Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 38 (29.3.1838)
- Date
- 1838-03-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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II. Jahrgang. ^ÜlQjtVXtiVit No. 38. Zeitung des Zu-euthums. Ein uupartheiischeS Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Königl. Sächsischer allergnä'digfier Concefsion«) Leipzig, den 29. Marz 1838. Zeitungsnachrichten. Posen, 19. Marz. (Privatmitth.). *) Wie auszuhelfen? fragt man. Ich glaube hier offen aussprechen zu müssen, daß, wenn man glaubt, durch Besetzung unseres Rabbinenstuhls durch eine» freisinnigen und zeitgemäßer Bildung angehörigenMann «erde uns geholfen werden, so irrt man. Er wird eine zu starre Csalition gegen sich haben, und man wird ihm das Leben so verbittern, daß er über kurz oder lang davon eilen wird. Das beste Mittel scheint mir, wenn eine Bereinigung beider Partheien dahin getroffen wird, daß man den Altgesinnten einen Rabbinen ihrer Wünsche über-, läßt, dagegen durch contraktliche Verbindlichkeit ihm einen Assistenten setzt, der als Leiter einer Religionsschule und als Trmpelredner den Bedürfnissen der Neuzeit entspricht. Werden dann diese beiden Stellen wenigstens durch aufrichtig« Männer besetzt, so wird ein beiderseitiges ruhiges Waltenlaffen bald eintreten, und ohne daß ein Schisma und ei« ewiger Kampf stattsindet, wird man zum Ziele kommen. Diesen Weg hat man ja überall eingeschlagen, wo in einer Gemeind« eben so viele verschiedene Elemente vorhanden waren, wie in der ünsrigen. Das Beispiel lehrt uns, daß es der rechte Weg ist. Pose», 12. Marz. Nachdem bei der hiesigen jüdischen Gemeinde sich das Bedürfniß eines jüdische» Waisen - Erzie-; Hungs-Jnstituts fühlbar gemacht, ist dieselbe bemüht gewesen, die zu dessen Errichtung erforderlichen Mittel herbeizuschaffen, was dadurch gelungen ist, daß der Baron von Kottwitz der Anstalt ein vollkommen sichres Activum von 5900 Rthlr. übereignete, die Gemeinde-Mitglieder unter sich 700 Thlr. i an jährlichen Beiträgen aufbrachten, und die Repräsentanten- Versammlung einen fortwährenden jährlichen Beitrag von 150 Rthlr. aus der Corporations-Casse bewilligte. Die Anstalt war am 15. Oktober 1836, am Geburtstage Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen, eröffnet worden, lndeß sind nach dem vor Kurzem erschienenen ersten Verwaltungsberichte in dieselbe bisher 15, iheils elterntheils vaterlosen Knaben ausgenommen worden, deren Zahl bis auf 20 erhöht wer-; den soll. Im ersten Jahre ist der Anstalt, außer einem Geschenke des Barons von Kottwitz von 45 Klaftern Brennholz *”*), noch die Summe von 135 Rthlr. an milde Gaben, zur Deckung verschiedener Bedürfnisse, so wie zur Ver¬ •) Von einem andern Corrcfpondenren. D. Red. "j Hierüber ist schon in No. 50. des vor. Jahrs berichtet. D. Red.; größerung des Dotations-Fonds, zugeflossen, und für das nächste Jahr ist dem letzteren ein Zuwachs durch verschiedene Legate gesichert, welche zusammen 175 Rthlr. betragen. München, 11. März (Privatmitth.). Ich theile Ihnen hier eine von dem jkönigl. Staatsministerium des Hauses und des Aeußern, unterm 15. vor. M., an die K. Generalpostadministration erlassene Entschließung wegen Portofteiheit der Rabbinate, mit, die also lautet: „Einverständlich mit dem k. Staatsministerium des Innern wird der k. Generalpostadministration auf den Bericht vom 5. Januar unter Rückschluß der damit cingesendeten Producte zur Entschließung erwiedert, daß, nachdem gemäß § 23 des Ediktes vom 10. Juni 1813 des 9. Titel IV. der Verfassungsurkunde und der §§ 32 und 38 ihrer zweite» Beilage, den jüdischen Glaubensgenossen nur die Rechte einer Privat-Kirchen-Gesellschaft zukomme, es keinem Ztöeifel unterliegen könne, daß die Correspondenz der Orts- und Districtsrabbinate unter sich mit den einzelnen Judcngemeinden und Israeliten, in rein kirchlichen so wie in Privatangelegenheit««, aufPortofreiheit keine» Anspruch zu machen habe, und daß sofort, da im Betreff der Collecte für die in Speyer zu erbauende Synagoge abgelassene Correspondenz nicht im öffentlichen Interesse, noch von Amt- und Aufsichtswegen stattfand, von derselben, namentlich von den 47 Schreiben, welche das Stadt- und Distriktsrabbinat Würzburg an die CultuSvorstände der in der Beilage des oberpostamtlichen Berichtes vom 28. Sept. 1837 bezeichneten, Ortschaften durch die Post befördern ließ, das hierauf berechnete Porto von 3 Fl. 22 Lr. entrichtet werden müsse. Eine Ausnahme hiervon findet in allen Fällen Statt, wo die betreffenden Staats- und Polizeibehörden im öffentliche» Interesse von Amts- und Aufsichtswegen schriftliche Erlasse und Correspondenzen mit den israelitischen Cultusbe- Hörden (Rabbinate) eintreten zu lassen haben. In solchen Fällen findet, analog der im § 1 litt, a bis e der allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni 1829 ausgesprochene Grundsatz, eine portofreie Behandlung Statt, wenn die so beschlossene Correspondenz die Formalien an sich trägt, wie sie der § 2 der erwähnten Verordnung vorschreibt." Oels, 14. März (Eingesandt.). Ich ersuche Sie, Herr R., im Interesse der- Unpartheilichkeit, folgende Zeilen in dir Allz. Zeit. d. Jud. einrücken zu lassen: Es setzt immer in Erstaunen, warum unsere alten, gelehrten, trotz öfterer Bekrittelung schon ihrer seltenen Tu-