewürdigt werden kann. Es steht indeß zu erwarten, daß die Rapoportianer nunmehr die Flügel nicht werden fallen lassen, da sie sich durch das Aufgeben einer Angelegenheit, die sie früher mit so vielem Eifer betrieben, blamiren würden. Was ein hiesiger Corr. über die durch R. zu bewirkende Versöhnung der modernen Bildung mit dem Herkömmlichen gesagt hat, war wol nicht ernstlich gemeint. Die neuesten Erfahrungen haben hinlänglich gezeigt, wie wenig der Einzelne, zumal der einzelne Rabbine, der überdies den Ruf der Orthodoxie nicht verlieren möchte, zu.leisten vermag. Wir wünschen R.'s Herkunft, und erwarten von ihm eine zeitgemäße Amtsführung; aber tauschen wollen wir uns über die wahre Sachlage nicht. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 2. Marz. Angekommen kostscript» von Hirsch. Altona 1840. — Zwei Hefte vom Museum für die israelitische Jugend, mit dem Bildniß Friedländecs. Von Klein. Brieg 1840. (Wir können nicht umhin, noch einmal dieses Museum als höchst passend und nützlich zur Belehrung der israelitischen Jugend Eltern und Erziehern dringend zu empfehlen, aber auch den Unternehmer zu ersuchen, dasselbe in den Buchhandel zu bringen, weil sonst die Anschaffung in entfernten Gegenden unmöglich ist.) Brüssel, 23. Febr. Herr Carmoly erklärt in einem Schreiben an den Redakteur, in Bezug auf die Anfrage des Herrn Ascher in Berlin, daß die Notice in qu. bereits zweimal erschienen ist, zuerst 1835 im Franc-Juge des Herrn Ehampein, einer kritischen, und literarischen Revue, dann 1837 besonders abgedruckt mit der Uebersetzung der drei ersten Kapitel. Hamburg, 28. Febr. (Privatmitth.) Von Herrn Moses Mendelssohn allhier erscheint in Bälde ein ausgezeichnetes poetisches Weck unter dem Titel vpn tjb, worauf wir im Voraus aufmerksam machen wollen. Derselbe hat ein schönes hebräisches Gedicht für das Buchdrucker-Journal in Braunschweig geliefert, welches aber darum wenige jüdische Leser finden konnte. Wir werden es binnen Kurzem im Beiblatte geben. Oldenburg, 24. Febr. (Eingesandt.) In den von mir erschienenen Postscripta bitte ich folgende Verbesserungen nachzutragcn: S. 8 Z. 1 lies: außerhalb der. - 20 - 4 u. 6 lies: und 'Pirb. - 43 - 22 ist: s? zu streichen. - 44 - 24 lies: o:in. Hirsch. Tages-Controle. Seit dem Erscheinen der Allgem. Zeit, des Judenthums haben wir nicht unterlassen', die von Zeit zu Zeit emittirten Gesetze Rußlands in Betreff der, dieses weitläufige Reich bewohnenden „Hebräer" (das ist der stehende Ausdruck der russischen Gesetze), deren Zahl mehrere Millionen faßt, seiner Zeit mitzutheilen. Dennoch aber hat bis jetzt kein deutsches Blatt das am 13. April 1835 erlassene Grundgesetz für die Hebräer Rußlands umfassend mitgetheilt, auf welches sich jedoch 'alle einzelnen Verordnungen beziehen. Da wir jetzt im Besitze eines Originalabdruckcs dieses Grundgesetzes, welches alle früheren Edikte beseitigte, sind, zögern wir nicht,, die wesentlichsten Theile desselben nach und nach mitzutheilen, wodurch auch neueren Verordnungen größere Verständlichkeit abgewonnen wird. Wir bemerken, wo seit dem Erlaß dieses Gesetzes Veränderungen eingetreten, dies in Noten.