Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-03-15 · Heft 11 (15.3.1895) · p. Seite 122

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 11 (15.3.1895)
Date
1895-03-15
Page
Seite 122 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3228094-3228106--51592-3272346
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

122 von August Wünsche übersetzt. Die Uebertwguug des Schulchan- Aruch rührt Don einem christlichen Missionar her; über den Inhalt des vielbesprochenen Werkes kann man aus der vortrefflichen Schrift von D. Hoffmanu alles Wisseuswerthe erfahren. Soviel zur Beantwortung der ersten Frage. Was nun die zweite Frage anbelangt, inwieweit der Talmud für das Judenthum bindend sei, so können wir dieselbe einfach mit der Erklärung beantworten, welche 200 der angesehensten deutschen Rabbiner verschiedener Richtung vor zwei Jahren abgegeben haben. Seiner ganzen Anlage nach ist der Talmud als die Quellenschrift für die Auffassung des biblischen Wortes und für die Kenntniß, die Geschichte und die Begründung des überlieferten Religionsgesetzes zu betrachten. Als eine solche Quellenschrift ist der Talmud zu allen Zeiten von den jüdischen Forschern behandelt worden. Seiner Form nach ist der Talmud mit der Aufzeichnung der Verhandlungen einer gesetzgebenden Körperschaft, in welcher eine Vorlage mit ihren Motiven zur Diskussion steht, insofern zu vergleichen, als er die von mehr als 2000 namhaft gemachten Gesetzeslehrern während vieler Jahrhunderte in den Lehrhäusern gepflogenen Verhandlungen aufzeichnet, die verschiedenen, oft widerstreitenden Meinungen neben einander stellt, jede Ansicht, die zu Wort kam, jede Auffassung, die geäußert wurde, in der ganzen Lebendigkeit der Diskussion wiedergiebt, und zwar ohne dabei immer zu einer endgiltigen Entscheidung zu gelangen. Der Talmud enthält somit überaus zahlreiche Aussprüche, welche, als die Meinung Einzelner, niemals eine bindende Kraft erlangt haben. Wir meinen, daß auch diese Antwort objektiven Fragestellern genügen könnte. Der Zusatz, die Verbindlichkeit des Talmud „für gewisse Synagogen" betreffend, entstammt einer völlig ungenügenden Information in Bezug ans die religiöse Organisation des Judenthums. Tie dritte Frage erledigt sich eigentlich nunmehr von selbst. Es liegt nach der obigen Erklärung nicht das geringste Bedenken dagegen vor, einzelne Talmndtheile in den jüdischen Schulen als Lehr- und Lesebücher zu benutzen, obwohl dies, so viel wir wissen, noch Glicht in zehn jüdischen Schulen in Deutschland der Fall ist. Und diese zehn Schulen sind, wohlgemerkt, höhere Lehranstalten. Was mit den „privaten israelitischen Religionsstunden" gemeint ist, in denen, mie der Fragesteller „aus eigener Erfahrung" wissen will, Talmndnnterricht ertheilt werden soll, ist uns nicht recht klar geworden. Am Ende hat doch jeder Pater das Recht, seine Kinder privatim das lehren 31t lassen, was ihm zweckmäßig erscheint, obwohl wir auch in dieser Beziehung glauben, daß nur ein verschwindender Bruchtheil der Juden in Deutschland seine Kinder privatim im Talmud unterrichten laut. So viel zur Beantwortung der drei Fragen. Wir möchten aber dieser Antwort noch einen Wunsch hinznfügen. Es giebt einen sehr wichtigen Traktat im Talmud, von dem wir wünschten, daß er nicht blos in allen jüdischen, sondern auch in allen christlichen Schulen gelehrt unb von allen Menschen beherzigt werden möge. Das sind die „Sprüche der Väter" (Pirke Abot), die unzählige Mal ins Deutsche übersetzt sind, und die die Grundsätze der reinsten Sittlichkeit, der erhabensten Moral verkünden, einer Sittlichkeit, zu der sich alle linsere ethischen Kultnrgesellschaften und Moralphilosophen noch nicht erhoben haben. Unsere Gegner, soweit ihr Blick nicht von Haß getrübt ist, würden staunen, welche Grundsätze der Nächstenliebe, der Gerechtigkeit, der lautersten Frömmigkeit in diesem Talmud-Traktat vor mehr als zweitausend Jahren verkündet wurden. Und dieser Traktat des Talmud ist auch der einzige, der regelinäßig in den jüdischeil Synagogen gelesen wird. Würde der Geist, der in diesem