Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 17 (1853)
- Issue
- Heft 4 (17.1.1853)
- Date
- 1853-01-17
- Page
- Seite 45 (sequence 9)
- Language
- German
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45 Wahl getroffen, die Bestätigung dieses Berufs dennoch immer zurückbleibt. Man möchte daher gern von der Regierung vernehmen, weshalb mit dieser Bestätigung so lange gezögert wird." Hierauf läßt daS Israelitische Weekblad nachstehende Bemerkung folgen: „Wir hoffen bald die Antwort der Regierung auf diesen Abschnitt des Rapports mittheilen zu können. Indessen ist es uns recht angenehm, daß der mangelhafte Zustand des Seminars, welches in jeder Hinsicht so viel zu wünschen giebt, die Aufmerksamkeit der Berichterstatterkommisfion auf sich gezogen. Wir hoffen, daß die zweite Kammer der Gencralstaaten in Erwägung nehmen möge, wie unverhältnißmäßiz die Resultate dieser Anstalt den jährlich auf dem Budget zu diesem Dehufe ausgezogenen Summen entsprechen." *) Die nachher vom besagten Wochenblatte mitgetheilte Regierungsantwort lautete also: „Mit dem Prinzipe der Nichteinmischung von Seiten des Staats in Angelegenheiten kirchlicher Art würde es *) lieber alle anderen derartigen Institute in Europa hat man, früher oder später, bei oder nach deren Entstehen. durch die eine oder die andere weitverbreitete und vielgelesene Zeitschrift, anderwärts, einige mehr oder weniger zuverlässige, interessirende, ausführliche Kenntniß erhalten; so ist z. B. das weiland berliner Seminar, das Collegium rabbinicum in Padua, die Lcole centrale rabbinique in Metz, das nassauer Seminar, vr. Haindorfs Schullehreranstalt rc. rc. bei unS von Manchem mehr als dem Namen nach gekannt, lieber die im obigen Terte erwähnte Pflanzschule israelitischer Geistlichen und Schullehrer aber habe ich, so viel ich mich dessen erinnern möchte, in auswärtigen jüdisch-periodischen Schriften nie etwas Bedeutendes angelroffen. Es scheint im Auslande über diese allerdings beachtenswerthe Lehranstalt, wie über die jüdischen Zustände Hollands überhaupt, eine fast gänzliche Unkunde obzuwaltenden. Ich bin daher gesonnen, so Gott will, baldigst einen „Vierten Brief" diesem Gegenstände zu widmen. Zu diesem Behufe gedenkeich einige treffliche, von einer mir bekannten zuverlässigen Hand über dieses Thema abgefaßten und in den jetzigen Nummern unsers jüdischen OrganS enthaltenen Artikel, obgleich ich auch mit dem geehrten Verfasser nicht überall einverstanden bin, zu übersetzen, dieselben mit einigen mir anderweitig zur Kenntniß gekommenen Erläuterungen und Bemerkungen zu ergänzen und dieselben von einer aus zuverlässigen Quellen geschöpften Einleitung über Entstehen, Entwickelung, Fortgang, Zwecke rc. rc. deS besagten Instituts, so wtc auch von einem gedrängten Auszug der Statuten vorangehen zu lassen. Korresp. schwerlich vereinbar sein, so die Sorge für die Besetzung vakanter Rabbinate sich so weit erstreckte, Anlaß daraus zu nehmen zu der Untersuchung, ob die Einricvtung des israelitischen Seminars derart sei. wie die erforderliche Bildung israelitischer Geistlichen scheint zu erheischen. Man glaubt wenigstens, daß bei geziemender Beobachtung des Jus circa sacra die Initiative zu solcher Untersuchung von der betreffenden Kirchengenoffenschaft selber hervorgehcn müsse." „Was den Beruf eines Oberrabbiners in Zwolle betrifft, am 16. Februar a. c. *) ist ein fremder Rabbiner erwählt, über welchen Erkundigungen eingeholt find, womit einige Zeit verstrichen ist." Ihr verehrter Korrespondent in Mastricht, Herr A...., erlaube mir gefälligst einen Jrrrbum zu verbessern, der sich in feinem trefflichen Berichte über die jüdische Kirchenverfassung in den Niederlanden, No. 45, S. 542. Sp. 1, Z« 3 v. o. cingeschlichen hat. Es soll da nicht heißen: „Zugleich rc.", sondern: „Zugleich wurde beschlossen, daß die Kirchenvorstände aller Hauptsynagogen innerhalb des Reichs von der besagten Kommission aufgefordert werden sollen, ihre Ansichten über das frühere provisorisch noch bestehende Kirchenreglement, so wie auch ihre etwaige Anträge dieser Kommission zur Berücksichtigung mitzuthcilcn." — Siehe den offiziellen, vom Büreau der Konstituante dem Nederl.-Israel. Nieuwsen Adventertie-Blad zugeschickten Bericht; die Verhandlungen der Konstituante bei Molgo & Comp, in Amster- *) Es zeigt sich hier ein auffallender Widerspruch zwischen der Regierung und dem Kommissionsrapport (siehe oben). Beide aber haben Recht. Früher nämlich waren die israelitischen Gemeinden der Provinzen Overyffel und Drenthe zu einem Synagogalreffort unter einem in Zwolle refidirenden Oberrabbiner vereinigt. Der Sitz der Hauptsynagoge war mithin in Zwolle. Als nun am 25. Mär; 1851 zur Wahl eines Oberrabbiners für Overyssel und Drenthe geschritten wurde, traf die Wahl auf den vr.Fränkel. Diese Wahl war die in dem Rapport genannte. Gewisser^Streirigkeiten halber ward aber durch ministeriellen Beschluß vom 19. Dezember 1851 Drenthe vonQveryffel getrennt, die letztgenannte Provinz zu einem besondern und selbstständigen Oberrabbinate bestimmt und eine neue Wahl zur Besetzung dieses vakanten Rabbinats ausgeschrieben. Dieselbe fand am 16. Februar a. c. statt und traf wieder auf Dr. Fränkel. Hiermit hat der soeben bezeichnete Widerspruch seine Lösung erhalten. ES wäre über diese saubere Geschichte ein ganzes Buch zu schreiben! Korresp. 4*