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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1853-06-27 · Heft 27 (27.6.1853) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
17 (1853)
Issue
Heft 27 (27.6.1853)
Date
1853-06-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. SV XTIL Jahrgang. Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Drgan für alles jüdische Interesse. Redaktion: »r. Ludwig Philippson, Di-. V. Meyer, Rabbiner zu Magdeburg. verantwortlicher Redakteur. Leipzig, den 27. Juni 1853. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jahrlick 78 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 13 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22'/2 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Erxeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat fich die königl. sachs. Zeitungs-Erpedition allhier unterzogen. Inhalt. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Stuttgart, Stuttgart, aus Kurbeffen, Baiern. Preußen: Berlin, Magdeburg, Nieheim. Frankreich: Paris. Holland: Mastricht. Donaufürstenlh ümer: Feltischeny. Palästina: Jerusalem. Australien. Nekrolog: Triest. Literarische Nachrichtenen: Heidelberg. Magdeburg. Korrespondenz: Seesen. Cherson in Rußland. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Stuttgart, 7. Juni. Der Minister des Innern legte heute einen Gesetzesentwurf, betreffend die Verhältnisse der Israeliten vor; es ist dies ein Zusatzgesetz zu dem Judengesetz von 1828. Nach den Bestimmungen desselben sollen diejenigen Israeliten, welche nicht dem Schacherhandel sich ergeben, künftig in Absicht auf Uebersiedelung, Bürgerrecht, Aufenthalt in den Gemeinden u. s. w. den übrigen Staatsbürgern im Sinne des §. 27 der Verfassung gleichgestellt werden. Der Entwurf wird der Kommission für innere Verwaltung zugewiesen, welche auch über daS Uebersiedlungsgesetz Bericht zu erstatten hat. Doch wird auf den Antrag von Pfeifer und A. Seeger auch die staatsrechtliche Kommission mit einem Bericht über dieses Gesetz beauftragt,', obgleich der Herr Minister des Innern ausdrücklich bemerkt, daß darin die staatsbürgerlichen Rechte der Israeliten nicht berührt werden. Stuttgart, im Juni. (Privatmitth.) Nach Aufhebung der Grundrechte wurde zwar durch königl. Verordnung vom 5. Okt. 1851 verfügt, daß die Verhältnisse der Israeliten bis auf weitere gesetzliche Normirung bestehen bleiben, am 7. Juni brachte aber nun das Ministerium einen Gesetzentwurf ein, der als Zusatz zu dem Gesetz vom 25. April 1828 formulirt ist, und wesentlich dahin geht, diejenigen Juden als bürgerlich gleichgestellt zu behandeln, welche keine Schacherhändler sind, dagegen die letzteren Beschränkungen zu unterwerfen. Der einleitende Vortrag des Ministers beruft sich auf die bedeutsame Verbesserung, die seit 1828 bei den Juden in gewerblicher Beziehung eingetreten. Es heißt darin: „Vorauszuschicken ist hierbei, daß die ganze israelitische Bevölkerung in den Jahren 1S2s/s2 zwischen 11,000 und 13,000 sich bewegt und in 64 (nun 73) Gemeinden und 27 Oberämtern vertheilt ist. Klayen. >528. 1837. >846. 1832. Elwa I. Schacherhändler . . 2600 1247 858 695 IL Künstler und Gelehrte, und Etwa welchesich dazu vorbereiten. — 200 201 214 III. Landwirthe mit Knechten und Lehrlingen ... 32 200 231 405 2632 1647 1290 1311

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