Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1922-04-28 · Heft 9 (28.4.1922) · p. Seite 99

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
86 (1922)
Issue
Heft 9 (28.4.1922)
Date
1922-04-28
Page
Seite 99 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3229509-3229518--76702-3289333
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

99 Probeml»i»rer vom I. April 1890 (Jahrgang 54), die als erste unter seiner Leitung erschien, brachte er an leitender Stelle einen Aufsatz vvn Professor Hajim Steinthal, der die Ueberschrist „An die Eltern" trägt und einige Sätze enthält, die zur Illustrierung der Denkweise des ersten Nachfolgers vvn v.ud>vig P'hilippson und seines gelehrten Mitarbeiters dienen mögen: ..Teutscher soll er werden! sagst du. Und das sage ich auch. Warum lernt aber der deutsche Theologe Hebräisch? Warum lernen es viele Philologen? Hören diese darum aus. Deutsche zu sein? Oder sind sie es weniger als die anderen Deutschen? Ich will dir sagen, warum sie Hebräisch lernen: sie wollen am frischen Quell trinken und nicht durch weite Leitung matt gewordenes Wasser; sie wollen die Gedanken in der Originalfärbung und nicht im Holzschnitt der Uebersetzung. Maß jene Deutsche im allgemeinen Lsildungsdrang tun. magst du mit besonderer Befriedigung tun: jene als deutsche Gelehrte, du als deutscher Jude oder jüdischer Deutsche. Jene Klänge. die uns an Zion knüpfen, lösen das Band nicht, das »ms an das deutsche Vaterland mit so unendlich vielen Fäden des innigsten Gemüts fesselt, ja sie stärken es, wenn wir merken, wie sich beide ihrer Natur nach ineinanderschlingen, ja längst ineinander geschlungen haben." Das war Geist vom Philippsonschen Geiste, der sich auch in den folgenden Jahren in dem seinen Namen führenden Blatte manifestierte. Auch Ludwig Geiger, der. seiner ehrlichen Ueberzcugung folgend, eine Zeitlang seine eigenen Wege gehen zu dürfen glaubte, war bei der Leitung des Blattes ernstlich bemüht, soweit wie möglich an den Philippsonschen Traditionen festzuhaltcn Icki zitiere hier feine eigenen Worte. die er an» lätzstch de^ himderr^^MlEKtzrrdss Mbttrtstages^esWe-L gründers dieser Zeitung (Nr. 51, 1911. S. KV3) niederschrieb: „Ein Blatt, das der Zeit dient, muß sich mit der Zeit ändern und wechselt auch seinen Charakter mit den Personen, die an seiner Spitze stehen. Unsere Zeitung kann sich diesem Gesetze nicht entziehen. Sie ist im Vergleiche mit früher entschiedener in dein Betonen der liberalen Gesinnung geworden, hebt stärker, als dies ehemals geschah, das Wissenschaftliche und Literarische hervor, aber sie wird und soll, wo es nur angeht, das Beispiel ihres Begründers nachahmen und wie er es gewollt und erreicht, dem Judentum dienen, seiner inneren Aufklärung, seiner äußeren Anerkennung. Sie soll diese Kämpfe — denn ohne Kampf wird kein Siegespreis erreicht — in der Art führen, wie der Begründer es getan: männlich, unabhängig, frei." — ' Nächst Gustav Karpeles, mit dem mich gleiche Gesinnung und jahrzehntelange innige Freundschaft verbanden, knüpfte ich unbedingt an das Philippfonsche Programm an und war — ich darf es mit gutem Gewissen sagen —. auf seinen Traditionen fußend, stets bemüht, seinen Namen und die von ihm für die Leitung des Blattes vorgezeichneten Richtlinien zu respektieren. Und wenn «h auch zuweilen intuitiv scheinbar meine eigenen Wege ging, insbesondere bezüglich der die gesamte Judenheit bewegenden Palästinafrage, die dert Unwillen gewisser liberaler Kreise erregten und die konstanten (Gegner des Zionsgedänkens verstimmten, so umschwebte mich auch da der Geist Ludwig Philippsons. dessen Jlügelschlag mich in gleicher Weise wie Gustav Karpeles berührte und mich dahin leitete. Im übrigen glaube ich, indem ich mit der alten Methode des Totschweigens der zionistischen Bewegung und ihrer politischen Erfolge gebrochen und die opferwillige Teilnahme an den Bestrebungen. Palästina als Heimstätte wenigstens für einen geringen Teil unserer bedrängten und verfolgten, vvn einer Welt von grimmigen Feinden umringten Glaubensgenossen, wieder ausznbaiicn, als