Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 55 (8.5.1838)
- Date
- 1838-05-08
- Page
- Seite 224 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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224 Transport 968) Herr Jacob Heyd in Paffendorf 969) - Samuel Falk in Oberaußem 970) - Narrorius, Wundarzt »christl. 971) - Ein Ungenannter . «Glaub. 6941 Thlr. 4 Gr. —> * 8 * — * 12 s — - 12 - — - 12 - (Fortsetzung folgt.) 8un>wa 6943 - — - Correspondenzen, Auszüge, Repliken. Paris, 15. April/ Lettres Zarfatiques *). — Es hat mich gefreut, von Ihnen zu vernehmen, daß mein Bericht über die obigen Briefe in Deutschland Aufsehen macht, und bin ich sehr begierig, das Schreiben aus Altona zu lesen, das den Gegenstand des Berichtes hervorhebt, meine Darstellungsweise aber tadelt. Da mir nun selbst nur daran liegt, den Gegenstand an und für sielx hinzustetlen, so brauche ich auch nicht dagegen zu polemisiren, sondern kann ungehindert in der Berichterstattung fortfahren. Ja, eS stellt sich dadurch eine Wechselwirkung zwischen Frankreich und Deutschland heraus, die nur sehr erwünscht sein kann. Denn, wie der Herr Zarfati selbst bemerkt, schöpfte er seine Vorschläge meist auö der'in Deutschland bewirkten Bewegung, und es kann nun geschehen, daß hinwiederum dieses französische Produkt auf Deutschland Einwirkung gewinnt. Der zweite zarfatische Brief, (ohne Datum) spricht sich über die Beschneidung auS. Er eignet sich kein Urtheil über diesen Akt an, sondern will dies einer zukünftigen Synode überlasten, aber er will diese Operation nur Leuten von wirklicher Kenntniß der Sache anvertrauen, besonders medizinischen Personen, deren eS doch jetzt, jüdischen Glaubens, überall gibt. Er sagt.: „Gewöhnlich sind die Beschneider Männer, bekannt durch große Frömmigkeit, durch ihre vollkommene Hingebung an die Ceremonialgebrauche. Aber die Frömmigkeit, selbst die wahrhafte, schließt die Ungeschicklichkeit nicht aus. Ohne Zweifel sind schlimme Zufälle nicht häufig; sie sind auch nicht selten.« Wenn aber selbst ein Opfer aus ein Jahrhundert käme, so würde auf die, die es retten konnten, eine schwere Verantwortlichkeit fallen. Nach der Einleitung theüt er einen Entwurf zu einem Beschneidungsreglement in sieben Paragraphen mit, den ich hier wörtlich übertragen will. „Artikel 1. Jedermann, der die Beschneidung auöüben will, soll gehalten sein, sich darüber bei dem Depanemental-Consistorium zu erklären." „Art. 2. Das Consistorium bezeichnet Aerzte oder Wundarzte,- die den Candidaten einem Examen unterziehen, über die medizinischen und chirurgischen Kenntnisse, die« nothwendig sind, um die Operation zu vollführen, und den Zufällen, wie Blutflüssen, abzuhelfen, die folgen können. Dem Examinirten wird ein Diplom eingehändigt." „Art. 3. Die Namen der geprüften Beschneider eines jeden Bezirks werden auf eine Spezial-Liste verzeichnet, die in dem Bureau des Departemental-Consistoriums niedergelegt wird." „Art. 4. Keine Beschneidung darf ohne Gegenwart deS Rabbinen vollzogen werden." „Art. 5. Der Rabbine darf die Beschneidung nur erlauben, wenn 1) der Beschneider sein Diplom vorgezeigt hat; 2^ die Eltern ein Zeugniß des Arztes beigebracht, daß das Kind bereits die notwendige Kraft, die Operation zu ertragen, hat." „Art. 6. Jeder Israelit, der die Beschneidung ohne Autorsj sation ausübt, wird durch das Consistorium den comperenten Behörden übergeben, um nach den Criminalgesetzen bestrafrzu werden." „Art. 7. Die Konsistorien werden alsbald zur Ausführung deS gegenwärtigen Reglements, in Bezug auf die Beschneider, ältere wie jüngere, schreiten." — *) Vgl. No. 31. 