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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-10-02 · Heft 118 (2.10.1838) · p. Seite 478

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 118 (2.10.1838)
Date
1838-10-02
Page
Seite 478 (sequence 4)
Language
German
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478 heit sein. Würde also der Vertreter die Pflicht haben, den Jrrthum, das Unrecht, die Sünde zu vertreten und in Schutz zu nehmen? Nimmermehr! Er hat stets nur nach Wahrheit, Pflicht und Gewissen, nach seiner besseren Ueberzeugung und im wohlverstandenenJnteresse seiner Committenten zu handeln, möge dieses auch nur von dem geringeren Theile derselben erkannt werden. Handelt der Vorstand zu Posen di esem Grundsätze gemäß, wohl dann der seiner Vertretung anvertrauten Gemeinde! Sie wird einen Mann zu ihrem Seelenhirten erhalten, mit dem auch diejenigen, welche noch eine gewisse Scheu vor einer wissenschaftlichen Bildung bei dem Rabbinen haben, sich bald aussöhnen werden; ein Mann, der achte Religiosität und Tugend, höhere Bildung und bessere Gesittung in seiner Gemeinde fördern und begründen, und dadurch auch den reichsten Segen hinterlassen wird. Correspondenzen, Auszüge, Repliken. Vom Haardt-Gebirge, Juli 1838. Bürgerliche und kirchliche Verhältnisse. ES verlangt mich sehr, geehrtester Herr Redakteur, Ihnen für Ihr bei uns viel gelesenes und sehr geachtetes Blatt, das mit schätzbaren Nachrichten auö allen Gauen deö Vaterlands prangt, auch aus unserm Preise einige Mittheilungen zu machen, die für Viele Ihrer Leser wol daö Interepe deö Neuen haben dürften, da Nachrichten auS unsrer Gegend selten einen Weg in die öffentlichen Blätter finden, <wovon der Grund sich weiter unten wol von selbst ergeben wird). In Rheinbaiern oder (wie unser Kreis nun nach der neuen Eintheilung BaiernS zu unverkennbarer Freude und Lheilnahme seiner Bewohner wieder genannt wird) der Pfalz, genießen die Israeliten einer verhältnismäßig großen mit den uns gebliebnen französischen Institutionen (mehr als ein Decennium hindurch war die heutige Pfalz als Theil des Departements Mont-Tonerre Bestandlhett deö französischen Reichs) unzertrennlich verbundnen Freiheit und Begünstigung, welche, verglichen mit dem Zustande der Israeliten in einigen norddeutschen Staaten, sehr anerkennenswert!) und erfreulich ist. Freilich sind auch unsre Israeliten nicht emancipirt, werden zu eigentlichen Staatsämtern nicht zugelassen, muffen für ihre Kultus- und Schulbedürfnisse allein sorgen, während sie natürlich (!) zu denen der christlichen Confessionen beitragen; allein daran istder Israelit ja schon längst gewöhnt, und er weiß, daß dasRechtö-A.riom:„GleichePflich ten, gleiche Rechte" in Hinsicht seiner keine Geltung hat! Dahingegen sind doch wir — und es fehlt noch viel, daß unsre GlaubenSgenopen in Deutschland und im Osten dies Glück mit unS theile« — wenn nicht Staats - doch Gemein de b ärger, und genießen als Solche ohne Ausnahme alle Rechte, die den christlichen Confessienö-Genoffen zustehen. Der Israelit ist bei seiner Verehlichung keinerlei Beschränkungen unterworfen, und nicht — wie unsre Brüder in Altbaiern (so nennt man hier ohne Unterschied die sieben jenseitigen.Kreise) an Schutz - Matrikel- Wesen geseffelt, wo nur der Tod eines Gemeindegliedes dem andern Weg zur Niederlaffung öffnet. Kein Ort des ganzen Kreises ist ihm verschlossen und und er genießt deö freien UmzugS-Rechtö allen übrigen Bürgern gleich. Kein Gewerbe irgend welcher Art, ist ihm untersagt; er fängt jedes an, was ihm gefällt oder daö er erlernt hat — denn es besteht die vollkommenste Gewerbefreiheit für den Israeliten eben so sehr, als