eine heilige, sozialreligiöse Pflicht eines jeden denkenden Juden bezeichnet habe, im Sinne des größten Teiles unserer Leser gehandelt zu haben, von denen jetzt viele, Männer von Namen und wahrhaft liberaler Gesinnung, was ich mit besonderer Genugtuung konstatiere, an der Spitze der Keren-Hajesiod- Bewegung stehen. Möge ihr Werk gelingen, zum Segen unserer Glaubensgemeinschaft und zur Ehre des israelitischen Namens! Ich trete mit dem heutigen Tage freiwillig von der Leitung des Blattes zurück, danke herzlichst dem Hause Rudolf Mosse für das mir in den langen Jahren meiner redaktionellen Tätigkeit geschenkte Vertrauen und bewiesene Wohlwollen und scheide mit den besten Wünschen für alle unsere Leser und Freunde im In- und Auslande, die gleich mir der alten ..Allgemeinen Zeitung des Judentums" in Treue anhingen und ihr nun — freundliche Erinnerungen bewahren mögen. ' Albert Katz. Wochenschau. Berlin, 24. April. nter der Ueberschrist „Die Teilnahme am Religionsunterricht" bringt die Abendausgabe des „Berliner Tageblatts" vom 19. d. M. einen längeren Artikel von G. Menzel. Ministerialrat im Kultusministerium, der einige sachliche Momente enthält, die auch für uns Juden von Interesse sind. G. Menzel führt unter anderem aus: In Artikel 149 der Reichsverfassung wird der Religionsunterricht zunächst zwar als „ordentliches Lehrfach" bezeichnet (mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen), doch bleibt nach den »veiteren Bestimmungen des gleichen Artikels die Teilnahme daran lrmd mr den kft^chen HLndürngen) der Willenserklärung LeSjer.Mir übeclafsei,-. der über die religiöse Erziehung des Kindes zu entscheiden hat. Damit wird ein ordentliches.Lehrfach wahlfrei, jedoch in einem anderen Sinne, als man bisher von wahlfreien Uuterrichtssäcl-ern sprach. Wenn zum Beispiel Hauswirtschaftlicher Unterricht Wr Mädchen, oder Unterricht in Knabenhandarbeit, oder Lateinunterricht in der Lberrealschule als wahlfreier Unterricht bezeichnet wird, so bleibt es in das Belieben der Schule gestellt, diesen Unterricht zu erteilen oder ihn abzulehnen. Es steht auch im Belieben des Schulunterhaltungspflichtigen, die für seine Erteilung entstehenden Kosten zu bewilligen. In diesem Sinne ist der Religionsunterricht nicht wahlfrei, er ist vielmehr für den Lehrplan verbindlich und muß erteilt werden, wenn sich Schüler dafür finden, auch dann, wenn besondere Kosten dadurch entstehen. Für die Abgabe der von den Erziehungsberechtigten geforderten Erklärung sind zwei Formen möglich: die Anmeldung für den Religionsunterricht für die Kinder, die an ihm teilnehmen wollen, oder die Abmeldung von ihm für Kinder, die von ihm befreit sein wollen. Beide sind nach der Reichsverfassung zulässig. Tie Entscheidung darüber, welche Form zur Anwendung kommen soll, ist nach der Erklärung des Vertreters der Reichsregierung in der 66. Sitzung des Reichstages im Jahre 1921 den Ländern überlasten. In Preußen gilt die zweite Form. d. h. die Kinder müssen vom Religionsunterricht besonders abgemeldet werden. Ein Erlaß der preußischen Unterrichtsverwaltung vom 19. Januar 1921 fordert ausdrücklich, daß das Recht der freien Willenserklärung dabei in keiner Weise durch Formvorschriften eingeengt werde. Es ist nur! notwendig festzustellen, daß die schriftliche oder mündliche Erklärung zweifellos von dem Berechtigten abgegeben ist und besten Willen klar erkennen läßt. Ergänzend dazu stellt der Ministerialerlaß vom 29. Marz 1921 sest, daß schriftliche Erklärungen der Erziehungsberechtigten auch durch Dritte, also zum Beispiel auch durch die Vorsitzenden der Elternbeirate. eingere*cht werden können. Auch das Reichsgesetz vom 21. Juni 1921 über die religiöse Erziehung der Kinder greift in die Frage der Teilnahme am Religionsunterricht ein. Danach kann zunächst während einer bestehenden Ehe von keinem Elternteile ohne Zustimmung des anderen bestimmt werden. daß ein Kind vom Religionsunterricht abgemeldet rverder, soll. Wird die Zustimmung nicht erteilt, so kann im Streitfall die Vor-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.