Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-05-16 · Heft 7 (16.5.1837) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 7 (16.5.1837)
Article
Dresden [Nachricht]
Date
1837-05-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
87% known words query
IRI
…/3224737-3224738-3224746--00160-3298358
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

i. Z°hrg<«g. St Cl§etst eitte No. 7, Zeitung -cs JudcnthnmS. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mt König!. Sächsischer allergnädigster Coucession.) Leipzig, den 16.Mai 1837. Politik. Zeitungsnachrichten. (Uebersicht der Ereignisse vom Januar 1837 an.) Dresden, 18. April. Der hiesige Gewerbe-Verein hat in Folge der in dem Gesetz-Entwurf über die bürgerlichen Verhältnisse der Judm in Sachsen enthaltene Bestimmung, die Juden nur auf die Städte Leipzig und Dresden zu beschränken, eine Petition an die Ständeversammlung - eingereicht, worin sich derselbe im Ganzen gegen jedwede den Jstaeliten zu gewährende Rechtsverleihuug erklärt. — 22. April. (Vorläufiger Bericht über die den Gesetzentwurf über die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Juden in Sachsen betreffenden, in drei Sitzungen, am 20sten, 21sten und 22sten April, vollendeten Verhandlungen der ersten Kammer.) Der Andrang deS großem Publikums war während der ganzen Dauer der Verhandlungen sehr groß, die Tribünm lang vor dem Beginn der Berathung schon gefüllt, die Aufmerksamkeit der Zuhörer ungetheilt. Am 20sten fand die allgemeine Berathung statt. Der Bericht der Deputation wurde von dem dazu bestellen Refermten Ritterstädt, Bürgermeister zu Pirna, vorgetrageru Nachdem er die gegenwärtigen Verhandlungen an die bekannte Erklämng der früheren Ständeversammlung, einen Gesetzmtwurf vorzulegen, angeknüpst, that er der verschiedenett Petitionen und Eingaben Erwähnung, welche bei der Ständeversammlung im Allgemeinm, oder an die erste Kammer besonders ««gegangen. Es wurden dreizehn Petitionen aufgeführt, eingereicht vom Gewerbe-Verein zu Annaberg, von dm Jnnungm und Gewerbetreibenden zu Dresdm, von Bewvhnem der'Stadt Bischofswerda, Haynichen, der Orte Lobau, Ebersbach, Cunersdorf, Grosdorf, Schönbach und Budissin, von der Tuchmacherinnung zu Roßwein, von der Leineweberinnung allda, von Gewerbetreibenden zu Meißm, von der Chemnitzer Amtslandschaft, von der Geschäfts-Deputation des Gewerbevereins zu Dresdm, vom Stadttathe zu Dresden, vom Gewerbeverein zu Roßwein, und vom Aeltestm der Dresdener Nadlerinnung und einer bedeutenden Anzahl andrer Jnnungsmitglieder.zu Dresdm. letzte sprach sich für eine Vertagung des ftaglichm Gegenstandes aus; die übrigm zeigtm sich mehr oder minder der Emancipation im Allgemeinm ungünstig, oder sprachm sich, wie. die des Dresdmer Stadcratbs und Gewerbevereins, gegm einzelne Bestimmungm des Gesetzes aus. Die Deputation juchte die darin aufgestellten Ansichten zu mrkräftigm, schloß sich ganz dm Grundsatzmder Staatsregierung an, wie sie in dm Motiven des Entwurfs enthaltm, und meinte, daß in dieser Sache nur mir der größten Vorsicht vorzuschreitm fei. Denn hierzu forderten zunächst die ungünstigm Erfahrungen auf, welche man in andem Ländem hinsichtlich der Folgm einer den Juden gcwährtm Gleichstellung mit dm christlichm Umerthanen gemacht hat. — Bei der nun eröffneten Debatte sprach sich der Herr von Ziegler und Klipphausen gegm die Emancipation aus. vr. Deutrich, Bürgermeister von Leipzig, meinte, daß man gesagt habe, daß ohne dm Sonnenschein der Freiheit keine Veredelung der Jsraelitm gedeihen könne. Er. habe Lander gesehm, wo bei allem derärtigm 'Sonnenschein keine Veredlung der Judm zu gewahrm gewesen; es habe aber keines Sonnenscheines bedurft, um die Nachtheile zu erblicken, welche die Emancipation in jmm Landern hervorgebracht habe. Wichtig aber'sei es für dm Staat, dm Juden gewisse Gewerbe zu eröffnen, um sie dadurch vom Handel abzuziehm. Der Bürgermeister Dresdms, Hübler, sprach sich dagegen aus, daß der bleibende Aufmrhalt der Jsraelitm auf Dresdm und Leipzig beschränkt bleiben solle. Dies sei eine Fessel, die eines Theils unangmehme Erinnerungen für die Juden selbst herbeiführen müsse, theils verderblich für die gewerbetreibmdm Klassen beider Städte sei, auf deren Kosten der Staat die Emancipationsftage lösen zu wollen scheine. Auch müsse er sich gegen das Verbot der Erwerbung von Gewerbe-Eigmrhum erkläre^ eben so dagegen, daß man dm Judm das Gewerbe der Bäcker, Fleischer, Brauer und Branntweinbrmner nicht untersage. — v. Biedermann, Hartz und v. Zedtwitz sprachen für dm Gesetzentwurf, wenn sie auch noch einige Abänderungen hofften. Mehrere Redner erwähmm, daß unter allm eingegangmm Petitionen gegen die Emancipation auch nicht eine von Leipzig sich befinde, worauf um so mehr Gewicht zu legen sei, da diese Stadt bei dem vorliegenden Gesetzmtwurf doch mit am meistm betheiligt sei. (Fortsetzung folgt.) Theologie. Die durch die Judenordnung des Großherzogrhums Sachsen-Weimar vom >20. Juni 1823 bestimmte und twtz allm Eingaben der jüdischm Gemeindm nicht zurückgenommene Einführung eines deutschen Gottesdienstes ist' seit | Beginn diefes Jahres realisirt worden. Es ist nämlich deutscher

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.