für den Bekenner jeder andern Religion. Ihm steht bei Wiederbesetzung erledigter Gemeinde -Verwaltungs-Stellen passives und activeö Wahlrecht zu, und als kürzlich alle Gemeinderäthe des Kreises aufgelöst und neue gewählt wurden, da fanden sich auch hier und da Israeliten durch das Vertrauen ihrer christlichen Mitbürger zu deren Vorständen und Vertretern berufen; und fast in jedem Orte, wo sich tüchtige und würdige Israeliten befinden, hatten dieselben wenn sie auch nicht durchdrangen — doch eine respectable Stimmcnzahl aufzuweisen. Ein wahrlich! schönes Zeichen der Zeit, ausgehend vom Rechtsgefühle deö Volkes. Aber auch von Oben herab geschieht Mancherlei zur Erweiterung der beengenden Schranken, daö die höchste Anerkennung verdient, und daö Herz jedes Israeliten mit innigem Dank gegen unsre hochherzige K. Regierung füllt. Eine der köstlichsten Institutionen unsrer Pfalz — der Stolz und daö Kleinod ihrer Bewohner— i]t die der.Inres oder Gcschrvornen °) — und zu diesem über die wichtigsten Güter des Bürgers — über fein Leben und feine Freiheit sprechenden Amtc eines Gefchwornen, sahen sich bereits zwei Israeliten (Herr Stadtrath Gernöheim in Dürkheim, der auch kürzlich als Mitglied des RekrutirungSrarhö für das Land-Commiffariat Neustadt fungirte — und der Gutsbesitzer und Weinhändler Veit Mahler in Mußbach) berufen. ES'sind Aerzte, sogar Kantons-Aerzte (anderwärts Physikatö-Aerzte genannt und bekanntlich von K. Regierung ernannt) Advokaten, zum Lheil ausgezeichnete Männer und dann Gewerbtreibende jeder Art im Kreise — die mosaischen Glaubens sind; und eS ist — in letzterer Beziehung — eine lächerliche Angabe (die übrigens de bonne foi gegeben worden), wenn von 28 israel. Handwerker-Familien im Kreise die Rede ist. (Dieselbe wurde übrigens auch in der Speyrer Zeitung — vom Herrn Lehrer Straußen Frankenthal, glauben wir — verdienter Maßen zurückgewiesen). Und obgleich nun diese Verhältnisse schon lange bestehen,^ so haben sie doch nie auch nur im Entferntesten irgend ein ungünstiges Resultat gehabt, und bezeugen dadurch unwiderleglich, wie nichtig die Vorurtheile des Judenhasses sind, der in einer den Juden gestatteten großem Freiheit eine Anzahl von — wer weiß welchen Uebeln findet. Bei unö hat die Freiheit nur Gutes gestiftet, die Vorurtheile von jeder Seite schwinden täglich mehr, man lernt sich einander näher kennen, und mehr bedarf eö ja in der Wirklichkeit nicht, um den alten Zustand immer mehr schwinden zu machen. So dürfen auch wir unö der Hoffnung hingeben, daß die letzte — freilich schmähliche Belästigung unsrer Handelsleute: das kaiserliche Edikt vom Jahre 1808 (von dem ich vielleicht nächstens einmal spreche) — in Frankreich längst aufgehoben, auch bei unö nicht mehr lange bestehen werde! Soviel für jetzt vom bürgerlichen Zustande der Israeliten unsres Kreiseö; gehen wir zu den religiösen und Schul-Verhaltnisten unsrer Pfalz über! (Schluß folgt.) *) Durch die k. Regierung im Einveruebmen mit dem Präsidenten des Appel-HvfeS werden nämlich jedes Quartal 24 unbescholtne Bürger deö Kreiseö nach Zweibrücker, — dem Sitze des AppellationS-GerichtS und daher arrch in der Regel der des Assisen — berufen. welche über die eines Verbrechens wegen in Anklagestand Versetzten daö ,,Schuldig" oder ,,N i ch t sch u l d i q" auszusprechen haben. Im letzteru Falte wird der Angeklagte unverzüglich in Freiheit gesetzt; im erstem spricht der Hof (!. e. die Richter) das Urtheil nach den Worten deö Gesetzes. — Ich bitte Ihre ciörhcnanen Leser und Ihre tranSchenanen Rechtskundigen ui« Verzeihung wegen dieser Anmerkung. D. Corr. Druck von I. B. Hirschfeld

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