32. Red. Es wird mir erlaubt sein, hier ein einziges Mal auS der Rolle des simplen Berichterstatters zu treten, und darauf aufmerksam zu machen, daß, wie sicherlich Niemand gegen dieses Reglement etwas erinnern können wird, dennoch der Herr Zarfati vergessen hat, zu bemerken, daß die Consistorien auch dafür sorgen wüsten, denen, welche die Beschneidung und die gedachten dazu nothwcndigcn medicinischen Kenntnisse erwerben wollen, Männer anweisen zu können, von denen sie sich unterrichten lassen können; oder wenigstens ein Drrchlein anfertigen zu lassen, aus dem die notwendigen medicinischen und chirurgischen Kenntniffe erworben - werden können. Wir fordern einen israelitischen Arzt dazu auf. — In der Einleitung dringt unser Briefsteller auch darauf, daß irgend eine Feierlichkeit bestimmt werde, wodurch auch die Mädchen in die religiöse Verbindung ausgenommen werden. — Ich erinnerte mich dabei lebhaft deS Gebrauchs in Brüssel, der in No. 108 deS vor. Jahrg. dieser Zeitung geschildert worden, wo die Kinder weibl. Geschlechts nach dem Tempel gebracht und vom Oberrabbinen gesegnet werden. Diesem zweiten Briefe sind zwei Stücke angehangt: „Bemerkungen über den Hirtenbrief des Groß-Rabbinen von Metz," worin hervorgehoben, daß die Beförderung des Ackerbaues unter den Juden nicht von den auf dem Lande wohnenden ausgehen dann, sondern von den reichen, wenn sie Güter kaufen, und sie von Juden bewirthschaftcn lassen. Alsdann eine Entgegnung auf eine Schrift des H. Lazar'e sen. gegen den ersten zarf. Brief. Er nimmt hier seine Ansichten als die einer großen Anzahl französischer Israeliten in Anspruch, und spricht über die Hindernisse, warum sie dennoch nicht sichtlich wurden. Ich kann nicht umhin, weil wir doch einmal die Vorschläge dieses Mannes an'S Licht gezogen, um das ganze^Gewicht seiner Gründe, im Sinne der Unpartheilichkeit, bemerklich zu machen, folgende Stelle anzuführen: „Das einzige Mittel, der Religion die arbeitende Klasse wiederzugebcn, ist,, daß die Consistorien und Rabbinen — außer dem Sabbatgottesdienste — gottesdienstliche Uebungen am Sonntage einrichren. Wir haben niemals behaupten wollen und werden es nie, daß unsere Religion an sich mit der Ausübung der Künste und Gewerbe unvereinbar sei; sondern wir meinten, daß die Ausübung der Künste und Gewerbe mit dem jetzigen Stand des Cultus nicht vereinbar sei. ES ist bekannt, daß der Eifer der Israeliten für die Ausübung der Künste von Tag zu Tag wachst, eben so ziehen sie sich immer mehr von dem Gottesdienste zurück. Daß ich dies gerade heraussage, ist nicht gefährlich; vielmehr ist eS.viel gefährlicher, sich dies zu verbergen, oder « die Besprechung zu verhindern. Eine falsche Sicherheit würde für unsere Religion traurige Folgen haben, für unsere Religion, deren Erhaltung so sehr im Interesse der menschlichen Vernunft liegt. Unser Glaube verbannt den Gebrauch dieser Vernunft nicht, weil er nichts von ihr zu fürchten hat. Stark in seiner erhabenen Klarheit, bestehr er ohne Hilfe des Mysteriums. Zeigen wir diesen Glauben in seiner primitiven Reinheit, enthülset aller cabbalistischen Bekleidung, die ihn entstellt, und die israelitische Jugend, die ihrer Natur nach so leicht für großartige Ideen entflammt, wird mit Feuer eine Religion umfassen, die jene alle zuläßt." — „Ich behaupte durchaus nicht, daß man Etwas am alten Cultuö ändern solle. Die Synagogen müssen dleibew wie sie sind, mit der hebräischen Liturgie, mit dem Sabbat. Kein Gewissen darf verletzt werden! Aber wenn der alterthümlicke Jude seinen Theil gehabt, muß der französische Israelit auch den seinigen erhalten. Es ist an den Consistorien, an den Rabbinen, einen Hilfsgottesdienst für die Beschäftigungen, die Gewohnheiten der Jetztzeit zu eröffnen. Ich will meine Gedanken ganz und gar aucdrücken: diesem Hilfsgottesdienst die Thüre verschließen, heißt früher oder später den christlichen Kirchen die Thüre öffnen °)! Uns zur Seite steht eine Religion,;die zur Einbildungskraft durch den Zauber der Künste, zum Ehrgeiz durch die Vortheile der Politik spricht. — Nächstens das Weitere. - Dr. R. *) Man muß nicht vergessen, daß dies 1822 geschrieben ist. Zn den verflossenen 16 Jabren hat sich so Manches in der innern wie äußern Gestaltung geändert! "Cork. Redacteur vr. L. Philippfon. — Verlag von Baumgartners Buchhandlung. Druck von I. B. Hirschfeld.