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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-05-13 · Heft 6 (13.5.1837) · p. Seite 22

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 6 (13.5.1837)
Article
Prag [Nachricht]
Date
1837-05-13
Page
Seite 22 (sequence 2)
Language
German
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tcn und gegen Abend eine neue, Synagoge eröffnet worden, in welcher letzteren ein verbesserter Gottesdienst unter Begleitung der Orgel stattfmdet, und deutsche Predigten gehalten werden sollen. Di« Einweihungsrede hielt Herr vr. Sachs aus Berlin, der von der neuen Gemeinde als Religionslehrer und Prediger angestellt worden ist. Die hiesig« Zeitung bemerkt: »Die in dem neuen Tempel eingeführte Form des Gottesdienstes ist ein sehr erfreulicher Fortschritt in der so einflußreichen religiösen Bildung der hiesigen Israeliten. Die «ackern Männer, die das schöne Ziel einer würdigen Gotresverchrung mit Mühe und mannigfachen Entbehrungen und Opfern erreicht haben, sind durch ihr Bewußtsein und den Erfolg belohnt. Die Nachkommen werden ihre Namen dankbar nennen, denn man kann mit Zuversicht hoffen, daß das siegreich« und alle Parteien versöhnende Beispiel auch in den übrigen Bechäufern befolgt werden wird. Sr. Excellenz, der Herr Oberstburggraf, Sr. Excellenz der in Böhmen commandirende Herr General, eine.bedeutende Anzahl des hohen Adels, der Universitätsmitglieder und andere Honoratioren wohnten dem Gottesdienste bis zum Schluffe bei.« Kurze geschichtliche DarMümg der religiösen und bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Gemeinde r« Dresden. (Fortsetzung.) Nachdem nun Ritterstädt (Bürgermeister in Pirna) in einer lichtvollen Auseinandersetzung seine Bedenken sowohl gegen den Entwurf als gegen das Drputativnsgutachten, besonders was die nicht blds gestattete, sondern gebotene Errichtung Einer Synagoge und das.Verbot jedweder Privatsynagoge betrifft, welches ihm gegen die Gewissensfreiheit zu fein schien, zu erkennen gegeben und dabei die Meinung geäußert hatte, »daß, wenn mau die gedrückte bürgerliche Lage der Juden erleichtere, dies weit eher eine Vereinigung zu einem gemeinschaftliche» Gotteshause bewirken möchte, als eine gefttzliche Anownung, wie die Deputaüon Vorschläge,« erhob sich vr. v. Ammon, Vkceprasident des evangelischen Landes-Consistoriu^^ und Oberhojpcediger, jener ehrwürdige Veteran unter den protestantischen Theologen Deutschlands, und hielt-folgenden meisterhaften Vorttag, den wir der Wichtigkeit des Zuhaltes willen wörtlich wiÄ>ergeben: »Durch dm Vorttag des letztm geehrt« Sprechers, welcher mich vielfach angesprochm hat, ist.es mir klar geworden, daß wir eigmtlich drei Punkte bei unserer gegenwärtig« Berachung unterscheiden müssm: die Synagoge, die Privatfynagoge, und dm Uebergang aus der letzterm zu der erstecm. Auch durch, dm Vortrag des hochgestellten Referentm sind die drei Punkte gewiffermaßm geschieden, so daß gegmwärtig nur von der ersterm in der allgemeinm Debatte die Rede sein kann. Es handelt sich nämlich um die Synagoge und die Erlaubniß, die arach dem höchstm Dekrete die sächsisch« Jftaeliten habm follm, sich an jedem der beidm gmanntm Otte zu einer Religionsgemeinde zu vereinig«., ein besonderes Bet- 'und Schulhaus zu errichtm und hierzu die nöchigm Grundstücke anzukaufen. Mir scheint nun, daß dieser Punkt des Gesetzes keinem Zweifel unterworfen fein könne. Es wird dieses gefordert vom Geiste der Zeit, vom Geiste der Humanität und vom Geiste des Christmthums; es fordert uns dazu auf der Geist der Duldung gegm jede Religionsform, die sich mit menschlicher Würde und den. Zwecken des Staates vertragt; namenttich verpflichtet uns Christm hierzu die Darckbarkeit gegm ein Volk, welches der Depositair der altem Offenbarung Gottes ist, ohne die wir keine vollkommene Religion habm würden. Der wahre und aufgeklärte Christ haßt Niemandm, und also auch die Judm nicht, und wen» er gleichwohl' ein Feind des Judeuthums sein wollte, so würde er sich zur Hälfte selbst.hassen. Sgit einem bessern Beispiele sind uns hier schon vor der Entstehung des Christmchums heidnische Völker vorausgegangm, wie wir üus dm zahlreich«. Dekretm mtnehmm, dir im Josephus vetzeichnet fmd, und welche die Regierungm von Aegyptm, Syrim, Griechenland und Rom veröffentlicht haben. Namentlich zeichnet« sich unter'dm heidnischm Imperator« zwei der berühmtest« durch Duldung und Nachsicht gegm die Judm aus: Julius Cäsar und der Kaiser' Augustus. Dieser letztere hat namentlich, nachdem ihm die Ansprüche und Wünsche der Judm bekannt wurdm, sogar bestimmt, -daß in dem Tempel zu Jerusalem täglich für ihn ein Opfer dargebracht werden solle, und Philo sagt, daß der Herrscher dies« Postm auf das kaiserliche Budget verwies« habedessen kurz« Inbegriff er täglich bei sich selbst führte. Hierzu kommt »och ganz besonders das Beispiel, was uns die ältesten christlich« Kaiser gegebm habm, namenttich Theodosius. In dem Codex, der dm Namm des Kaisers - fuhrt, kommt ein Gesetz vor, wo er sagt: er habe sehr ungnädig wahrgeaommm (gravissime commovemar), daß einzelne Munizipalautoritäten dm Judm die Ausübung ihres Cul- 1 Ws verweigert hätten. Hinter diefm Beifpielm werden wir in unserer Zeit nicht zurückstchm wolle». Ich sollte daher glauben, daß dieser erste Punkt als abgemacht zu bettachWt sei, nammtlich deswegm, weil die verehtte Kammer schon im i Jahre 1834 eine bessere kirchliche Verfassung der Judm be- - absichtigt und als Bedingung jebar andern Rechte ausgestellt i hat, die sie künftig erwerben möchtm. Daß letztere

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