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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-05-07 · Heft 19 (7.5.1855) · p. Seite 249

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 19 (7.5.1855)
Date
1855-05-07
Page
Seite 249 (sequence 13)
Language
German
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249 Beschluß nur allmälig und sehr langsam verwirklicht werden soll. Diesen flüchtigen Ueberblicken sollen später mehr auSgeführte Artikel über Holland folgen. L. Anzeigen. Witzenhausen, im März 1855. Wenn vorzugsweise in unserer Zeit das Beispiel wahrhaft frommer, vom väterlichen Glauben begeisterter Männer ein so wichtiger, ja fast unentbehrlicher Hebel zur Erhaltung des jüdisch-religiösen Lebens in den Gemeinden ist: so ist unverkennbar der Verlust solcher Männer um so beklagenswerther und schmerzlicher, da das Iudcnthum unserer Zeit leider.' an solchen Männern keinen Uebcrfluß hat. Auch die hiesige Gemeinde hat einen solchen herben Verlust erlitten und der Unterzeichnete fühlt sich gedrungen, dem Manne, den uns der unerbittliche Tod nach Gottes uncrforschlichem Rathschlusse vor Kurzem entrissen, in diesen so verbreiteten Blättern ein Denkmal der Liebe und Verehrung zu setzen. Rabbi Eisemann Frenkel, der Nestor unserer Gemeinde, entschlummerte am 12. Februar a. c. nach achttägigem Krankenlager in einem Alter von 73 Zähren. Wer jenes stille, geräuschlose und doch so segensreiche Wirken des Verklärten zu betrachten Gelegenheit hatte, wird sicherlich mit mir ausrufcn: stbi ■p-iasn br ban ■pnsntsa „Wehe! wir haben verloren, was wir nicht wieder finden!" Jene innige, kindliche Gläubigkeit, jene ungekünstelte Gottesfurcht, jene rege Theilnahme an Anderer Schicksale machten den Dahingcschiedcnen zu einem wahrhaft patriarchalischen Charakter. Unberechenbar ist der wohlthätige Einfluß, den der Verblichene durch sein frommes Beispiel auf die Erhaltung und Pflege des religiösen Sinnes inmitten unserer Gemeinde geübt hat. Jenes herrliche Psalmenwort: TQT:b man “-m "i- „Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege." (Psalm 119, V. 105.), das der Selige noch auf dem Schmerzenslager aussprach, diente ihm zur Richtschnur während seines ganzen inhaltreichen Lebens. — Noch in den letzten Wochen vor seinem Tode betheiligte er sich mit dem rühmlichsten Eifer an dem rabbinischen Unterricht seines Sohnes*). Mit welchem gesteigerten Interesse, mit welcher nachahmungswürdigen Aufmerksamkeit folgte der Entschlafene dem Vortrage desselben. Doch was den Menschen erst zum Menschen, den Sohn Israels erst zum wahren Israeliten erhebt, was in der Wage, mit der Gott wiegt, schwerer ist, denn die Lehre, das find seine frommen vortrefflichen Werke. Das *) Sein Sohn, der würdige KreiSrabbiner Herr vr. Frenkel hierielbst. crthkitr nämlich allwöchentlich dreimal mehreren Grmeindkmitgliebern Unterricht in Mischna, Chase Otom und im Raschi» commentar. — war des Verklärten Schmuck und Zier, daS war die strahlendste Krone seines ehrwürdigen HauptcS. O, wie vielen Nothleidenden und Dürftigen reichte er Unterstützung, und auf welche zarte, schonende Weise! Er war ein Vater der Wittwcn und Waisen. — Vorzugsweise waren es auch die palästinensischen Hülfsbedürstigen, die sich seines wohlrhätigen Sinnes zu erfreuen Ratten. Von diesen wurde er daher auch in dankbarer Anerkennung der Wohlthaten häufig mit Seltenheiten beschenkt. Auch bekleidete er über 20 Zahre das Amt eines Gabbai für die Armen im gelobten Lande. Außerdem verwaltete er über 30 Jahre das Amt eines Kreisvorstebers, sowie 5 Jahre das eines Classcn - und 20 Jahre das Ami eines Gemeindevorstehers mit seltener Treue und rühmlichem Eifer. Um den Verblichenen trauern eine würdige, edle Gattin und vier eben solche Kinder, von denen sein oben erwähnter Sohn, der Herr Kreisräbbiner vr. Frenkel, die Trauerrede hielt, die auf alle Zuhörer den erschütterndsten Eindruck machte. irraa ■’minat 'rini «aman nia -os: man Möchte meine Seele den Tod dieses Frommen sterben! Möchte mein Ende dem seinen gleichen! Silberner«, Lehrer. Anstellung eines Predigers und zweier Cantoren. Die israelitische Cultusgemeinde in Wien beabsichtigt, aus Anlaß des Baues eines zweiten Bethauses, neben Herrn I. N. Mannheimer noch einen zweiten Prediger anzustcllen, der in Gemeinschaft mit ihm die mit dem Amte eines Predigers verbundenen Functionen beim Gottesdienste, beim Unterrichte in der Rcligionsschule, bei Geburten, Trauungen, Leichenbegängnissen versehen soll. Die Erfordernisse zur Erlangung der Predigcrstelle 1. Theoretische Kenntnisse, sowohl bezüglich auf die Auslegung der heiligen Schrift, als auch auf die gesammte jüdische Literatur und Wissenschaft. 2. Allgemeine wissenschaftliche Befähigung, Univerfitätsstudien. 3. Rhetorisches Talent und vorzügliche Rednergaben sowohl dem Inhalte, als der Form nach, wobei darauf hingewiesen wird, daß der größere Raum des neuen Bethauses bedeutende Stimmmittel und Kraft ansprechen wird. 4. Nachweis, daß der Bewerber bereits an irgend einer Gemeinde als Geistlicher sungirl hat. 5. Untadelhaftigkeit des Charakters und Wandels und eine im praktischen Leben bewährte religiöse Gesinnung, die für die Treue und Anhänglichkeit an den väterlichen Glauben und an die heiligen Interessen der Gesammtheil Bürgschaft zu leisten im Stande ist. Jüdische Theologen, deren religiöse Ueberzeugung mir dem in der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde seit dem Jahre 1826 eingeführten Ritus übereinstimml und die Be-

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