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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-12-18 · Heft 151 (18.12.1838) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 151 (18.12.1838)
Date
1838-12-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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n. 3°hrg°"g. AllAemeine No. LSI. Zeitung -es Indenthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse (Mit Königl. Sachs,scher allergnädigster Lomeffion ) Leipzig, den 18. December 1838. Zeitungsnachrichten. Aus dem Badischen, 2. Dezbr. (Privatmitth.) In den deutschen Staaten, in. denen in Bezug auf die Verhältnisse der Israeliten die Emanzipation als Prinzip schon Wurzel gefaßt, in denen mithin der Grundsatz der Gleichstellung anerkannt ist, in denen die Israeliten schon als emancipirt zu betrachten sind, sind es nur noch die activen Wahlrechte, die eine partiale Ausschließung begründen, und die, mit Recht oder mit weniger Recht, wegen der troch schachertreibenden Juden' entzogen sind. Es sind mithin nur bürgerliche Hindernisse, die den Israeliten auf dem Wege zur vollständigen Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern hemmen. Aber die israelitische Kirche ist als solche anerkannt, von dem Staate garantirt, nicht blos als Privat - Institut tolerirt, sondern als öffentliche religiöse Anstalt, wie etwa die katholische Kirche in protestantischen Landern und umgekehrt, vom Gesetz beschirmt. Namentlich ist dies in solchen Landern der Fall, wo kirchliche Oberbehörden, deren Mitglieder vom Staats-Oberhaupt ernannt werden, in voller Wirksamkeit bestehen. Wenn nun das Dogma und die Moral der Synagoge als einer öffentlichen vom Staatsgesetz anerkannten und garantirten Kirche mit diesem völlig übereinstimmt, wenn die israelitische Kirche mithin in allen Verhältnissen, namentlich auch rücksichttich des Eides der Kirchendiener auf die Staatsgesetze, als solche behandelt wird, so sollte von Rechtswegen diese Kirche als solche auch repräsentier werden, bei dem gesetzgebenden Staatskörper. Mag das jüdische Individuum wegen bürgerlicher Verhältnisse nickt wahlfähig sein, nicht Vertreter der Landesrechte werden dürfen, die Kirche, die Korporation sollte eine Rechtsvertretung genießen, die ihre Interessen wahrt, und die sie als moralische Person vorstellt. In Ländern, wie Frankreich, wo die Repräsentation eine allgemeine ist, genügt es, daß die jüdische Kirche im Central-Consistorium die äußere Darstellung hat: aber da wo die Körperschaften vertreten werden, als Kirchen, Universitäten rc. und die Synagoge auch als Körperschaft anerkannt ist, warum wird sie da doch nicht vertreten? W. Aus der Neckargegend, 30. Nov. (Privatmitth.) Die in diesen Blättern , angekündigte Rabbinenversammlung ln Baden ist dem Vernehmen nach durch den Einfluß einiger Weniger wieder Hintertrieben worden, was um so unangenehmer ist, als dieser Einfluß im Finstern schleicht, und von oben herab begünstigt zu werden scheint. Gegenüber der Staatsbehörde war die Antwort ganz richtig, man sei nicht competent zu Concessionen, da man vielleicht zu viel verlangt haben möchte, und auch, da die ständische Berathung vor der Thür war, konnte man na< türlich nicht die reifliche Ueberlegung erwarten, die diese Sache allerdings erfordert. Allein eine Versammlung, sozusagen für sich anzustellen, und ohne von Außen als competent gedrängt zu sein, wenn sie die Weisheit und die Erfahrung des Alters und die Energie und Intelligenz unserer Zeit harmonisch mit einander verbindet, und gehörige Ueberlegung mitbringt, ist gewiß nicht weniger befähigt zur Reorganisation des bisherigen Synagogen - Regimes, als es frühere Rabbinen, oft einzeln stehend, gewesen. Es ist daher diese Hintertreibung um so mehr zu bedauern, als Baden in mancher Beziehung voranzugehen berufen wäre, nun aber zu stagniren verurtheilt ist. E. Theologie. Ritus der Synagoge von Avignon, beschrieben von Dr. Zrrnz, in Berlin. (Fortsetzung.) 3) Sabbat Chanuka. Am Vorabend werden die Lichter nach Mincha und vor Bame madlikin angezündet. Die Einschaltungsverse vor Maarib, anfangend “13, haben alle auf Licht Bezug. Morgens beginnt nach dem ......‘■jn'YirQi ein Reschut NLN» mn (Akrostichon ptn) nebft Schlußzedicht: ^2, letzteres mit dem Refrän: tm n»«» Eri-!?fc< "O. Beide sind nur Stücke größerer Gedichte. Hierauf Nischmat bis zu tm» I3w», wo ein poetisches Nischmat introducirt wird, anfangend »b»ö tPNnp naii». Die Struktur dieser Nischmat stimmt ganz mit denen, die im spanischen Machsor sich zu den drei Sabbate» vor dem neunten Ab finde», namentlich mit dem zum Sabbat „Dibre," welches beginnt tPTha Millio n»«»,

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