Talmndtraktat herrscht, überall erfannt und beherzigt werden, danil würde das gaiize Reich des gesanuiiteil Rassen- und Religionshasses schnell fein Ende erreicht haben. Pit Woche. Berlin, 12. März. ie weitere Berathnng des Reichstages wegen des Ausschlusses aus! än di sch er Juden nahm eineil sehr lebhaften Charakter an. Die Abgg. Lieber und Hermes wendeten sich gegen die Anträge; Ersterer, weil das Centrnni von Ausnahmegesetzen llichts wissen wolle, Letzterer, weil er darin eine Allfhebllilg der Gleichberechtiglmg aller Staatsbürger sehe. Abg. v. Langen (dk.) trat im Stil der antisemitischen Volksversammlung für die Anträge ein. Der jüdische Einfluß in Deutschland sei schon groß genug, so daß mail möglichst dafür sorgen lnüsse, daß nicht iioch weitere allsländische Juden zur Verstärkuiig desselben hereinkümen. Abg. Richter beailtragte darauf, über den Alltrag der Konservativeil zllr Tagesordllung überzugeheil und sprach selbst als Rediler für die Tagesordnung, indenl er es als nothlveiidig bezeichnete, biefen unerquicklichen Debatten, die nur den Ton im Reichstage erheblich verschlechtern, ein möglichst schnelles Ende zu machen. Abg. Förster (Reformpartei) sprach gegen die einfache Tagesordninlg; er verlangte für die angegriffenen Ailtisemiten das Recht der Bertheidigung. Darallf wllrde der Antrag auf Tagesordnlmg abgelehnt und ein Schlußantrag ebenfalls verworfen. Gegen :Vi5 Uhr erhielt Abg. Ahlwardt lmter großer Unruhe des Hailses zu einer unerhörten Hetzrede das Wort, in der er die Juden als Raubthiere, als Parasiten u. s. w. schilderte. Seiile Ausführungen ernteten leider die lebhaftesten Beifalls- und Heiterkeitsausbrüche auf der rechten Seite des Haiises. Zllr GcschäftsordilUilg beschwerte Abg. Richter sich darüber, daß, elltgegeil dem gestern vonl Prüsidentell proklamirten Grundsatz, dein Abg. Ahlwardt gestattet sei, das gesammte Jlldenthuiil alißerhalb des Hallses mit Beschimpfungen zu überhüufeil. Präsident v. Levetzow lehnte es aber ab, von Herrn Richter Belehrungen über seiile Anltsführnllg eiltgegenzunehmeil. Tarailf wurde die Debatte geschlossen 1111b nach kurzen Schlußworten der Antragsteller zllilächst der Alltrag Hasse gegm die Stimmen der Konservativeil und Natioiialliberalen verworfen. Die Abstililmuilg über den Alltrag Hanlmerstein war eine namentliche; sie ergab die Ablehnung des Antrages mit 157 gegen 61 Stimmen. Am darauffolgenden Tage ertheilte der Präsident des Reichstags dem Ahlwardt folgenden Ordnungsruf: Ich halte es für angebracht, auf einen Vorgang zurückzukommen, der sich in der gestrigen Sitzung abgespielt hat. Es sind verletzende Aeußerungen recht häufig vorgekommen gegen Personen-Gemeinschasten, gegen politische Parteien, Sozialdemokraten, Konservative, Antisemiten, gegen Bernfsstände oder Jnteressengenossenschaften, Junker, Pfaffen, Arbeitgeber, Alles ist dagewesen. Dabei ist immer stillschweigend ausdrücklich vorausgesetzt, daß damit eine Allgemeinheit gerneint sei, die nicht wohl beleidigt werden könne, nicht aber irgend eine Person innerhalb oder außerhalb des Reichstages. Ich habe das immer bedauert, aber mich nicht für im Stande gehalten, der einmal entstandenen Gewohnheit entgegenzutreten; ich möchte aber auf keinen Fall, daß diese Gewohnheit noch weiter um sich greift. Nun hat der Abgeordnete Ahlwardt von der üblich gewordenen Lizenz nicht nur einen übermäßigen Gebrauch gemacht, sondern auch Ausdrücke gebraucht, die mit der Würde dieses Hauses nicht verträglich sind. (Zustimmung.) Ich erinnere nur an den einen Ausdruck, den Ausdruck „Raubthiere", den er ganz ausnahmslos anwandte gegen die das deutsche Bürgerrecht genießenden Juden Um nun solchen Vorkommnissen für die Zukunft vorzubeugen und den übrigen Konsequenzen, die sie haben, rufe ich den Abg. Ahlwardt nachträglich zur Ordnung. (Beifall.) Ich bin dazu veranlaßt auf Grund eigener Erwägung, keineswegs aber etwa auf Grund einer geschästsordnungswidrigen und deswegen von mir zurückgewiesenen Bemerkung, die in der gestrigen Sitzung gemacht wurde.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.